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Beschlussvorlage

Verkehrsberuhigung der Krechtinger Straße 90 a bis 100 hier: Anregung eines Anwohners gem. § 24 GO NRW

2025/0150 03.07.2025 Tiefbau

🟢 Beschlossen 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Ein Anwohner hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Krechtinger Straße für den Bereich der Hausnummern 90a bis 100 beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Bauausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung an den Rat verweisen, wobei die entsprechenden Sitzungen im Oktober 2025 stattfinden sollen.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verkehrsinseln oder Fahrbahnschwellen führt die Verwaltung aus, dass solche Maßnahmen die Geschwindigkeit nicht grundlegend reduzieren und ein Hindernis für Radfahrer darstellen könnten. Zudem wird auf mögliche zusätzliche Emissionen durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge hingewiesen. Bezüglich einer zusätzlichen Verkehrszeichensetzung wurde darauf hingewiesen, dass in dem betreffenden Bereich bereits eine 30er-Zone besteht und eine Doppelbeschilderung rechtlich nicht zulässig ist.

Um das Geschwindigkeitsniveau auf der Krechtinger Straße zu ermitteln, wird die zuständige Fachabteilung eine Verkehrsmessung im Bereich der Hausnummer 98 durchführen. Diese Messung soll erst nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Fernwärme erfolgen, um verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten. Sollte die Auswertung erhöhte Geschwindigkeiten ergeben, wird die Verwaltung den Kreis Wesel sowie die Kreispolizeibehörde Wesel um die Einrichtung einer Geschwindigkeitsüberwachung bitten.

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