Gesetz des Landes NRW zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz NRW - BGG NRW); hier: Verabschiedung des bisherigen Behindertenbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) ist die Stadt Hamminkeln dazu verpflichtet, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Hierzu wurde bereits im Jahr 2010 eine Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung verabschiedet, welche die Bestellung eines Behindertenbeauftragten regelt.
Der bisherige Behindertenbeauftragte, der seit der Ratssitzung im Dezember 2010 im Amt ist und in den folgenden zwei Wahlperioden wiedergewählt wurde, steht für die kommende XI. Wahlperiode ab dem 1. November 2025 nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung. Die Amtsführung wird nach Ablauf der aktuellen X. Wahlperiode so lange fortgeführt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.
Der Prozess der Neubesetzung sieht vor, dass sich die Bewerber für die neue Wahlperiode in einer nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 6. November 2025 vorstellen werden. Die eigentliche Wahl des neuen Behindertenbeauftragten soll in der Ratssitzung am 20. November 2025 stattfinden.
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