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Beschlussvorlage

Nutzung von Räumen im Schloss Ringenberg hier: Anregung des AUFGESCHLOSSEN Ringenberg e.V. gem. § 24 GO NRW

2025/0208 09.10.2025 Fachdienste 40

🟢 Beschlossen 09.10.2025 · Rat (34. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Verein „AUFGESCHLOSSEN Ringenberg e.V.“ hat einen Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten im Schloss Ringenberg gestellt. Im Rahmen eines laufenden Bürgerbeteiligungsprozesses, der eine Alternative zum Verkauf des Schlosses erarbeiten soll, plant der Verein eine Veranstaltung am 3. November 2025. Ziel ist die Vorstellung des Vereins sowie die Ermittlung der Interessenlage der Bürgerschaft zur Beteiligung an diesem Prozess. Der Verein bittet zudem um die temporäre Überlassung eines Ateliers für seine Vereinstätigkeiten.

Die Verwaltung sieht der Überlassung eines Ateliers nicht entgegen und wird eine entsprechende Nutzungsvereinbarung erstellen. Eine Nutzung des Gewölbekellers als Versammlungsort ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, da bauliche Maßnahmen zur Erfüllung von Brandschutzauflagen erst nach der Beschlussfassung eines neuen Nutzungskonzepts erfolgen sollen. Die Nutzung weiterer Räume muss mit der Geschäftsführung des Schlosses abgestimmt werden.

Hinsichtlich der Sanierung stehen Fördermittel des Programms „Kulturinvest“ in Höhe von 2,7 Millionen Euro bis Ende 2027 zur Verfügung. Diese Mittel können auch von Dritten genutzt werden, sofern die Erhaltung des Schlosses als öffentliches Kulturgut angestrebt wird und die Deckung der restlichen Sanierungskosten nachgewiesen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Überlassung der Räume für die Vereinsarbeit zu gestatten und die Verwaltung mit dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zu beauftragen.

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