Umgang mit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Umgang mit der Bilanzierungshilfe nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG). Dieses Gesetz verpflichtet Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine in den Jahresabschlüssen der Jahre 2020 bis 2023 gesondert auszuweisen und bilanziell zu aktivieren. Die Summe dieser Bilanzierungshilfe beläuft sich in Hamminkeln auf insgesamt rund 11,7 Millionen Euro, wobei der Anteil der Corona-Isolierung etwa 9,66 Millionen Euro und der Anteil der Ukraine-Isolierung rund 2,06 Millionen Euro beträgt.
Für das Haushaltsjahr 2025 besteht die einmalige Möglichkeit, diese Bilanzierungshilfe ganz oder teilweise erfolgsneutral gegen das Eigenkapital auszubuchen. Eine solche Ausbuchung würde künftige Abschreibungen reduzieren, jedoch das Eigenkapital der Stadt unmittelbar um 11,7 Millionen Euro verringern. Um die finanziellen Handlungsspielräume maximal zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, von einer sofortigen Ausbuchung abzusehen. Stattdessen soll die Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2026 linear über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden. Dies würde eine jährliche Belastung von etwa 234.525 Euro zur Folge haben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen, wobei außerplanmäßige Abschreibungen bei entsprechender Haushaltslage weiterhin möglich bleiben sollen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.10.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und Genterzewsky sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 02.10.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)