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Beschlussvorlage

Verkehrsberuhigung der Krechtinger Str. 90 a bis 100 hier: Anregung eines Anwohners gem. § 24 GO NRW

2025/0214 09.10.2025 Tiefbau

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Krechtinger Straße, im Bereich der Hausnummern 90a bis 100, liegt eine Anregung zur Verkehrsberuhigung vor. Der Antrag eines Anwohners wird nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss nun dem Bauausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Die Verwaltung hat zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung bezogen. Gegen die Errichtung von Verkehrsinseln oder Fahrbahnschwellen spricht aus Sicht der zuständigen Fachabteilung, dass diese die Geschwindigkeit nicht grundlegend reduzieren und ein Risiko für Radfahrer darstellen könnten. Zudem könnten durch das Abbremsen und erneute Anfahren zusätzliche Emissionen entstehen. Bezüglich einer zusätzlichen Beschilderung wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Ortseingangs bereits eine 30er-Zone besteht und eine Doppelbeschilderung rechtlich unzulässig ist.

Um die tatsächliche Geschwindigkeitsentwicklung zu prüfen, wird der Fachdienst 32 eine Verkehrsmessung im Bereich der Hausnummer 98 durchführen. Diese Messung kann erst nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Fernwärme durch das Unternehmen Körner erfolgen, sodass ein Termin nach Ende Oktober vorgesehen ist. Sollten die Ergebnisse ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau aufzeigen, werden die Daten an den Kreis Wesel und die Kreispolizeibehörde Wesel zur Prüfung einer Geschwindigkeitsüberwachung weitergeleitet. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, keine weiteren Maßnahmen aus dem Antrag umzusetzen, jedoch die Durchführung der Messungen vorzunehmen.

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