Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln hie: Anregung der Interessensgemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Interessensgemeinschaft Ringenberg hat gemäß § 24 GO NRW die Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln beantragt. Der ursprüngliche Teilstandort wurde zum Schuljahr 2014/2015 aufgrund unterschrittener Mindestschülerzahlen aufgelöst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Maßnahme einer Genehmigung durch das Schulamt Kreis Wesel sowie die Bezirksregierung Düsseldorf bedarf. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist die Errichtung eines Teilstandortes derzeit nicht möglich, da die gesetzlichen Anforderungen an die Mindestgröße gemäß § 82 Schulgesetz – zwei Parallelklassen mit jeweils 25 Schülerinnen und Schülern über einen Zeitraum von fünf Jahren – auf Basis der aktuellen Geburtenstatistiken für den Ortsteil Ringenberg nicht erfüllt werden können. Zudem werden organisatorische Herausforderungen durch den Lehrkräftewechsel zwischen den Standorten sowie notwendige Investitionen in die Schulgebäude angeführt.
Obwohl die Verwaltung die Bedeutung kurzer Schulwege anerkennt, empfiehlt sie die Ablehnung des Antrags aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie an den Bauausschuss und den Rat verweisen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025Abstimmungsergebnis:zu 1.) einstimmigzu 2.) einstimmig bei 8 Enthaltungen