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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln hie: Anregung der Interessensgemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Interessensgemeinschaft Ringenberg hat gemäß § 24 GO NRW die Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln beantragt. Der ursprüngliche Teilstandort wurde zum Schuljahr 2014/2015 aufgrund unterschrittener Mindestschülerzahlen aufgelöst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Maßnahme einer Genehmigung durch das Schulamt Kreis Wesel sowie die Bezirksregierung Düsseldorf bedarf. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist die Errichtung eines Teilstandortes derzeit nicht möglich, da die gesetzlichen Anforderungen an die Mindestgröße gemäß § 82 Schulgesetz – zwei Parallelklassen mit jeweils 25 Schülerinnen und Schülern über einen Zeitraum von fünf Jahren – auf Basis der aktuellen Geburtenstatistiken für den Ortsteil Ringenberg nicht erfüllt werden können. Zudem werden organisatorische Herausforderungen durch den Lehrkräftewechsel zwischen den Standorten sowie notwendige Investitionen in die Schulgebäude angeführt.
Obwohl die Verwaltung die Bedeutung kurzer Schulwege anerkennt, empfiehlt sie die Ablehnung des Antrags aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie an den Bauausschuss und den Rat verweisen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:zu 1.) einstimmigzu 2.) einstimmig bei 8 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:zu 1.) einstimmigzu 2.) einstimmig bei 8 Enthaltungen - 3.Verkehrsberuhigung der Krechtinger Straße 90 a bis 100 hier: Anregung eines Anwohners gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Anwohner hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Krechtinger Straße für den Bereich der Hausnummern 90a bis 100 beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Bauausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung an den Rat verweisen, wobei die entsprechenden Sitzungen im Oktober 2025 stattfinden sollen.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verkehrsinseln oder Fahrbahnschwellen führt die Verwaltung aus, dass solche Maßnahmen die Geschwindigkeit nicht grundlegend reduzieren und ein Hindernis für Radfahrer darstellen könnten. Zudem wird auf mögliche zusätzliche Emissionen durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge hingewiesen. Bezüglich einer zusätzlichen Verkehrszeichensetzung wurde darauf hingewiesen, dass in dem betreffenden Bereich bereits eine 30er-Zone besteht und eine Doppelbeschilderung rechtlich nicht zulässig ist.
Um das Geschwindigkeitsniveau auf der Krechtinger Straße zu ermitteln, wird die zuständige Fachabteilung eine Verkehrsmessung im Bereich der Hausnummer 98 durchführen. Diese Messung soll erst nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Fernwärme erfolgen, um verlässliche Ergebnisse zu gewährleisten. Sollte die Auswertung erhöhte Geschwindigkeiten ergeben, wird die Verwaltung den Kreis Wesel sowie die Kreispolizeibehörde Wesel um die Einrichtung einer Geschwindigkeitsüberwachung bitten.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Antrag der CDU vom 23.05.2025 - Prüfung einer sicherheitsbezogenen Kooperation mit der Stadt Wesel zur Unterstützung von Veranstaltungen in HamminkelnZur Vorlage · 2025/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Prüfung einer sicherheitsbezogenen Kooperation mit der Stadt Wesel zu beauftragen. Ziel ist die Unterstützung von Veranstaltungen in Hamminkeln durch die Nutzung mobiler Sperrmodule zur Absicherung gegen Fahrzeuge. Dabei sollen der Umfang einer interkommunalen Zusammenarbeit sowie die erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen untersucht werden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit eine solche Kooperation zur Entlastung ehrenamtlicher Veranstalter beitragen kann.
Derzeit liegt für die Stadt Wesel noch kein Nutzungskonzept für die geplante Beschaffung dieser mobilen Fahrzeugsperren vor. Der Beschaffungsvorgang soll Ende Juni 2025 beginnen, woraufhin die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Eine Entscheidung darüber, ob neben den Veranstaltungen in Wesel auch externe Akteure auf diese Sperrmodule zugreifen können, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Stadt Wesel politisch getroffen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung anzuweisen, die Möglichkeit einer solchen Kooperation mit der Stadt Wesel zu einem späteren Zeitpunkt abzuklären und über das Ergebnis zu berichten.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Wahl von einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden)Zur Vorlage · 2025/0133 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk II (Dingden) endet am 26. August 2025, da die bisherige Person nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht. Die Verwaltung empfiehlt daher, die bisherige stellvertretende Schiedsperson aus dem Schiedsamtsbezirk IV für das Amt im Bezirk II zu wählen.
Der vorgeschlagene Kandidat erfüllt die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Da der Wohnsitz des Kandidaten im Ortsteil Hamminkeln und nicht unmittelbar im Schiedsamtsbezirk II liegt, wird auf die rechtliche Möglichkeit verwiesen, von der Wohnsitzregelung im Schiedsamtsbezirk abzuweichen. Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung in den lokalen Zeitungen wurden interessierte Personen zur Bewerbung für das Ehrenamt aufgerufen, es gingen jedoch keine weiteren Bewerbungen ein. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Person zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II zu wählen.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.Antrag zum Haushalt 2025 der CDU-Fraktion: Erarbeitung weiterer KonsolidierungsmaßnahmenZur Vorlage · 2025/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zum Haushalt 2025 vorgelegt, der die Erarbeitung weiterer Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung fordert. Dies knüpft an einen Beschluss des Rates vom Dezember 2024 an, mit dem die Verwaltung unter der Federführung des Kämmerers beauftragt wurde, Möglichkeiten zur Einsparung, Effizienzsteigerung und Einnahmenerhöhung zu identifizieren, um eine Steuererhöhung im Jahr 2026 zu vermeiden.
Die Verwaltung beschreibt die Haushaltskonsolidierung als einen fortlaufenden Prozess. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits umgesetzte Maßnahmen existieren, jedoch eine Vielzahl früherer Ansätze politisch abgelehnt wurde. Zudem werden die steigenden Sozialausgaben thematisiert, die weitgehend außerhalb des kommunalen Einflussbereichs liegen, sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konnexitätsprinzip angeführt.
Der Antrag gibt zudem einen Rückblick auf frühere Bemühungen, wie etwa die 2015 auf Antrag der USD eingesetzte Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung. Diese Gruppe prüfte verschiedene Optionen, darunter die Reduzierung von Rats- und Ausschussgrößen, die Einführung neuer Steuern wie einer Pferdesteuer oder die Gründung von Stadtwerken. Des Weiteren werden die Ergebnisse der damaligen Bürgerbeteiligung sowie die dort diskutierten Vorschläge zu kommunalen Dienstleistungen und Infrastruktur aufgeführt.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Sachstand FördermittelmanagementZur Vorlage · 2025/0160 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zum Fördermittelmanagement der Stadt Hamminkeln vor. Seit dem 1. Januar 2019 ist ein zentrales Fördermittelmanagement in der Organisationsstruktur der Stadt etabliert, um die Akquise von EU-, Bundes- und Landesmitteln zu professionalisieren. Die Aufgabe dieser Stelle umfasst die Ermittlung von Investitionsbedarfen, die Analyse der Förderfähigkeit von Projekten sowie die Steuerung der Prozesse von der Beantragung bis zur Abrechnung. Ziel ist es, den Herausforderungen in Bereichen wie Infrastruktur, Klimawandel und Digitalisierung durch gezielte Nutzung verschiedener Förderprogramme zu begegnen.
Seit der Einführung des Managements konnten verschiedene Zuwendungen für unterschiedliche Projekte akquiriert werden. Dazu gehören unter anderem die Errichtung einer Grundschule im Ortsteil Mehrhoog sowie Maßnahmen zur Dorferneuerung in Loikum und Brünen. Im Bereich der Digitalisierung wurden Mittel aus dem Digitalpakt Schule für die Netzwerkinfrastruktur eingesetzt. Weitere geförderte Vorhaben umfassen die Elektromobilität, etwa durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für die Verwaltung oder den Aufbau von Ladeinfrastruktur, sowie Investitionen in den ÖPNV und Sportstätten, wie den Kunstrasenplatz in Wertherbruch. Auch Projekte zur energetischen Sanierung von Liegenschaften und zur Klimawandelvorsorge wurden durch die Nutzung spezifischer Förderprogramme realisiert.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 8.Vorbereitung der Veräußerung von weiteren Baugrundstücken in WertherbruchZur Vorlage · 2025/0157 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung von Hamminkeln bereitet die Veräußerung neuer Baugrundstücke im Ortsteil Wertherbruch vor. Grundlage hierfür ist die geplante Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Wertherbruch“. Die Flächen, welche die Stadt im Jahr 2023 erworben hat, umfassen vier Grundstücke für Einfamilienhäuser am Wendehammer der Wiesenstraße sowie eine größere Fläche für Geschosswohnungsbau an der Provinzialstraße.
Für die vier Baugrundstücke an der Wiesenstraße mit einer Größe von jeweils etwa 600 bis 625 Quadratmetern wurde ein Mindestgebot von 140,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Dieser Betrag beinhaltet bereits die Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge. Für das 2.743 Quadratmeter große Grundstück an der Provinzialstraße ist ein Mindestgebot von 180,00 Euro pro Quadratmeter vorgesehen, ebenfalls inklusive der entsprechenden Beiträge.
Die Verwaltung schlägt vor, die Grundstücke nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung über das Immobilienangebot auf der Internetseite der Stadt meistbietend auszuschreiben. Ziel ist es, durch die Ausschreibung die Veräußerungserlöse für die Kommune zu stärken. Um Spekulationen zu vermeiden, sollen eine fünfjährige Bebauungsverpflichtung sowie eine zehnjährige Veräußerungsbeschränkung gelten. Eine Verpflichtung zum Selbstbezug der Flächen ist nicht vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dieses Vorgehen so zu beschließen.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Einführung einführender Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen zur Erhöhung der Transparenz und Zugänglichkeit; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2025Zur Vorlage · 2025/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, künftig einleitende Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen einzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz und die Zugänglichkeit komplexer Verwaltungsthemen für Ratsmitglieder sowie die Öffentlichkeit zu erhöhen. Die vorgeschlagene Zusammenfassung soll wesentliche Inhalte, zentrale Entscheidungsfragen sowie mögliche finanzielle oder strategische Auswirkungen kompakt darstellen. Zudem wurde die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts durch die Verwaltung sowie eine Prüfung der dauerhaften Aufnahme dieser Regelung in die Hauptsatzung der Stadt gefordert.
Die Verwaltung spricht sich gegen den Antrag aus. Sie begründet dies mit den organschaftlichen Befugnissen des Bürgermeisters, wonach die Art und Weise der Vorbereitung von Beschlüssen im Ermessen der Verwaltung liegt. Ein Ratsbeschluss über die konkrete Gestaltung der Vorlagen würde in diese Zuständigkeit eingreifen. Zudem wird angeführt, dass eine Regelung in der Hauptsatzung unpassend sei, da es sich um eine interne Angelegenheit der Geschäftsordnung handelt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Aufbau von Sitzungsvorlagen bereits durch eine Dienstanweisung geregelt ist und finanzielle Auswirkungen bereits in einem separaten Abschnitt aufgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher dem Rat, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
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- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 10.Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2026Zur Vorlage · 2025/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln plant für das Jahr 2026 die Einrichtung neuer Ausbildungsplätze, um den künftigen Personalbedarf zu decken. Da bis zum Jahr 2032 voraussichtlich 29 Stellen im kommunalen Bereich wegfallen werden, sollen insgesamt 27 Positionen durch verschiedene Maßnahmen nachbesetzt werden. Dies umfasst Rückkehransprüche, Umorganisationen auf bestehenden Stellen sowie die Einstellung neuer Auszubildender und externer Bewerber.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für das Ausbildungsjahr 2026 die Schaffung von fünf spezifischen Ausbildungsstellen vor. Diese umfassen die Bereiche Inspektoranwärter, Verwaltungsfachangestellte, Fachkraft für Abwassertechnik, Straßenwärter sowie Fachangestellte für Bäderbetriebe. Parallel dazu sollen acht Plätze für den Bundesfreiwilligendienst angeboten werden, wobei ein Platz im Kindergarten am Bach und sieben Plätze in Schulen vorgesehen sind.
Die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung belaufen sich auf etwa 110.000 Euro pro Jahr für die Vergütung der Auszubildenden sowie rund 12.000 Euro jährlich für die Bundesfreiwilligendienstleistenden. Diese Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2026 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, den entsprechenden Vorschlag im Rat zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025 · Rat (33. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 03.04.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12.Mitteilungen und Anfragen
- 12.1Betuwe
- 12.2Ehrenamt
- 12.3Flüchtlingsunterbringung