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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Folgenutzung der alten Grundschule Hamminkeln, hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2025 zur Prüfung der Unterbringung der Förderschule aus RingenbergZur Vorlage · 2025/0221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0221 wird die Ablehnung eines Antrags der CDU-Fraktion zur Unterbringung der Förderschule aus Ringenberg in der ehemaligen Grundschule Hamminkeln behandelt. Die Prüfung ergab, dass eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit einer Kindertageseinrichtung durch einen Investor zwar baulich möglich wäre, jedoch wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen und Sanierungen im Obergeschoss können die Investitionskosten nicht über die Mietpreise des Neukirchener Erziehungsvereins refinanziert werden. Zudem besteht für den Verein ein bestehender Mietvertrag in der ehemaligen Grundschule Ringenberg, dessen Verlängerung bis zum 1. Januar 2034 beschlossen wurde.
Die weitere Entwicklung der Folgenutzung des Gebäudes ist Gegenstand laufender Beratungen. Hierbei stehen auch die Prüfung einer Interimslösung im Rahmen des Umbaus des Kindergartens Loikum sowie die Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs in Ringenberg als Teilstandort zur Debatte. Bezüglich der Umsetzung eines Ratsbeschlusses zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung durch einen Investor steht eine Rückmeldung des HVV zur Finanzierung und Trägerschaft noch aus, weshalb die Verwaltung die Gespräche fortsetzt.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 3.Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln hier: Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/0222 wird die mögliche Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln behandelt. Grundlage ist ein Antrag der Interessengemeinschaft Ringenberg, zu dessen Prüfung die Verwaltung die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt hat.
Die Bezirksregierung erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Teilstandortes sowie für die Gründung privater Ersatzschulen nach dem Schulgesetz NRW. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einer schulfachlichen Bewertung abhängt. Zudem wurde klargestellt, dass die Kommune bei der Gründung privater Schulen keinen entscheidenden Einfluss hat, da diese durch das Land finanziert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass nach der Eröffnung der neuen Grundschule Hamminkeln keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Teilstandort bestehe. Es seien ausreichend Schulplätze vorhanden und für die kommenden Jahre sei mit geringeren Einschulungszahlen aus dem Ortsteil Ringenberg zu rechnen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag der Interessengemeinschaft aufgrund der rechtlichen Lage und der Ausführungen der Bezirksregierung abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 24.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (27. Sitzung)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 4.Folgenutzung der alten Grundschule Hamminkeln als Kita, hier: Ergebnisse aus den Gesprächen mit dem Investor und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0220 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2025/220 behandelt die geplante Folgenutzung der ehemaligen Grundschule in Hamminkeln als Kindertageseinrichtung. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 9. Juli 2025 wurde die Verwaltung damit beauftragt, den Umbau des Gebäudes sowie die Einrichtung einer Kita gemeinsam mit einem Investor umzusetzen.
Ein entsprechendes Angebot seitens des Investors liegt bereits vor. Die laufenden Gespräche zwischen der zuständigen Fachabteilung und dem Investor werden fortgeführt. Ein überarbeitetes Angebot kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingereicht werden, die Vorlage eines aktualisierten Angebots ist jedoch für den nächsten Sitzungszyklus im Dezember 2025 vorgesehen. Sobald das neue Angebot vorliegt, wird die Verwaltung über den weiteren Fortgang berichten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung)
- 5.Kindergarten Loikum: Umbau und SanierungZur Vorlage · 2025/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sanierung und der Umbau der Kindertageseinrichtung St. Antonius im Ortsteil Loikum sollen die langfristige Betriebserlaubnis sichern. Da die räumliche Gestaltung der Gruppenräume im Obergeschoss den Vorgaben des Landesjugendamtes nicht entspricht, ist eine bauliche Anpassung vorgesehen. Die Planung sieht die Vergrößerung eines Schlafraumes im Erdgeschoss sowie die Schaffung notwendiger Neben- und Sanitärräume im Obergeschoss vor. Zudem soll ein durchgehender Flur zur Erschließung der Räumlichkeiten entstehen. Der Umbau umfasst auch energetische Sanierungen, den Einbau einer Fußbodenheizung, neue Bodenbeläge sowie die Installation eines Aufzugs zur Gewährleistung der Barrierefreiheit auf einer Fläche von etwa 400 Quadratmetern.
Die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf insgesamt 775.000 Euro. Da derzeit keine Fördermittel vom Land oder Bund erwartet werden, beantragt die Verwaltung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermangunahme in Höhe von 720.000 Euro für den Haushalt 2026 sowie eine überplanmäßige Ausgabe von 25.000 Euro für das Jahr 2025. Als Interimslösung während der etwa sechsmonatigen Bauzeit ist die Nutzung von Räumen der ehemaligen Grundschule Hamminkeln vorgesehen, um die Kosten für einen Containerstandort zu vermeiden. Die zeitliche Nutzung der ehemaligen Grundschule ist aufgrund geplanter Investitionen in jenem Gebäude bis zum Sommer 2026 befristet.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 6.Mehrgenerationenplatz Brünen hier: Vorlage der Planentwürfe und der weiteren VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Entwürfe für die Gestaltung eines Mehrgenerationenplatzes „Am Kappertsberg“ in Brünen vorgelegt. Basierend auf einem Vorschlag des Vereins „Bürger für Brünen“ wurden zwei Varianten durch das Ingenieurbüro „Die Grünplaner“ erstellt. Die Verwaltung empfiehlt den Vorentwurf 2.2, da dieser die Anforderungen an einen generationenübergreifenden Platz mit entsprechendem Wegenetz und Ausstattung erfüllt und im Vergleich zum Entwurf 2.0 einen geringeren Finanzmittelbedarf aufweist.
Für die Umsetzung des Entwurfs 2.2 werden für das Haushaltsjahr 2026 Gesamtkosten in Höhe von 495.000 Euro veranschlagt. Diese Summe umfasst die Kosten für die Gestaltung, weitere Maßnahmen wie Bodengutachten und Bepflanzung sowie die Planung der Leistungsphasen 4 bis 7 und die Errichtung eines Soccercourts. Eine Förderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist mit bis zu 65 Prozent, maximal jedoch 250.000 Euro, möglich. Der Verein „Bürger für Brünen“ plant zudem eine Beteiligung von 10 Prozent durch Eigenleistungen.
Der Bauausschuss soll dem Rat empfehlen, die Verwaltung mit der Beantragung der Fördermittel auf Basis des Entwurfs 2.2 zu beauftragen und die erforderlichen Mittel für 2026 anzumelden. Zudem wird vorgeschlagen, einen Teil eines bestehenden Sperrvermerks in Höhe von 15.000 Euro freizugeben, um laufende Rechnungen und kleinere Planungsaufträge begleichen zu können. Die Fortführung der weiteren Planung soll vorbehaltlich einer positiven Förderzusage erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Becker ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 7.Verkehrsberuhigung der Krechtinger Str. 90 a bis 100 hier: Anregung eines Anwohners gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2025/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Krechtinger Straße, im Bereich der Hausnummern 90a bis 100, liegt eine Anregung zur Verkehrsberuhigung vor. Der Antrag eines Anwohners wird nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss nun dem Bauausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung hat zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung bezogen. Gegen die Errichtung von Verkehrsinseln oder Fahrbahnschwellen spricht aus Sicht der zuständigen Fachabteilung, dass diese die Geschwindigkeit nicht grundlegend reduzieren und ein Risiko für Radfahrer darstellen könnten. Zudem könnten durch das Abbremsen und erneute Anfahren zusätzliche Emissionen entstehen. Bezüglich einer zusätzlichen Beschilderung wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Ortseingangs bereits eine 30er-Zone besteht und eine Doppelbeschilderung rechtlich unzulässig ist.
Um die tatsächliche Geschwindigkeitsentwicklung zu prüfen, wird der Fachdienst 32 eine Verkehrsmessung im Bereich der Hausnummer 98 durchführen. Diese Messung kann erst nach Abschluss der Baumaßnahmen zur Fernwärme durch das Unternehmen Körner erfolgen, sodass ein Termin nach Ende Oktober vorgesehen ist. Sollten die Ergebnisse ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau aufzeigen, werden die Daten an den Kreis Wesel und die Kreispolizeibehörde Wesel zur Prüfung einer Geschwindigkeitsüberwachung weitergeleitet. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, keine weiteren Maßnahmen aus dem Antrag umzusetzen, jedoch die Durchführung der Messungen vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 8.Sanierung Kondringstraße und Postweg in Dingden hier: Antrag der CDU vom 11.08.2025Zur Vorlage · 2025/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Sanierung der Kondringstraße und des Postwegs im Ortsteil Dingden vorgelegt. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, den baulichen Zustand der Straßen fachlich zu erfassen, eine konkrete Sanierungsplanung zu erstellen sowie die Möglichkeit von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Sofern eine Förderfähigkeit besteht, sollen die Maßnahmen in den nächsten Haushalt aufgenommen und nach Möglichkeit prioritär umgesetzt werden.
Die Stadtverwaltung lehnt das Vorhaben ab. Für die Kondringstraße ist eine Erneuerung bereits für das Jahr 2028 im Rahmen des Investitionsplans der Stadtwerke Hamminkeln vorgesehen, wobei hier vor allem die hydraulische Unterdimensionierung des Abwasserkanals ausschlaggebend ist. Die Fahrbahnoberfläche wird als verkehrssicher eingestuft. Für den Postweg sieht die Verwaltung aktuell keinen Sanierungsbedarf, da die bauliche Substanz als ausreichend bewertet wurde und durch einfache Unterhaltungsmaßnahmen eine weitere Nutzung ermöglicht werden kann. Eine Vorziehung der Arbeiten würde laut Verwaltung zu Verschiebungen bereits geplanter Maßnahmen führen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat jedoch, den Antrag der CDU-Fraktion anzunehmen und die Verwaltung mit der Erfassung des Zustands, der Planung sowie der Prüfung von Fördermitteln zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 9.Grabbereitung auf den städtischen Friedhöfen, hier: Grundsatzentscheidung über interne oder externe DurchführungZur Vorlage · 2025/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln prüft im Rahmen einer Beschlussvorlage, ob die Grabbereitung auf den fünf städtischen Friedhöfen künftig intern oder weiterhin durch ein externes Unternehmen erfolgen soll. Hintergrund der Untersuchung sind gestiegene Kosten sowie vorliegende Beschwerden über die Qualität der aktuellen externen Dienstleistung, deren Vertrag bis Ende 2026 läuft.
Für die interne Durchführung von Sargbestattungen wäre die Anschaffung eines speziellen Friedhofsbaggers notwendig, dessen Kosten auf etwa 170.000 Euro geschätzt werden. Eine quantitative Gegenüberstellung der jährlichen Kosten, basierend auf einer Kalkulation von jeweils 85 Sarg- und Urnenbestattungen pro Jahr, zeigt für eine interne Umsetzung Gesamtkosten von rund 63.404 Euro gegenüber etwa 70.805 Euro bei externer Ausführung. Dies entspräche einer potenziellen jährlichen Ersparnis von circa 7.000 Euro.
Qualitativ werden für die interne Lösung Vorteile wie kürzere Abstimmungswege zwischen den städtischen Fachbereichen, eine bessere Kontrolle der Qualitätsstandards und Synergien durch die Nutzung des vorhandenen Maschinenparks angeführt. Die externe Durchführung bietet hingegen stabile Preise während der Vertragslaufzeit sowie den Vorteil, dass kein Einarbeitungsaufwand für Personal oder Investitionen in neue Geräte erforderlich sind.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 10.Ersatz des gedruckten Abfallkalenders durch eine digitalisierte Version ab 2026Zur Vorlage · 2025/0215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den gedruckten Abfallkalender in Hamminkeln ab dem Jahr 2026 einzustellen und durch eine rein digitale Version zu ersetzen. Grundlage für diesen Schritt ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen vorsieht. Da die bereits bestehenden digitalen Angebote, wie der Download und die interaktive App, zunehmend genutzt werden, sollen alle Informationen des bisherigen Papierkalenders vollständig in das digitale Format übernommen werden.
Ein Aspekt der Umstellung betrifft die Bezugsscheine für gelbe Säcke. Da derzeit keine barrierefreie digitale Lösung für deren Integration in den digitalen Kalender vorliegt, werden diese weiterhin als separates Blatt per Post an die Haushalte versandt. Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen digitalen Zugang nutzen möchten oder können, kann die zuständige Fachabteilung auf Anfrage einfache Ausdrucke zur Verfügung stellen.
Finanziell führt die Umstellung zu einer Senkung der Druck- und Versandkosten von bisher 12.100 Euro auf etwa 4.600 Euro. Zwar sinken die Werbeeinnahmen durch angepasste Inseratspreise in der digitalen Version von rund 4.145 Euro auf etwa 2.072 Euro, dennoch ergibt sich eine voraussichtliche Einsparung von circa 5.500 Euro. Durch den Verzicht auf rund 12.000 gedruckte Exemplare wird zudem eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes angestrebt. Der Bauausschuss hat empfohlen, dem Rat die Umsetzung der digitalen Umstellung ab 2026 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 37 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 01.10.2025 · Bauausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 17 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 03.07.2025 und 03.09.2025 sowie Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12.Mitteilungen und Anfragen