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Beschlussvorlage

Folgenutzung der alten Grundschule Hamminkeln, hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 04.06.2025 zur Prüfung der Unterbringung der Förderschule aus Ringenberg

2025/0221 09.10.2025 Fachdienste 60

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Abgesetzt

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2025/0221 wird die Ablehnung eines Antrags der CDU-Fraktion zur Unterbringung der Förderschule aus Ringenberg in der ehemaligen Grundschule Hamminkeln behandelt. Die Prüfung ergab, dass eine gemeinsame Nutzung des Gebäudes mit einer Kindertageseinrichtung durch einen Investor zwar baulich möglich wäre, jedoch wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen und Sanierungen im Obergeschoss können die Investitionskosten nicht über die Mietpreise des Neukirchener Erziehungsvereins refinanziert werden. Zudem besteht für den Verein ein bestehender Mietvertrag in der ehemaligen Grundschule Ringenberg, dessen Verlängerung bis zum 1. Januar 2034 beschlossen wurde.

Die weitere Entwicklung der Folgenutzung des Gebäudes ist Gegenstand laufender Beratungen. Hierbei stehen auch die Prüfung einer Interimslösung im Rahmen des Umbaus des Kindergartens Loikum sowie die Wiederaufnahme des Grundschulbetriebs in Ringenberg als Teilstandort zur Debatte. Bezüglich der Umsetzung eines Ratsbeschlusses zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung durch einen Investor steht eine Rückmeldung des HVV zur Finanzierung und Trägerschaft noch aus, weshalb die Verwaltung die Gespräche fortsetzt.

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