Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse für die XI. Wahlperiode vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Pflichtausschüsse durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss zu besetzen. Auch der Wahlprüfungsausschuss ist als Pflichtausschuss nach Sondergesetz vorgesehen. Bei den freiwilligen Ausschüssen sollen die bisherigen Strukturen für Soziales, Generationen, Bildung und Sport, Feuerwehr, Bauwesen sowie Umwelt, Planung und Stadtentwicklung beibehalten werden. Zudem wird die Einrichtung eines neuen Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vorgeschlagen, der Aufgaben in den Bereichen Tourismus, Stadtmarketing und Ansiedlung von Gewerbebetrieben übernehmen soll.
Mit der Neustrukturierung sind verschiedene Änderungen der Zuständigkeiten verbunden. Angelegenheiten der Digitalisierung sollen künftig dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet werden. Die Verantwortung für den Denkmalschutz wird vom Haupt- und Finanzausschuss auf den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung übertragen. Kulturelle Belange sowie die Förderung des Ehrenamtes sollen in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport fallen. Der Feuerschutzausschuss soll zudem mit Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erweitert werden. Im Bereich Wirtschaftsförderung ist vorgesehen, dass der neue Ausschuss auch die Entscheidung über den Erwerb und Verkauf von unbebautem Grundvermögen bei Gewerbeangelegenheiten übernimmt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2025Abstimmungsergebnis: I. Beschlüsse, bei denen der Bürgermeister stimmberechtigt ist: 1. einstimmig 2. einstimmig bei 5 Enthaltungen 3.