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Beschlussvorlage

Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln hier: Anregung der Interessengemeinschaft Ringenberg gem. § 24 GO NRW

2025/0222 09.10.2025 Fachdienste 40

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2025/0222 wird die mögliche Wiederaufnahme des Grundschulbetriebes in Ringenberg als Teilstandort der Grundschule Hamminkeln behandelt. Grundlage ist ein Antrag der Interessengemeinschaft Ringenberg, zu dessen Prüfung die Verwaltung die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf eingeholt hat.

Die Bezirksregierung erläuterte die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Teilstandortes sowie für die Gründung privater Ersatzschulen nach dem Schulgesetz NRW. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und einer schulfachlichen Bewertung abhängt. Zudem wurde klargestellt, dass die Kommune bei der Gründung privater Schulen keinen entscheidenden Einfluss hat, da diese durch das Land finanziert werden.

Die Verwaltung führt aus, dass nach der Eröffnung der neuen Grundschule Hamminkeln keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Teilstandort bestehe. Es seien ausreichend Schulplätze vorhanden und für die kommenden Jahre sei mit geringeren Einschulungszahlen aus dem Ortsteil Ringenberg zu rechnen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt daher dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag der Interessengemeinschaft aufgrund der rechtlichen Lage und der Ausführungen der Bezirksregierung abzulehnen.

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