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Mitteilungsvorlage

Vereidigung und Einführung des Bürgermeisters

2025/0201 06.11.2025 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Nach der Stichwahl am 28. September 2025 wurde die Wahl des Bürgermeisters für eine Dauer von fünf Jahren durch die Annahme der Wahl am 1. Oktober 2025 bestätigt. Das Beamtenverhältnis des gewählten Bürgermeisters beginnt gemäß den Regelungen des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen mit dem Amtsantritt am 1. November 2025.

Die Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch das Ratsmitglied, welches dem Rat der Stadt Hamminkeln am längsten ununterbrochen angehört. Die Eidesformel sieht vor, dass das übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwaltet sowie die Verfassung und die Gesetze befolgt und verteidigt werden. Zudem wird die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten und die Ausübung von Gerechtigkeit zugesichert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 110 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 06.11.2025
    kein Ergebnis hinterlegt