Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln für Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen -Aufstellungsbeschluss für die 80. Änderung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag auf die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Ortsteil Brünen zu schaffen. Der Antrag wurde von einem Investor gestellt und umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Brünen, Flur 08. Im Gegensatz zu früheren Anträgen erfolgt dieser Vorschlag nicht durch die Flächeneigentümer; eine Beteiligung der Bürgerenergiegenossenschaft oder der Gelsenwasser ist nicht vorgesehen.
Ein Teil der beantragten Flächen liegt in Gebieten, die im Regionalplan Ruhr als „Bereiche zum Schutz der Natur“ ausgewiesen sind. Diese Bereiche dienen vorrangig dem Schutz von Natur und Landschaft, schließen jedoch die Errichtung von Windenergieanlagen nicht grundsätzlich aus. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen erfordert eine entsprechende Begründung im Abwägungsprozess. Die Verwaltung sieht die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses, wobei die Vereinbarkeit der Planung mit den Festsetzungen des Regionalplans sowie fachrechtliche Vorgaben im weiteren Verfahren eingehend geprüft werden sollen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag zuzustimmen und den Aufstellungsbeschluss für die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 25.09.2025Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)