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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1Jahresabschluss 2024
- 1.2Klage LIDL
- 1.3Fragestunde im Wahlausschuss
- 1.4Briefwahlunterlagen in Pflegeeinrichtungen
- 2.Verabschiedung von Ratsmitgliedern aus der X. Wahlperiode des RatesZur Vorlage · 2025/0230 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2025/0230 der Fachdienste 10 informiert über das Ausscheiden verschiedener Ratsmitglieder aus dem Rat der Stadt Hamminkeln zum Ende der aktuellen X. Wahlperiode am 31. Oktober 2025. In der letzten Sitzung des Rates ist die offizielle Verastabschiedung der ausscheidenden Mitglieder vorgesehen.
Die Dokumentation führt die unterschiedlichen Dienstzeiten der betroffenen Ratsmitglieder auf. Die Zugehörigkeit zum Rat variiert dabei erheblich: Einige Mitglieder scheiden nach einer sechsmonatigen Amtszeit aus, während andere auf eine langjährige Tätigkeit von bis zu 26 Jahren zurückblicken. Die Liste umfasst Mandate mit verschiedenen Dauerspannen, darunter Mitgliedschaften von 5, 7, 9, 10, 16, 21 und 25 Jahren. Damit endet mit dem Ablauf der laufenden Wahlperiode eine Vielzahl an unterschiedlichen Mandatsperioden im Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung)
- 3.Machbarkeitsstudie Grundschule Dingden hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beauftragung weiterer UntersuchungenZur Vorlage · 2025/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2025/0175 wird dem Rat die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Machbarkeitsstudie der Grundschule Dingden vorgelegt. Da eine rechtzeitige Einberufung des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses nicht möglich war, wurde am 23. Juli 2025 durch den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Die Verwaltung wird angewiesen, das Nachtragsangebot der Firma Drees & Sommer kurzfristig in Auftrag zu geben, um Ergebnisse zu offenen Fragestellungen bis zur Sondersitzung vorlegen zu können. Die erforderlichen Finanzmittel belaufen sich auf 16.650,48 Euro und werden über das PSP-Element „Maßnahmen Brandschutzkonzept ehern. HS Dingden“ bereitgestellt. Der Rat soll die am 23. Juli 2025 gefasste Entscheidung zur Beauftragung dieser weiteren Untersuchungen nun offiziell genehmigen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Grundschule Dingden hier: ergänzende Machbarkeitsstudie und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln hat eine ergänzende Machbarkeitsstudie zur Standortfrage der Grundschule Dingden vorgelegt. Basierend auf den Empfehlungen des Beratungsbüros Drees & Sommer wird der Standort an der Krechtinger Straße als alleinige Option betrachtet. Während beide untersuchten Varianten Einschränkungen durch vorhandene Bestandsflächen aufweisen, weist der Standort an der Weberstraße Defizite bei der Barrierefreiheit, den Raumgrößen und den Schulhofflächen auf. Eine Umsetzung des pädagogischen Konzepts würde dort Interimslösungen in Form von Containerbauten sowie einen temporären Schulstandort erfordern.
Im Gegensatz dazu bietet der Standort der Kreuzschule laut Verwaltung ein größeres Potenzial für eine langfristige Entwicklung, da keine Interimslösungen notwendig sind und die Bautätigkeit ohne Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebs erfolgen kann. Auch die Schulleitung sowie die zuständige Fachabteilung äußerten Bedenken hinsichtlich der baulichen Umsetzung eines modernen, inklusiven Ganztagskonzepts am Standort Weberstraße. Die Schulleitung spricht sich daher für eine Kernsanierung und Erweiterung an der Krechtinger Straße aus.
Zusätzlich wird eine neue Variante (1+) geprüft, die eine Flächenerweiterung des bisherigen Standorts durch angrenzende Flurstücke vorsieht. Ein umliegender Eigentümer signalisierte die Bereitschaft, eine Bebauung und anschließende Vermietung an die Stadt zu ermöglichen. Die weitere Entscheidung über das Vorgehen wird in den kommenden Ausschusssitzungen im September 2025 behandelt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
- 03.09.2025 · Bauausschuss (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 03.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 5.Ausbau der Übermittagbetreuung an Hamminkelner Grundschulen, hier Antrag der Fraktion FWI vom 11.08.2025Zur Vorlage · 2025/0178-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FWI hat einen Antrag gestellt, die Übermittagbetreuung an allen Grundschulen im Stadtgebiet Hamminkeln ab dem Schuljahr 2026/27 einzuführen. Bis zum Haushalt 2026 soll hierfür ein räumliches sowie pädagogisches Konzept vorgelegt werden. Derzeit besteht lediglich an der Ludgerigrundschule in Dingden ein entsprechendes Angebot, das auf der Bereitstellung von Räumen basiert.
Die Verwaltung hat die Schulraumplanung so gestaltet, dass eine Vielfachnutzung für Unterricht und Betreuung möglich ist. Seit Herbst 2023 arbeiten die Grundschulen mit dem Büro Brands for Good an Konzepten zur Vereinbarkeit von Unterricht und Betreuung, auch im Hinblick auf den ab August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. In Gesprächen mit den Schulleitungen wurde deutlich, dass jeder Schulstandort einzeln zu betrachten ist und eine Teilrhythmisierung als Perspektive favorisiert wird.
Im Rahmen eines Qualitätszirkels werden derzeit die pädagogischen und organisatorischen Grundlagen erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Arbeit sollen im Frühjahr 2026 vorgestellt werden. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, eine weitere Beratung der Betreuungskonzepte erst dann vorzunehmen, wenn die Erarbeitung der jeweiligen schulischen Konzepte abgeschlossen ist.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 4 Enthaltung(en)
- 24.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 4 Enthaltung(en) - 6.Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln hier: Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0222 wird die mögliche Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln behandelt. Grundlage ist ein Antrag der Interessengemeinschaft Ringenberg, zu dessen Prüfung die Verwaltung die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt hat.
Die Bezirksregierung erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Teilstandortes sowie für die Gründung privater Ersatzschulen nach dem Schulgesetz NRW. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einer schulfachlichen Bewertung abhängt. Zudem wurde klargestellt, dass die Kommune bei der Gründung privater Schulen keinen entscheidenden Einfluss hat, da diese durch das Land finanziert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass nach der Eröffnung der neuen Grundschule Hamminkeln keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Teilstandort bestehe. Es seien ausreichend Schulplätze vorhanden und für die kommenden Jahre sei mit geringeren Einschulungszahlen aus dem Ortsteil Ringenberg zu rechnen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag der Interessengemeinschaft aufgrund der rechtlichen Lage und der Ausführungen der Bezirksregierung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 24.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (27. Sitzung)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Schulorganisatorische Maßnahme: Umzug der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln – Primarstufe – Schulnummer 110140, von der Bislicher Straße 1 zur Diersfordter Straße 35 zum Schuljahresbeginn 2025/2026 (mit Wirkung vom 01.08.2025 unbefristet)Zur Vorlage · 2025/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln – Primarstufe – ist zum Schuljahresbeginn 2025/2026 von der Bislicher Straße 1 in die Diersfordter Straße 35 umgezogen. Der Umzug erfolgte mit Wirkung vom 1. August 2025. Ursprünglich war die Verlegung für die Herbstferien geplant, konnte jedoch aufgrund der früheren Fertigstellung des Neubaus vorgezogen werden.
Die Grundlage für das Bauvorhaben bildeten Beschlüsse des Rates aus dem Jahr 2023, die aufgrund steigender Schülerzahlen und eines erhöhten räumlichen Bedarfs verabschiedet wurden. Da die Bezirksregierung Düsseldorf eine formale Mitteilung über den Umzug in Form eines Ratsbeschlusses benötigt, wird nun die nachträgliche Bestätigung des Umzugs beantragt. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Umzug der Grundschule an das neue Gebäude rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 24.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.Ergänzende Schwimmkursangebote durch externe Anbieter, hier Antrag der CDUZur Vorlage · 2025/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat beantragt, Gespräche mit dem externen Anbieter „Tigerhaie“ zu führen, um das Angebot an Schwimmkursen in Hamminkeln zu erweitern. Ziel des Antrags ist die Förderung der Schwimmkompetenz im Stadtgebiet.
Derzeit findet der Badbetrieb in Kooperation mit dem Hamminkelner Sportverein (HSV) Schwimmkurse für Kinder ab fünf Jahren durch. Für jüngere Kinder besteht kein spezifisches Kursangebot, jedoch können Familien die Hallenbad-Angebote an Sonntagen zur Wassergewöhnung nutzen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die aktuellen Kapazitäten der Bäder ausgeschöpft sind. Eine gewerbliche Nutzung würde eine Änderung der Nutzungsordnung erfordern, da diese derzeit die Förderung öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke vorsieht. Zudem würden zusätzliche Kurse durch Personalüberstunden zusätzliche Kosten verursachen, wobei die kalkulierten Kosten bei etwa 301 Euro pro Stunde liegen.
Nach Gesprächen mit dem externen Anbieter wurde deutlich, dass eine Zusammenarbeit nur bei deutlich niedrigeren Mietpreisen als den ermittelten Kosten möglich wäre. Die Verwaltung empfiehlt daher, das bestehende Konzept der Kooperation mit dem örtlichen Sportverein beizubehalten und die Nutzung durch kommerzielle Anbieter auszuschließen, um den sozialen Charakter der öffentlichen Einrichtungen zu wahren.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 24.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Neuer Bürgertreff in Brünen, hier Antrag der Fraktion FWI vom 01.08.2025Zur Vorlage · 2025/0177-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln plant, den Prozess zur Schaffung eines neuen Bürgertreffs im Ortsteil Brünen einzuleiten. Grundlage hierfür ist ein Antrag der Fraktion FWI, der den Erwerb der ehemaligen Gaststätte „Zur Quelle“ sowie die Durchführung einer Zukunftswerkstatt vorsieht.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht zunächst die Klärung der Eigentumsverhältnisse vor. Dabei sollen die Bereitschaft der Eigentümer zur Veräußerung des Objektes sowie mögliche Preisvorstellungen ermittelt werden. Parallel dazu beabsichtigt die Verwaltung, die Interessenlage der Vereine im Ortsteil Brünen zu untersuchen. Hierzu sollen die betroffenen Organisationen kurzfristig zu einem Gespräch eingeladen werden, um Konzepte für eine zukünftige Nutzung zu entwickeln.
Für die Umsetzung eines solchen Konzepts wird die Möglichkeit einer Projektförderung über das Programm Leader der Region Lippe/Issel/Niederrhein geprüft. Da dieser Förderbetrag 65 Prozent der Gesamtsumme abdeckt, müssten kommunale Mittel bereitgestellt werden; eine Kostenschätzung für den städtischen Anteil beläuft sich auf etwa 20.000 Euro.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit den Verhandlungen zum Erwerb zu beauftragen und die Interessen der Brüner Vereine zu klären. Bei positiver Rückmeldung sollen im Haushalt 2026 entsprechende Mittel für einen Förderantrag vorgesehen werden, sofern die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) einstimmigb) einstimmigc) 18 Ja-Stimmen, 18 Gegenstimmen, 1 Enthaltung
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) einstimmig bei 1 Enthaltungb) einstimmigc) 7 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen
- 24.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:zu a) einstimmigzu b) einstimmigzu c) 8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
- 03.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (26. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: a) einstimmigb) einstimmigc) 18 Ja-Stimmen, 18 Gegenstimmen, 1 Enthaltung - 10.Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss für die 79. ÄnderungZur Vorlage · 2025/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2025/0196 liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln vor, um die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Dingden zu ermöglichen. Konkret betrifft dies die Flurstücke 1, 2 und 3 in der Gemarkung Dingden, Flur 29. Ziel der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für Windenergieanlagen an diesem Standort.
Die betroffene Fläche wurde im Rahmen einer durch die Verwaltung durchgeführten Flächenanalyse als potenzieller Standort identifiziert. Im Gegensatz zu früheren Anträgen sind in diesem Verfahren die Bürgerenergiegenossenschaft sowie Gelsenwasser nicht als Partner der Stadtwerke Hamminkeln beteiligt. Da die Stadt den Ausbau regenerativer Energien fördert, befürwortet die zuständige Fachabteilung den Antrag.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird in seiner Sitzung am 25. September 2025 prüfen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss zu empfehlen. Die Entscheidung des Rates ist für den 9. Oktober 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen -Aufstellungsbeschluss für die 80. ÄnderungZur Vorlage · 2025/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag auf die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen zu schaffen. Der Antrag wurde von einem Investor gestellt und umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Brünen, Flur 08. Im Gegensatz zu früheren Anträgen erfolgt dieser Vorschlag nicht durch die Flächeneigentümer; eine Beteiligung der Bürgerenergiegenossenschaft oder der Gelsenwasser ist nicht vorgesehen.
Ein Teil der beantragten Flächen liegt in Gebieten, die im Regionalplan Ruhr als „Bereiche zum Schutz der Natur“ ausgewiesen sind. Diese Bereiche dienen vorrangig dem Schutz von Natur und Landschaft, schließen jedoch die Errichtung von Windenergieanlagen nicht grundsätzlich aus. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen erfordert eine entsprechende Begründung im Abwägungsprozess. Die Verwaltung sieht die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses, wobei die Vereinbarkeit der Planung mit den Festsetzungen des Regionalplans sowie fachrechtliche Vorgaben im weiteren Verfahren eingehend geprüft werden sollen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Batteriespeicheranlage im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Batteriespeicheranlage Töven“ - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2025/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Batteriespeicheranlage Töven“ zu fassen. Damit wird die Errichtung einer Batteriespeicheranlage im Ortsteil Mehrhoog beantragt. Ergänzend sollen Beschlüsse zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gefasst werden.
Die geplante Anlage soll im Außenbereich nördlich von Mehrhoog auf einer Fläche von etwa 2,7 Hektar errichtet werden. Zur Landschaftsintegration ist ein begrünter Erdwall vorgesehen. Der Lärmschutz soll durch Abstände zu Wohngebäuden sichergestellt und der Grundwasserschutz durch die Lage außerhalb einer Wasserschutzzone gewährleistet werden. Für den Brandschutz sind technische Maßnahmen wie die Überwachung der Batteriezellen sowie Rauch- und Gasdetektoren vorgesehen.
Der beantragte Standort ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Ein Netzanschluss soll über ein geplantes Umspannwerk der Firma AMPRION erfolgen, dessen Genehmigungsverfahren für Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet wird. Die Verwaltung bewertet den Standort als planerisch tragfähig und schlägt die Einleitung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Beteiligungsverfahren vor.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Batteriespeicheranlage im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Batteriespeicheranlage Dingden“Zur Vorlage · 2025/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 für eine Batteriespeicheranlage im Ortsteil Dingden vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Anlage mit Umspannwerk, Nebenanlagen und Trafostation am Rissenweg. Der Standort ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ausgewiesen.
Der Antrag sieht vor, durch die Anbindung an das bestehende Stromnetz Leitungsverluste zu minimieren und Funktionen zur Netzstabilisierung sowie zur Integration erneuerer Energien zu ermöglichen. Das Projekt wird zudem mit der kommunalen Wärmeplanung und der Versorgungssicherheit in Verbindung gebracht.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einschätzungen zu Themen wie Immissionen, dem Landschaftsbild oder dem Artenschutz vorliegen, wird zunächst lediglich der Aufstellungsbeschluss beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 25. September 2025 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 9. Oktober 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 14.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 "An der Windmühle/Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2025/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 „An der Windmühle/Ringenberger Straße“. Ziel des Plans ist die Schaffung von Wohnraum durch die Errichtung eines Gebäudes mit 18 geförderten Wohneinheiten im Rahmen der Innenentwicklung. Nach der öffentlichen Auslegung im Frühjahr 2025 liegen verschiedene Stellungnahmen vor, die nun abgewogen werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg und die Bezirksregierung Düsseldorf äußerten keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, wobei auf die Einhaltung von Wasserrecht sowie den Schutz potenzieller Bodendenkmäler hingewiesen wurde. Ein Hinweis zur Überprüfung auf Kampfmittel wurde in der Planurkunde aufgenommen.
Gegenüber den Anregungen aus der Bürgerschaft, die den Erhalt einer Grünanlage sowie eine Änderung der Bauweise forderten, führt die Verwaltung aus, dass das Ziel der Wohnraumschaffung im Vordergrund steht. Zur Kompensation sind Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen und die Pflanzung neuer Bäume vorgesehen. Die geplante dreieinhalb- bis viergeschossige Bebauung mit Flachdach wird als städtebaulich verträglich eingestuft. Zudem wurde auf die Vorgaben des Kreises Wesel zum Schutz städtischer Ökosysteme hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 15.2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Gelände Hasselmann/Up de Woort" im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In Hamminkeln wird die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gelände Hasselmann/Up de Woort“ im Ortsteil Dingden angestrebt. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Ansiedlung einer Arztpraxis in der Up de Woort 24a. Da die Zufahrt über die Nordbrocker Straße derzeit durch einen Straßenpoller unterbrochen wird, sieht die Planung eine Versetzung des Pollers nach Westen vor. Damit soll die Erreichbarkeit der Praxis mit dem Auto ermöglicht werden, ohne dabei Durchgangsverkehr zu fördern.
Zudem ist vorgesehen, ein Teilstück der Straße Up de Woort in der Zweckbestimmung anzupassen. Die Fläche, die bislang als Fuß- und Radweg festgesetzt ist, soll in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Ziel dieser Änderung ist es, den Charakter einer fußgängerfreundlichen Fläche beizubehalten und gleichzeitig die notwendige Erschließung für die medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Verwaltung befürwortet die Maßnahme, da kein Alternativstandort zur Verfügung steht und die Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Vordergrund steht.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 16.81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2025/0216 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden. Grundlage für dieses Vorhaben ist der bereits am 9. Juli 20
5 gefasste Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Am Depot“. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht, um die Errichtung eines Lebensmittelmarktes, eines Drogeriemarktes sowie einer Veranstaltungshalle zu ermöglichen.
Da die betreffende Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, ist eine Änderung in ein Sondergebiet für Einzelhandel und Veranstaltungen erforderlich. Nur durch diese Neuklassifizierung können die geplanten Nutzungen städtebaulich geordnet entwickelt und auf die beabsichtigten Funktionen beschränkt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Entwicklung des Bebauungsplanes durchgeführt werden, um eine koordinierte Abwicklung der Beteiligungsverfahren zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Damit einhergehend wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 17.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – Neubau einer Eventhalle sowie eines Nahversorgers mit einem Vollsortimenter sowie eines Drogisten im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2025/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Ortsteil Dingden liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Veranstaltungshalle sowie eines Lebensmittelmarktes und eines Drogeriemarktes auf verschiedenen Flurstücken der Gemarkung Dingden. Der Antrag ist als Alternative zu einer bereits bestehenden Planung konzipiert.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan an ein konkretes Vorhaben gebunden ist und nicht für zwei konkurrierende Flächen mit identischem Bedarf gleichzeitig verfolgt werden kann. Da der Rat der Stadt Hamminklen bereits am 9. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Am Depot“ beschlossen hat, um ein ähnliches Vorhaben zu ermöglichen, würde die Umsetzung des neuen Antrags einem Standortwechsel gleichkommen.
Da die fachliche Vorprüfung des bereits laufenden Planungsverfahrens keine Hinweise auf Ungeeignetheit des Standorts „Am Depot“ ergeben hat, wird die Fortführung des bestehenden Verfahrens befürwortet. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) - 18.1. Änderung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden soll angepasst werden. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für eine weitere Änderung der Planungsgrundlagen. Das betroffene Areal an der Ringstraße, das ehemals als Sportplatz diente, wird in ein Wohngebiet umgenutzt. Während die meisten Baugrundstücke bereits vergeben sind oder sich im Bau befinden, konnte eine Fläche für Mehrfamilienhäuser mit einer Größe von 5.167 Quadratmetern nach zwei Ausschreibungen bislang nicht veräußert werden.
Um die Vermarktung der verbleibenden Fläche zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Ausnutzbarkeit vor. Dabei sollen die Geschossflächenzahl von 0,8 auf 1,2 angehoben und die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude von acht auf zwölf erhöht werden. Eine Erhöhung der zulässigen Geschosszahl auf vier Ebenen wurde nicht vorgesehen, um die bestehende Gebäudestruktur und die Belange der Nachbarschaft zu berücksichtigen; die Begrenzung auf drei Geschosse soll beibehalten werden.
Die Anpassung zielt darauf ab, die Attraktivität des Grundstücks für den Wohnungsbau zu steigern, insbesondere im Bereich des geförderten Wohnens. Die Verwaltung prüft zudem, ob ein geplantes Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung zur Förderung des Wohnungsbaus eine direkte Baugenehmigung mit Abweichungen ermöglichen könnte, wodurch ein formelles Änderungsverfahren eventuell entbehrlich würde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 19.Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2025 über den Einbau von MauerseglerkästenZur Vorlage · 2025/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag gestellt, den Einbau von Mauerseglerkästen bei Neubauten sowie bei Fassadensanierungen von Mehrfamilienhäusern verpflichtend vorzuschreiben. Begründet wird das Vorhaben mit dem Schutz des Mauerseglers, der auf der Roten Liste der Arten von 2021 steht. Da Sanierungsarbeiten an Gebäudefassaden zum Rückgang von Nistplätzen beitragen können, soll durch die Maßnahme dem Bestandsrückgang entgegengewirkt werden.
Für neue Bebauungspläne sieht der Entwurf vor, die Integration von mindestens vier Nisthilfen pro Mehrfamilienhaus festzulegen. Diese sollen in möglichst großer Höhe und an sonnenabgewandten Fassadenseiten angebracht werden, wobei die konkrete Umsetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen ist.
Hinsichtlich der Sanierung von Altbauten weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits durch das Bundesnaturschutzgesetz Schutzpflichten bestehen. Wenn durch Sanierungen Brutstätten zerstört werden, müssen Ersatzquartiere bereitgestellt werden. Eine zusätzliche bauleitplanerische Regelung für bestehende Gebäude wird als rechtlich schwer durchsetzbar und redundant eingestuft. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Verwaltung anzuweisen, die Pflicht zur Integration von Nisthilfen bei Neubauprojekten in die Bebauungspläne aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 20.Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2025 zur Errichtung eines Bolzplatzes im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2025/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf die Errichtung eines Bolzplatzes im Ortsteil Mehrhoog gestellt. Ziel des Antrags ist die Anlage einer Sportfläche im Siedlungsbereich westlich der Bahnlinie, da dort nach Angaben der Fraktion derzeit kein Bolzplatz vorhanden ist und ein entsprechender Bedarf in der Bevölkerung besteht.
In der Vorlage werden drei potenzielle Standorte thematisiert. Der Standort Münstersfeld galt aufgrund seiner Lage als geeignet, musste jedoch 2018 aus eigentumsrechtlichen Gründen aufgegeben werden. Ein weiterer Standort am Schwalbenweg wäre räumlich vorteilhaft, ist aber wegen einer entstandenen waldartigen Grünstruktur und rechtlicher Belange kaum nutzbar. Der Standort Ottenstraße liegt am äußeren Siedlungsrand und wird daher nicht bevorzugt; zudem wurde ein Kaufangebot für dieses Areal bereits im Jahr 2002 abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Ermittlung verfügbarer Standorte westlich der Bahnlinie zu beauftragen. Zunächst soll geprüft werden, ob die Standorte Münstersfeld und Ottenstraße weiterhin nicht zur Verfügung stehen. Falls dies der Fall ist, sollen alternative Flächen im Bereich zwischen der Bahnlinie und der L7 auf ihre Verfügbarkeit hin untersucht werden.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 21.Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2025/0231 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2025/0231 die Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 5. Dezember 2024 beantragt. Gegenstand des ursprünglichen Beschlusses war die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln.
Die Verwaltung hatte bereits in einer früheren Vorlage darauf hingewiesen, dass die Aufstellung dieser Satzung unzulässig sei. Trotz dieser Empfehlung entschied der Rat in seiner Sitzung am 9. Juli 2025, den Aufhebungsbeschluss nicht zu fassen, wodurch der ursprüngliche Beschluss weiterhin Bestand hatte. Ein Rechtsgutachten vom 8. August 2025 bestätigt nun jedoch die Rechtsauffassung der Verwaltung, wonach eine Verabschiedung der Satzung gegen geltendes Recht verstoßen würde.
Auf dieser Grundlage beanstandet der Bürgermeister den Ratsbeschluss vom Dezember 2024 gemäß § 50 Abs. 2 GO NW. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Falls der Rat die Aufhebung des Beschlusses nicht selbst beschließt, wird die Entscheidung der Aufsichtsbehörde des Kreises Wesel herbeigeführt. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, den beanstandeten Beschluss bei Rechtswidrigkeit aufzuheben oder die Beanstandung zurückzuweisen. Im Falle einer Zurückweisung der Beanstandung wäre der Bürgermeister verpflichtet, den ursprünglichen Ratsbeschluss durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 22.Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich Weseler Straße im Ortsteil Brünen - Ablehnung des AntragesZur Vorlage · 2025/0232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird über die Ablehnung eines Antrags auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich der Weseler Straße im Ortsteil Brünen beraten. In einer Sitzung am 9. Juli 2025 hatte das Gremium zuvor beschlossen, den Antrag auf Aufstellung dieser Satzung nicht abzulehnen, obwohl die Verwaltung bereits vor der Unzulässigkeit des Vorhabens gewarnt hatte.
Ein Rechtsgutachten vom August 2025 bestätigt nun die rechtliche Einschätzung der Verwaltung, wonach eine Aufstellung der Satzung gegen geltendes Recht verstoßen würde. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat der Bürgermeister den Ratsbeschluss vom Juli 2025 förmlich beanstandet. Diese Beanstandung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besitzt aufschiebende Wirkung.
Sollte der Rat den Antrag weiterhin nicht ablehnen, wird die Entscheidung der Aufsichtsbehörde Kreis Wesel herangezogen. Die Aufsicht hat die Möglichkeit, den beanstandeten Beschluss bei Rechtswidrigkeit aufzuheben oder die Beanstandung zurückzuweisen. Im Falle einer Zurückweisung durch die Aufsichtsbehörde entfällt die aufschiebende Wirkung, und der Bürgermeister wäre zur Durchführung des Ratsbeschlusses verpflichtet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung im Bereich der Weseler Straße abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 23.Folgenutzung der alten Grundschule Hamminkeln, hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2025 zur Prüfung der Unterbringung der Förderschule aus RingenbergZur Vorlage · 2025/0221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0221 wird die Ablehnung eines Antrags der CDU-Fraktion zur Unterbringung der Förderschule aus Ringenberg in der ehemaligen Grundschule Hamminkeln behandelt. Die Prüfung ergab, dass eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit einer Kindertageseinrichtung durch einen Investor zwar baulich möglich wäre, jedoch wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen und Sanierungen im Obergeschoss können die Investitionskosten nicht über die Mietpreise des Neukirchener Erziehungsvereins refinanziert werden. Zudem besteht für den Verein ein bestehender Mietvertrag in der ehemaligen Grundschule Ringenberg, dessen Verlängerung bis zum 1. Januar 2034 beschlossen wurde.
Die weitere Entwicklung der Folgenutzung des Gebäudes ist Gegenstand laufender Beratungen. Hierbei stehen auch die Prüfung einer Interimslösung im Rahmen des Umbaus des Kindergartens Loikum sowie die Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs in Ringenberg als Teilstandort zur Debatte. Bezüglich der Umsetzung eines Ratsbeschlusses zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung durch einen Investor steht eine Rückmeldung des HVV zur Finanzierung und Trägerschaft noch aus, weshalb die Verwaltung die Gespräche fortsetzt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 24.Kindergarten Loikum: Umbau und SanierungZur Vorlage · 2025/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sanierung und der Umbau der Kindertageseinrichtung St. Antonius im Ortsteil Loikum sollen die langfristige Betriebserlaubnis sichern. Da die räumliche Gestaltung der Gruppenräume im Obergeschoss den Vorgaben des Landesjugendamtes nicht entspricht, ist eine bauliche Anpassung vorgesehen. Die Planung sieht die Vergrößerung eines Schlafraumes im Erdgeschoss sowie die Schaffung notwendiger Neben- und Sanitärräume im Obergeschoss vor. Zudem soll ein durchgehender Flur zur Erschließung der Räumlichkeiten entstehen. Der Umbau umfasst auch energetische Sanierungen, den Einbau einer Fußbodenheizung, neue Bodenbeläge sowie die Installation eines Aufzugs zur Gewährleistung der Barrierefreiheit auf einer Fläche von etwa 400 Quadratmetern.
Die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf insgesamt 775.000 Euro. Da derzeit keine Fördermittel vom Land oder Bund erwartet werden, beantragt die Verwaltung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermangunahme in Höhe von 720.000 Euro für den Haushalt 2026 sowie eine überplanmäßige Ausgabe von 25.000 Euro für das Jahr 2025. Als Interimslösung während der etwa sechsmonatigen Bauzeit ist die Nutzung von Räumen der ehemaligen Grundschule Hamminkeln vorgesehen, um die Kosten für einen Containerstandort zu vermeiden. Die zeitliche Nutzung der ehemaligen Grundschule ist aufgrund geplanter Investitionen in jenem Gebäude bis zum Sommer 2026 befristet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 25.Mehrgenerationenplatz Brünen hier: Vorlage der Planentwürfe und der weiteren VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Entwürfe für die Gestaltung eines Mehrgenerationenplatzes „Am Kappertsberg“ in Brünen vorgelegt. Basierend auf einem Vorschlag des Vereins „Bürger für Brünen“ wurden zwei Varianten durch das Ingenieurbüro „Die Grünplaner“ erstellt. Die Verwaltung empfiehlt den Vorentwurf 2.2, da dieser die Anforderungen an einen generationenübergreifenden Platz mit entsprechendem Wegenetz und Ausstattung erfüllt und im Vergleich zum Entwurf 2.0 einen geringeren Finanzmittelbedarf aufweist.
Für die Umsetzung des Entwurfs 2.2 werden für das Haushaltsjahr 2026 Gesamtkosten in Höhe von 495.000 Euro veranschlagt. Diese Summe umfasst die Kosten für die Gestaltung, weitere Maßnahmen wie Bodengutachten und Bepflanzung sowie die Planung der Leistungsphasen 4 bis 7 und die Errichtung eines Soccercourts. Eine Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist mit bis zu 65 Prozent, maximal jedoch 250.000 Euro, möglich. Der Verein „Bürger für Brünen“ plant zudem eine Beteiligung von 10 Prozent durch Eigenleistungen.
Der Bauausschuss soll dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Beantragung der Fördermittel auf Basis des Entwurfs 2.2 zu beauftragen und die erforderlichen Mittel für 2026 anzumelden. Zudem wird vorgeschlagen, einen Teil eines bestehenden Sperrvermerks in Höhe von 15.000 Euro freizugeben, um laufende Rechnungen und kleinere Planungsaufträge begleichen zu können. Die Fortführung der weiteren Planung soll vorbehaltlich einer positiven Förderzusage erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 26.Verkehrsberuhigung der Krechtinger Str. 90 a bis 100 hier: Anregung eines Anwohners gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0214 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Krechtinger Straße, im Bereich der Hausnummern 90a bis 100, liegt eine Anregung zur Verkehrsberuhigung vor. Der Antrag eines Anwohners wird nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss nun dem Bauausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung hat zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung bezogen. Gegen die Errichtung von Verkehrsinseln oder Fahrbahnschwellen spricht aus Sicht der zuständigen Fachabteilung, dass diese die Geschwindigkeit nicht grundlegend reduzieren und ein Risiko für Radfahrer darstellen könnten. Zudem könnten durch das Abbremsen und erneute Anfahren zusätzliche Emissionen entstehen. Bezüglich einer zusätzlichen Beschilderung wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Ortseingangs bereits eine 30er-Zone besteht und eine Doppelbeschilderung rechtlich unzulässig ist.
Um die tatsächliche Geschwindigkeitsentwicklung zu prüfen, wird der Fachdienst 32 eine Verkehrsmessung im Bereich der Hausnummer 98 durchführen. Diese Messung kann erst nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Fernwärme durch das Unternehmen Körner erfolgen, sodass ein Termin nach Ende Oktober vorgesehen ist. Sollten die Ergebnisse ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau aufzeigen, werden die Daten an den Kreis Wesel und die Kreispolizeibehörde Wesel zur Prüfung einer Geschwindigkeitsüberwachung weitergeleitet. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, keine weiteren Maßnahmen aus dem Antrag umzusetzen, jedoch die Durchführung der Messungen vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 27.Sanierung Kondringstraße und Postweg in Dingden hier: Antrag der CDU vom 11.08.2025Zur Vorlage · 2025/0213 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Sanierung der Kondringstraße und des Postwegs im Ortsteil Dingden vorgelegt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, den baulichen Zustand der Straßen fachlich zu erfassen, eine konkrete Sanierungsplanung zu erstellen sowie die Möglichkeit von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Sofern eine Förderfähigkeit besteht, sollen die Maßnahmen in den nächsten Haushalt aufgenommen und nach Möglichkeit prioritär umgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung lehnt das Vorhaben ab. Für die Kondringstraße ist eine Erneuerung bereits für das Jahr 2028 im Rahmen des Investitionsplans der Stadtwerke Hamminkeln vorgesehen, wobei hier vor allem die hydraulische Unterdimensionierung des Abwasserkanals ausschlaggebend ist. Die Fahrbahnoberfläche wird als verkehrssicher eingestuft. Für den Postweg sieht die Verwaltung aktuell keinen Sanierungsbedarf, da die bauliche Substanz als ausreichend bewertet wurde und durch einfache Unterhaltungsmaßnahmen eine weitere Nutzung ermöglicht werden kann. Eine Vorziehung der Arbeiten würde laut Verwaltung zu Verschiebungen bereits geplanter Maßnahmen führen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat jedoch, den Antrag der CDU-Fraktion anzunehmen und die Verwaltung mit der Erfassung des Zustands, der Planung sowie der Prüfung von Fördermitteln zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 28.Grabbereitung auf den städtischen Friedhöfen, hier: Grundsatzentscheidung über interne oder externe DurchführungZur Vorlage · 2025/0226 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln prüft im Rahmen einer Beschlussvorlage, ob die Grabbereitung auf den fünf städtischen Friedhöfen künftig intern oder weiterhin durch ein externes Unternehmen erfolgen soll. Hintergrund der Untersuchung sind gestiegene Kosten sowie vorliegende Beschwerden über die Qualität der aktuellen externen Dienstleistung, deren Vertrag bis Ende 2026 läuft.
Für die interne Durchführung von Sargbestattungen wäre die Anschaffung eines speziellen Friedhofsbaggers notwendig, dessen Kosten auf etwa 170.000 Euro geschätzt werden. Eine quantitative Gegenüberstellung der jährlichen Kosten, basierend auf einer Kalkulation von jeweils 85 Sarg- und Urnenbestattungen pro Jahr, zeigt für eine interne Umsetzung Gesamtkosten von rund 63.404 Euro gegenüber etwa 70.805 Euro bei externer Ausführung. Dies entspräche einer potenziellen jährlichen Ersparnis von circa 7.000 Euro.
Qualitativ werden für die interne Lösung Vorteile wie kürzere Abstimmungswege zwischen den städtischen Fachbereichen, eine bessere Kontrolle der Qualitätsstandards und Synergien durch die Nutzung des vorhandenen Maschinenparks angeführt. Die externe Durchführung bietet hingegen stabile Preise während der Vertragslaufzeit sowie den Vorteil, dass kein Einarbeitungsaufwand für Personal oder Investitionen in neue Geräte erforderlich sind.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 29.Ersatz des gedruckten Abfallkalenders durch eine digitalisierte Version ab 2026Zur Vorlage · 2025/0215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den gedruckten Abfallkalender in Hamminkeln ab dem Jahr 2026 einzustellen und durch eine rein digitale Version zu ersetzen. Grundlage für diesen Schritt ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorsieht. Da die bereits bestehenden digitalen Angebote, wie der Download und die interaktive App, zunehmend genutzt werden, sollen alle Informationen des bisherigen Papierkalenders vollständig in das digitale Format übernommen werden.
Ein Aspekt der Umstellung betrifft die Bezugsscheine für gelbe Säcke. Da derzeit keine barrierefreie digitale Lösung für deren Integration in den digitalen Kalender vorliegt, werden diese weiterhin als separates Blatt per Post an die Haushalte versandt. Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen digitalen Zugang nutzen möchten oder können, kann die zuständige Fachabteilung auf Anfrage einfache Ausdrucke zur Verfügung stellen.
Finanziell führt die Umstellung zu einer Senkung der Druck- und Versandkosten von bisher 12.100 Euro auf etwa 4.600 Euro. Zwar sinken die Werbeeinnahmen durch angepasste Inseratspreise in der digitalen Version von rund 4.145 Euro auf etwa 2.072 Euro, dennoch ergibt sich eine voraussichtliche Einsparung von circa 5.500 Euro. Durch den Verzicht auf rund 12.000 gedruckte Exemplare wird zudem eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes angestrebt. Der Bauausschuss hat empfohlen, dem Rat die Umsetzung der digitalen Umstellung ab 2026 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 37 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 37 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 30.Nutzung von Räumen im Schloss Ringenberg hier: Anregung des AUFGESCHLOSSEN Ringenberg e.V. gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Verein „AUFGESCHLOSSEN Ringenberg e.V.“ hat einen Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten im Schloss Ringenberg gestellt. Im Rahmen eines laufenden Bürgerbeteiligungsprozesses, der eine Alternative zum Verkauf des Schlosses erarbeiten soll, plant der Verein eine Veranstaltung am 3. November 2025. Ziel ist die Vorstellung des Vereins sowie die Ermittlung der Interessenlage der Bürgerschaft zur Beteiligung an diesem Prozess. Der Verein bittet zudem um die temporäre Überlassung eines Ateliers für seine Vereinstätigkeiten.
Die Verwaltung sieht der Überlassung eines Ateliers nicht entgegen und wird eine entsprechende Nutzungsvereinbarung erstellen. Eine Nutzung des Gewölbekellers als Versammlungsort ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, da bauliche Maßnahmen zur Erfüllung von Brandschutzauflagen erst nach der Beschlussfassung eines neuen Nutzungskonzepts erfolgen sollen. Die Nutzung weiterer Räume muss mit der Geschäftsführung des Schlosses abgestimmt werden.
Hinsichtlich der Sanierung stehen Fördermittel des Programms „Kulturinvest“ in Höhe von 2,7 Millionen Euro bis Ende 2027 zur Verfügung. Diese Mittel können auch von Dritten genutzt werden, sofern die Erhaltung des Schlosses als öffentliches Kulturgut angestrebt wird und die Deckung der restlichen Sanierungskosten nachgewiesen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Überlassung der Räume für die Vereinsarbeit zu gestatten und die Verwaltung mit dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 31.Umgang mit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG)Zur Vorlage · 2025/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Umgang mit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG). Dieses Gesetz verpflichtet Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine in den Jahresabschlüssen der Jahre 2020 bis 2023 gesondert auszuweisen und bilanziell zu aktivieren. Die Summe dieser Bilanzierungshilfe beläuft sich in Hamminkeln auf insgesamt rund 11,7 Millionen Euro, wobei der Anteil der Corona-Isolierung etwa 9,66 Millionen Euro und der Anteil der Ukraine-Isolierung rund 2,06 Millionen Euro beträgt.
Für das Haushaltsjahr 2025 besteht die einmalige Möglichkeit, diese Bilanzierungshilfe ganz oder teilweise erfolgsneutral gegen das Eigenkapital auszubuchen. Eine solche Ausbuchung würde künftige Abschreibungen reduzieren, jedoch das Eigenkapital der Stadt unmittelbar um 11,7 Millionen Euro verringern. Um die finanziellen Handlungsspielräume maximal zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, von einer sofortigen Ausbuchung abzusehen. Stattdessen soll die Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2026 linear über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden. Dies würde eine jährliche Belastung von etwa 234.525 Euro zur Folge haben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen, wobei außerplanmäßige Abschreibungen bei entsprechender Haushaltslage weiterhin möglich bleiben sollen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und Genterzewsky sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 02.10.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und Genterzewsky sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 32.Vorlage des 2. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2025Zur Vorlage · 2025/0173 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Quartalsbericht der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2025 umfasst die Ergebnisse und Finanzrechnungen des ersten Halbjahres. Im Zeitraum von Januar bis Juni wurden etwa 40 Prozent der für das Gesamtjahr geplanten Erträge verbucht.
Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 38 Prozent des Planansatzes erreicht. Die Gewerbesteuerveranlagung liegt aktuell um 600.000 Euro hinter dem Plan, wobei im weiteren Jahresverlauf ein Anstieg erwartet wird. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fielen 43 Prozent der geplanten Erträge an. Hierzu zählt auch eine außerplanmäßige Weiterleitung einer Landeszuwendung durch den Kreis im Rahmen des Belastungsausgleichs der Jugendhilfe in Höhe von 457.000 Euro. Die Erträge aus dem Breitbandausbau im Außenbereich belaufen sich bislang auf 381.000 Euro, sollen jedoch bis zum Jahresende den Planwert erreichen.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen bei 50 Prozent des Planansatzes. Während die Gebühren für die Offene Ganztagsschule voraussichtlich über dem Plan liegen werden, wird bei den Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte nicht mit der vollständigen Erreichung der Planwerte gerechnet. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte erreichten 38 Prozent des Plans. Im Bereich der Kostenerstattungen und Umlagen wurden 48 Prozent der geplanten Beträge verbucht, unter anderem eine Erstattung aus der Gemeinde Schermbeck. Weitere Erstattungen durch die Stadtwerke Hamminkeln werden bis zum Jahresende erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung)
- 33.Einbringung des Jahresabschlusses 2024 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 zur Vorlage im Rat gebracht. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindehaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Abschluss aufzustellen, der ein transparentes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Der Jahresabschluss umfasst dabei die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Der Entwurf wurde vom Kämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnis nimmt und diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Eine abschließende Feststellung des Abschlusses durch den Rat erfolgt nach der durch das Gremium durchgeführten Prüfung gemäß den rechtlichen Bestimmungen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Strohtmann ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Strohtmann ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 34.Vierter Sachstandsbericht des DigitalisierungsbeauftragtenZur Vorlage · 2025/0227 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 2025/0227 legt der Digitalisierungsbeauftragte seinen vierten Sachstandsbericht vor. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist der geplante Relaunch der städtischen Homepage. Die Neugestaltung soll die Website intuitiv bedienbar, barrierefrei sowie mobil nutzbar machen und als Plattform für den Abruf digitaler Verwaltungsleistungen dienen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Der Bericht behandelt verschiedene Einsatzmöglichkeiten, wie etwa Chatbots im Bürgerservice, die Vorprüfung von Anträgen oder die Unterstützung interner Abläufe. In diesem Zusammenhang werden auch die rechtlichen, ethischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen thematisiert, um die Akzeptanz dieser Technologien zu gewährleisten. Zudem führt der Bericht Beispiele für die Optimierung von Geschäftsprozessen durch Digitalisierung auf.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung)
- 35.Förderung Land NRW "Dritte-Orte-Raum Schloss Ringenberg" hier: Rückforderung einer TeilsummeZur Vorlage · 2025/0239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0239 wird die Rückforderung einer Teilsumme aus den Fördermitteln für das Projekt „Dritte Orte – Schloss Ringenberg“ behandelt. Im Rahmen einer Erfolgskontrolle durch den Fördergeber wurden die Abrechnungen der zwischen 2022 und 2024 durchgeführten Umbaumaßnahmen überprüft, was zu nachträglichen Anpassungen bei der Anerkennung der Fördermittel führte.
Die Hauptursache für die Rückforderung liegt in der Nichtanerkennung von Kosten für die Sanierung von Holzbalken sowie die statische Ertüchtigung der Konstruktion. Diese Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beantragung noch nicht absehbar, erwiesen sich jedoch als notwendig für die Nutzung des Raumes. Zusammen mit weiteren kleineren Kürzungen bei anderen Rechnungen ergibt sich daraus eine Rückforderung in Höhe von 35.759,72 Euro.
Da im Haushaltsplan 2025 keine entsprechenden Mittel für diesen Zweck veranschlagt waren, wird die Erstellung eines neuen PSP-Elements zur Abwicklung der Rückzahlung beantragt. Die Deckung der Auszahlung soll über das Budget für Brandschutzmaßnahmen am ehemaligen Hauptbahnhof Dingden erfolgen. Der Rat wird gebeten, die außerplanmäßige Auszahlung zu genehmigen, um die Zahlungsfrist bis zum 31. Oktober 2025 einzuhalten und zusätzliche Zinskosten zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 36.1. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2025/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Stellenplans für das Jahr 2025 vorgelegt. Hintergrund ist die Wahl des Ersten Beigeordneten zum Bürgermeister, wodurch die Position des Beigeordneten sowie die Funktion des Kämmerers vakant geworden sind. Da der neu gewählte Bürgermeister die Aufgaben des Kämmerers aus rechtlichen Gründen nicht in Personalunion wahrnehmen darf, sieht die Vorlage struktureelle Anpassungen vor.
Im Rahmen der Änderung soll eine neue Stelle der Besoldungsgruppe A14 im Bereich Haushalt und Finanzen auf Vorstandsebene geschaffen werden. Ziel ist es, bestimmte Aufgabenbereiche von der Beigeordnetenstelle zu trennen, insbesondere da auch die Leitung der Fachdienste 20 vakant ist. Parallel dazu wird vorgeschlagen, die bestehende Wahlbeamtenstelle des Beigeordneten von der Besoldungsgruppe A16 in die Gruppe A15 umzuwandeln. Diese Änderung begründet sich durch die Reduzierung des Aufgabenumfangs, da die Kämmererfunktion und Teile der Fachdienste 20 künftig nicht mehr diesem Geschäftsbereich zugeordnet sind.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen führt laut Verwaltung zu einem jährlichen Mehraufwand von 55.000 Euro. Der Rat soll über den Vorschlag in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 entscheiden. Bei einer Genehmigung wird die Verwaltung die erforderliche Zustimmung des HFA sowie der Aufsichtsbehörde des Kreises Wesel einholen, um die Neubesetzung der Stellen zeitnah zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 37.Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 2025/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach der Wahl des ehemaligen Ersten Beigeordneten zum Bürgermeister ist die entsprechende Beigeordnetenstelle vakant geworden. Die Verwaltung schlägt nun vor, diese Stelle neu auszuschreiben und dabei den Geschäftskreis umzustrukturieren.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Trennung der Kämmererfunktion sowie der Fachdienste 20 von den Aufgabenbereichen der Beigeordnetenstelle. Für die Leitung der Kämmerei und die entsprechenden Fachdienste soll eine neue Stelle in der Besoldungsgruppe A14 geschaffen werden. Der verbleibende Geschäftskreis der Beigeordnetenstelle würde künftig das Ordnungsamt, das Bürgerbüro, das Meldewesen sowie die Bereiche Soziales, Schule, Jugend, Kultur und Sport umfassen. Aufgrund des verringerten Aufgabenumfangs wird eine Besoldungsgruppe von A15 vorgeschlagen, wobei eine Beförderung nach A16 im Falle einer Wiederwahl möglich bleibt.
Als Qualifikationsmerkmal empfiehlt die Verwaltung ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit zweiter Staatsprüfung. Die Ausschreibung soll über Internet-Karriereportale erfolgen, während auf Zeitungsanzeigen verzichtet werden soll. Der Rat entscheidet über den genauen Ausschreibungstext und die Bedingungen. Nach einer vierwöchigen Bewerbungsfrist ist ein Verfahren vorgesehen, das eine Prüfung der Unterlagen durch die Ratsmitglieder sowie eine mögliche Vorauswahl durch den Haupt- und Finanzausschuss beinhaltet. Die Wahl der neuen Beigeordneten ist für Mitte Dezember 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 38.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 09.07.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 39.Mitteilungen und Anfragen
- 39.1Flüchtlingsunterkünfte
- 39.2Schulwegsicherung Diersfordter Straße
- 39.3Neubau Brücke Schorksweg
- 39.4Verkehrskonzept Hamminkeln
- 39.5Radweg Brüner Straße / B 473