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Sitzungsvorlage Zweckverband Hochwasserschutz

Aktualisierter Grundsatzbeschluss Entschädigungszahlungen

2025/0006 H 12.06.2025 Hochwasserzweckverband Issel

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Hochwasserzweckverband Issel befasst sich mit der Aktualisierung eines Grundsatzbeschlusses zu Entschädigungszahlungen im Rahmen der Schaffung neuer Retentionsräume. Da die Einrichtung von Flutungspoldern zur Hochwasservorsorge die Zustimmung der Grundstückseigentümer voraussetzt, sieht die Vorlage neue Regelungen für die finanzielle Abgeltung vor.

Für die Vereinbarung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit oder rein vertraglicher Regelungen sollen Eigentümer mit 20 % beziehungsweise 10 % eines ermittelten Grundstückswertes entschädigt werden. Die Ermittlung der Werte soll auf den Bodenrichtwerten der jeweiligen Gemarkung basieren. Dabei sollen Zu- oder Abschläge für Grünland und Ackerland berücksichtigt werden, die sich an den Gutachterausschüssen umliegender Kreise orientieren und in Abstimmung mit dem Niederrheinischen Landwirtschaftsverband erfolgen. Damit wird die bisherige Regelung aus dem Jahr 2024 erweitert, welche lediglich die veröffentlichten Bodenrichtwerte als Grundlage vorsah.

Zusätzlich ist eine Entschädigung für Ernteausfälle auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen, deren Höhe sich nach den Richtsätzen der Landwirtschaftskammer NRW richtet. Falls die betroffenen Flächen nicht vom Eigentümer selbst bewirtschaftet werden, soll die Weiterleitung des Betrages an die Bewirtschafter geregelt sein. Der Beschlussvorschlag ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen vertraglichen Regelungen mit den Eigentümern sowie die Entschädigungszahlungen für Einmalentschädigungen und Ernteausfälle abzuschließen.

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