Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (11. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Verpflichtung der Mitglieder der Verbandsversammlung
- 3.Sachstandsbericht Zweckverband Hochwasserschutz Issel
- 4.Aktuelle Kostenübersicht
- 5.Feststellung des Jahresabschlusses 2023Zur Vorlage · 2025/0001 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel befasst sich in der anstehenden Verbandsversammlung mit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023. Der Entwurf des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes wurde von der Verwaltung erstellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wurden die Unterlagen durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, deren Prüfbericht der Vorlage beigefügt ist.
Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.248.090,10 Euro aus. Dieser Betrag führt zu einer Erhöhung der Ausgleichsrücklage des Verbandes. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gebilligten Fassung festzustellen. Gleichzeitig wird die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2023 beantragt. Nach der Feststellung durch die Verbandsversammlung ist der Abschluss der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2025 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (11. Sitzung)
- 6.Feststellung des Jahresabschlusses 2024Zur Vorlage · 2025/0002 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel legt der Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2024 zur Feststellung vor. Der Entwurf des Jahresabschlusses sowie der dazugehörige Lagebericht wurden von der Verwaltung erstellt und durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der entsprechende Prüfbericht liegt der Vorlage bei.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2024 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.238.133,95 Euro aus. Dieser Überschuss führt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu einer Erhöhung der Ausgleichsrücklage. Mit der Vorlage wird beantragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gebilligten Fassung festzustellen und dem Verbandsvorsteher für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen. Der festgestellte Jahresabschluss ist der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2025 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (11. Sitzung)
- 7.Dauerbeschluss – Einbringung von JahresabschlüssenZur Vorlage · 2025/0003 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zweckverband Hochwasserschutz Issel liegt ein Antrag zur Änderung des Verfahrens bei der Einbringung von Jahresabschlüssen vor. Hintergrund sind Umstellungen beim kommunalen Rechenzentrum, welche eine Einbringung der Abschlüsse im ersten Quartal sowie eine Feststellung im zweiten Quartal jedes Haushaltsjahres erforderlich machen.
Um zusätzliche Sitzungen der Verbandsversammlung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Prozess zu vereinfachen. Die Verwaltung soll künftig die aufgestellten und bestätigten Entwürfe der Jahresabschlüsse nach elektronischer Zuleitung an die Mitglieder direkt einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung weiterleiten können. Die förmliche Vorstellung des Prüfberichts sowie die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresergebnisses und die Entlastung des Verbandsvorstehers sollen weiterhin in Präsenz im Rahmen der regulären Sitzungen erfolgen. Dieser Beschluss ist als Dauerbeschluss konzipiert und gilt bis zu einem etwaigen Widerruf durch die Verbandsversammlung.
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Beratungsfolge
- 12.06.2025 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (11. Sitzung)
- 8.Kooperationsvereinbarung mit der Stadt IsselburgZur Vorlage · 2025/0005 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zweckverband Hochwasserschutz Issel beabsichtigt den Abschluss einer Kooperations- und Abrechnungsvereinbarung mit der Stadt Isselburg. Grundlage hierfür ist ein gemeinsamer Förderantrag im Rahmen des Bundesprogramms „Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ (ANK-LK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Nachdem die entsprechenden Zuwendungsbescheide im Dezember 2024 erteilt wurden, soll nun die vertragliche Umsetzung erfolgen.
Im Rahmen der Vereinbarung übernimmt der Zweckverband die Kosten für Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie zur Gewässerumgestaltung. Die Stadt Isselburg trägt die Kosten für Maßnahmen, die der Erholung und Begegnung dienen. Die maximalen Gesamtkosten für den Zweckverband belaufen sich im Projektzeitraum auf 1.838.966,76 Euro. An Fördermitteln stehen für den Zeitraum von 2025 bis 2030 etwa 1.471.173,41 Euro zur Verfügung, was einer Förderquote von 80 Prozent entspricht.
Der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen, der Verwaltung die Ermächtigung zum Abschluss dieser Kooperations- und Abrechnungsvereinbarung mit der Stadt Isselburg zu erteilen.
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- 12.06.2025 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (11. Sitzung)
- 9.Aktualisierter Grundsatzbeschluss EntschädigungszahlungenZur Vorlage · 2025/0006 H · Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz
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Der Hochwasserzweckverband Issel befasst sich mit der Aktualisierung eines Grundsatzbeschlusses zu Entschädigungszahlungen im Rahmen der Schaffung neuer Retentionsräume. Da die Einrichtung von Flutungspoldern zur Hochwasservorsorge die Zustimmung der Grundstückseigentümer voraussetzt, sieht die Vorlage neue Regelungen für die finanzielle Abgeltung vor.
Für die Vereinbarung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit oder rein vertraglicher Regelungen sollen Eigentümer mit 20 % beziehungsweise 10 % eines ermittelten Grundstückswertes entschädigt werden. Die Ermittlung der Werte soll auf den Bodenrichtwerten der jeweiligen Gemarkung basieren. Dabei sollen Zu- oder Abschläge für Grünland und Ackerland berücksichtigt werden, die sich an den Gutachterausschüssen umliegender Kreise orientieren und in Abstimmung mit dem Niederrheinischen Landwirtschaftsverband erfolgen. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2024 erweitert, welche lediglich die veröffentlichten Bodenrichtwerte als Grundlage vorsah.
Zusätzlich ist eine Entschädigung für Ernteausfälle auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen, deren Höhe sich nach den Richtsätzen der Landwirtschaftskammer NRW richtet. Falls die betroffenen Flächen nicht vom Eigentümer selbst bewirtschaftet werden, soll die Weiterleitung des Betrages an die Bewirtschafter geregelt sein. Der Beschlussvorschlag ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit den Eigentümern sowie die Entschädigungszahlungen für Einmalentschädigungen und Ernteausfälle abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2025 · Verbandsversammlung Hochwasserzweckverband Issel (11. Sitzung)
- 10.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 18.11.2024
- 11.Mitteilungen und Anfragen