Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln - Aufhebung Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bürgermeister der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2025/0231 die Aufhebung eines Ratsbeschlusses vom 5. Dezember 2024 beantragt. Gegenstand des ursprünglichen Beschlusses war die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an der Mehrhooger Straße im Ortsteil Hamminkeln.
Die Verwaltung hatte bereits in einer früheren Vorlage darauf hingewiesen, dass die Aufstellung dieser Satzung unzulässig sei. Trotz dieser Empfehlung entschied der Rat in seiner Sitzung am 9. Juli 2025, den Aufhebungsbeschluss nicht zu fassen, wodurch der ursprüngliche Beschluss weiterhin Bestand hatte. Ein Rechtsgutachten vom 8. August 2025 bestätigt nun jedoch die Rechtsauffassung der Verwaltung, wonach eine Verabschiedung der Satzung gegen geltendes Recht verstoßen würde.
Auf dieser Grundlage beanstandet der Bürgermeister den Ratsbeschluss vom Dezember 2024 gemäß § 50 Abs. 2 GO NW. Diese Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Falls der Rat die Aufhebung des Beschlusses nicht selbst beschließt, wird die Entscheidung der Aufsichtsbehörde des Kreises Wesel herbeigeführt. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, den beanstandeten Beschluss bei Rechtswidrigkeit aufzuheben oder die Beanstandung zurückzuweisen. Im Falle einer Zurückweisung der Beanstandung wäre der Bürgermeister verpflichtet, den ursprünglichen Ratsbeschluss durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 09.10.2025Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)