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Beschlussvorlage

Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 "Hof Oertmann/Pastorat" im Ortsteil Hamminkeln

2025/0246 17.12.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 „Hof Oertmann/Pastorat“ im Ortsteil Hamminkeln liegt ein Antrag auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre vor. Gegenstand des Antrags ist die Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes, das bisher als Arztpraxis genutzt wurde, hin zu Büroflächen in den Erd- und Obergeschossen. Ein Mieter für die neuen Flächen steht bereits fest.

Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im April 2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, um die Bauleitplanung abzusichern. Die fachliche Bewertung der Verwaltung ergibt, dass das Vorhaben der Umnutzung den geplanten Zielen nicht widerspricht. Obwohl eine Büronutzung im Aufstellungsbeschluss nicht explizit aufgeführt ist, wird sie als Bestandteil einer künftigen Mischnutzung betrachtet. Das Gebäude selbst gilt aufgrund seiner Lage an der Ecke Hellefisch/Blumenkamper Straße als stadtbildprägend.

Zudem wird die Nutzung der vorhandenen Bausubstanz als positiv für die Klimasituation bewertet. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, den Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zu bewilligen.

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