Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich Weseler Straße im Ortsteil Brünen - Ablehnung des Antrages
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln wird über die Ablehnung eines Antrags auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich der Weseler Straße im Ortsteil Brünen beraten. In einer Sitzung am 9. Juli 2025 hatte das Gremium zuvor beschlossen, den Antrag auf Aufstellung dieser Satzung nicht abzulehnen, obwohl die Verwaltung bereits vor der Unzulässigkeit des Vorhabens gewarnt hatte.
Ein Rechtsgutachten vom August 2025 bestätigt nun die rechtliche Einschätzung der Verwaltung, wonach eine Aufstellung der Satzung gegen geltendes Recht verstoßen würde. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat der Bürgermeister den Ratsbeschluss vom Juli 2025 förmlich beanstandet. Diese Beanstandung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besitzt aufschiebende Wirkung.
Sollte der Rat den Antrag weiterhin nicht ablehnen, wird die Entscheidung der Aufsichtsbehörde Kreis Wesel herangezogen. Die Aufsicht hat die Möglichkeit, den beanstandeten Beschluss bei Rechtswidrigkeit aufzuheben oder die Beanstandung zurückzuweisen. Im Falle einer Zurückweisung durch die Aufsichtsbehörde entfällt die aufschiebende Wirkung, und der Bürgermeister wäre zur Durchführung des Ratsbeschlusses verpflichtet. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung im Bereich der Weseler Straße abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)