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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "An der Windmühle/Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2025/0186 09.10.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Windmühle/Ringenberger Straße“. Ziel des Plans ist die Schaffung von Wohnraum durch die Errichtung eines Gebäudes mit 18 geförderten Wohneinheiten im Rahmen der Innenentwicklung. Nach der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 liegen verschiedene Stellungnahmen vor, die nun abgewogen werden.

Die Bezirksregierung Arnsberg und die Bezirksregierung Düsseldorf äußerten keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, wobei auf die Einhaltung von Wasserrecht sowie den Schutz potenzieller Bodendenkmäler hingewiesen wurde. Ein Hinweis zur Überprüfung auf Kampfmittel wurde in der Planurkunde aufgenommen.

Gegenüber den Anregungen aus der Bürgerschaft, die den Erhalt einer Grünanlage sowie eine Änderung der Bauweise forderten, führt die Verwaltung aus, dass das Ziel der Wohnraumschaffung im Vordergrund steht. Zur Kompensation sind Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen und die Pflanzung neuer Bäume vorgesehen. Die geplante dreieinhalb- bis viergeschossige Bebauung mit Flachdach wird als städtebaulich verträglich eingestuft. Zudem wurde auf die Vorgaben des Kreises Wesel zum Schutz städtischer Ökosysteme hingewiesen.

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