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Beschlussvorlage

Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters mit anschließender feierlicher Amtseinführung und Verpflichtung

2025/0206 06.11.2025 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 06.11.2025 · Rat · Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamminkeln wird in seiner Sitzung am 6. November 2025 die Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters durchführen. Die gewählten Mitglieder aus dem Rat übernehmen die Vertretung des Bürgermeisters bei Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben und sind im Falle einer Verhinderung des Bürgermeisters zur Einberufung des Rates befugt. Die aktuelle Hauptsatzung der Stadt sieht für diese Funktion drei ehrenamtliche Stellvertreter vor.

Die Wahl erfolgt geheim nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in einem Wahlgang. Vorschlagsberechtigt sind Fraktionen sowie eigens gebildete Gruppen von Ratsmitgliedern, die Wahlvorschläge in Form von Listen einreichen können. Der Prozess findet ohne vorherige Aussprache oder Erläuterungen zu den einzelnen Listen statt. Bei mehreren Wahlvorschlägen erfolgt die Sitzverteilung nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlenverfahren. Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses müssen die Kandidaten die Wahl offiziell annehmen, woraufhin die feierliche Amtseinführung und die Verpflichtung durch den Bürgermeister erfolgen.

Die finanzielle Regelung sieht für den ersten Stellvertreter den dreifachen und für die weiteren Stellvertreter den 1,5-fachen Satz der monatlichen Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder vor. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten sowie auf Ersatz von Verdienstausfall.

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Beratungsfolge

  • 06.11.2025
    Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)