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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1Flüchtlingsunterkünfte Krechtinger Straße
- 1.2Umgang mit sachkundigen Bürgern
- 1.3Neubau von Flüchtlingsunterkünften
- 1.4Live-Streaming während der Einwohnerfragestunde
- 2.Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - SachstandsberichtZur Vorlage · 2025/0262 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung hat Änderungen im Baugesetzbuch bewirkt. Ziel der Neuregelung ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Wohnraumprojekten. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören die Möglichkeit von Befreiungen in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen (§ 31 Abs. 3 BauGB), auch außerhalb von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, sowie neue Regelungen für Abweichungen im Innenbereich (§ 34 Abs. 3a und 3b BauGB). Eine befristete Sonderregelung nach § 246e BauGB erlaubt bis zum 31. Dezember 2030 Abweichungen von verschiedenen Vorschriften des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung, sofern die Zustimmung der Gemeinde vorliegt.
Für bestimmte Neuregelungen ist die Zustimmung des Rates erforderlich, weshalb die entsprechenden Anträge dem Fachausschuss und dem Rat vorgelegt werden müssen. Das Zeitfenster für eine solche Entscheidung beträgt drei Monate, mit einer möglichen Verlängerung um einen Monat bei Einbeziehung der Öffentlichkeit. Eine Zustimmung der Gemeinde stellt lediglich die grundsätzliche Bereitschaft zur Erteilung von Abweichungen dar; bauordnungsrechtliche Prüfungen bleiben davon unberührt. In Hamminkeln sind bereits erste Anträge auf Basis dieser gesetzlichen Änderungen eingegangen, welche durch die zuständige Fachabteilung nach einem festgelegten Prüfschema planungsrechtlich eingeordnet und städtebaulich bewertet werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung)
- 03.12.2025 · Ausschuss für Umwelt und Planung (1. Sitzung)
- 3.Bauvoranfrage "Errichtung von Mehrfamilienhäusern" in Brünen, Az. 63-00726/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2025/0259 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern in Brünen auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“. Das Vorhaben sieht die Errichtung von insgesamt acht Wohneinheiten auf zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken vor, wobei pro Gebäude vier Einheiten geplant sind. Damit weicht der Antrag von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans ab, der lediglich zwei Wohneinheiten pro Gebäude vorsieht.
Zudem ist die Errichtung von Stellplätzen und Zufahrten innerhalb der 25 Meter umfassenden Abstandsfläche zum angrenzenden Wald vorgesehen. Eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze wird ebenfalls beantragt. Die Verwaltung bewertet, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch gegeben sind, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ein wesentlicher Aspekt ist die Schaffung von neuem Wohnraum durch kleinere Wohneinheiten im Sinne der gesetzlichen Bestrebungen zur Wohnraumsicherung.
Hinsichtlich der Abstandsflächen zum Wald wird auf eine mögliche Zustimmung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW für Stellplätze hingewiesen. Die Auswirkungen auf das Ortsbild sowie die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden als gegeben betrachtet. Die Zustimmung eines benachbarten Grundstückseigentümers liegt vor. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, der Gemeinde die Zustimmung gemäß § 36a BauGB zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.12.2025 · Ausschuss für Umwelt und Planung (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Bauvoranfrage "Errichtung eines Einfamilienhauses" im Ortsteil Hamminkeln, Az. 63-00937/25-05 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2025/0268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2025/268 wird über eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Außenbereich der Gemarkung Hamminkeln entschieden. Der Antrag bezieht sich auf das Flurstück 19 in der Flur 24 und stützt sich rechtlich auf die Regelungen des § 246e BauGB, welche die Beschleunigung des Wohnungsbaus zum Ziel haben.
Die zuständige Fachabteilung hat das Vorhaben geprüft und empfiehlt, der Anfrage nicht zuzustimmen. Die Verwaltung begründet dies mit dem Fehlen eines räumlichen Zusammenhangs zwischen dem Grundstück und dem bestehenden Siedlungskörper, da eine Gehölzstruktur eine funktionale Trennung zur Ortskante schafft. Zudem wird auf die Priorität der Innenentwicklung verwiesen, da im Stadtgebiet noch unbebaute Flächen im Innenbereich zur Verfügung stehen. Eine Bebauung des Grundstücks im Außenbereich könnte laut Verwaltung zu einer Zersiedelung führen und die Ortsrandlinie aufweichen.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung gemäß § 36a BauGB abzulehnen. Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist vor einer endgültigen Entscheidung durch den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 03.12.2025 · Ausschuss für Umwelt und Planung (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 5.Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 "Hof Oertmann/Pastorat" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2025/0246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 „Hof Oertmann/Pastorat“ im Ortsteil Hamminkeln liegt ein Antrag auf Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre vor. Gegenstand des Antrags ist die Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes, das bisher als Arztpraxis genutzt wurde, hin zu Büroflächen in den Erd- und Obergeschossen. Ein Mieter für die neuen Flächen steht bereits fest.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im April 2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, um die Bauleitplanung abzusichern. Die fachliche Bewertung der Verwaltung ergibt, dass das Vorhaben der Umnutzung den geplanten Zielen nicht widerspricht. Obwohl eine Büronutzung im Aufstellungsbeschluss nicht explizit aufgeführt ist, wird sie als Bestandteil einer künftigen Mischnutzung betrachtet. Das Gebäude selbst gilt aufgrund seiner Lage an der Ecke Hellefisch/Blumenkamper Straße als stadtbildprägend.
Zudem wird die Nutzung der vorhandenen Bausubstanz als positiv für die Klimasituation bewertet. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, den Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zu bewilligen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.12.2025 · Ausschuss für Umwelt und Planung (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.1. Änderung des Regionalplans Ruhr - Windenergie - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln im Rahmen der 2. BeteiligungZur Vorlage · 2025/0265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr – Windenergie hat der Regionalverband Ruhr (RVR) Anpassungen an der Flächenkulisse vorgenommen. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung wurden insgesamt 42 Änderungen an den Flächen vorgenommen, wodurch die geplante Gesamtfläche der Windenergiebereiche von ursprünglich etwa 2.691 Hektar auf rund 2.257 Hektar reduziert wurde. Damit wird das regionale Teilflächenziel von 2.036 Hektar weiterhin übertroffen.
Für das Stadtgebiet Hamminkeln ergeben sich Änderungen bei den ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten. Während ein Gebiet im Bereich Marienthal unverändert bleibt, wurde die Fläche westlich von Nordbrock in ihrer Größe von 63,7 auf 35,3 Hektar verringert. Zudem entfällt für diesen Bereich der Status als Beschleunigungsgebiet. Grund hierfür sind artenschutzrechtliche Erwägungen, insbesondere der Schutz von Brutstandorten des Uhus sowie des Rotmilans, Weißsturchs und Wespenbussards.
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat die Planunterlagen geprüft und festgestellt, dass durch die vorgenommenen Änderungen keine planerischen Belange der Stadt beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Planung dem Rat der Stadt Hamminkeln, im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens keine Bedenken oder Anregungen zur vorliegenden Änderung des Regionalplans einzureichen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 03.12.2025 · Ausschuss für Umwelt und Planung (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 7.Klassenbildung an Grundschulen: Kommunale Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 2025/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln zum Schuljahr 2026/27 vorgelegt. Grundlage der Planung sind die aktuellen Anmeldezahlen der verschiedenen Standorte. Nach dem Stand vom 11. Dezember 2025 belaufen sich die Anmeldungen auf insgesamt 328 Schülerinnen und Schüler.
Obwohl die Berechnung nach den geltenden Vorgaben theoretisch bis zu 15 Eingangsklassen ermöglichen würde, sieht der vorliegende Vorschlag die Bildung von maximal 14 Klassen vor. Die Verteilung der Klassen soll wie folgt erfolgen: Zwei Klassen an der Hermann-Landwehr-Schule in Brünen, vier Klassen an der Katholischen Grundschule Dingden, vier Klassen an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln sowie vier Klassen an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog, wovon eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden soll.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, diese Anzahl von 14 Klassen zum Stichtag am 15. Januar 2026 an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Für den Standort Dingden ist zudem eine Abstimmung mit der Schulleitung geplant, um die räumliche Unterbringung angesichts geplanter baulicher Veränderungen an der Krechtinger Straße sicherzustellen.
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- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 8.Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - Mustervereinbarung zwischen kreisangehörigen Kommunen und Kreisen als JugendhilfeträgerZur Vorlage · 2025/0269-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder in der Grundschule. In Hamminkeln wird das Angebot der Offenen Ganztagsschule bisher als freiwillige Leistung des Schulträgers bereitgestellt. Da die Zuständigkeiten zwischen dem Schulträger und dem Kreis Wesel als Jugendhilfeträger auseinanderfallen, besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, Verhandlungen mit dem Kreis Wesel aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, den Betrieb der Offenen Ganztagsschule nur unter der Bedingung eines entsprechenden Finanzausgleichs fortzuführen. Dabei wird angestrebt, dass die bisherige kommunale Beteiligung an den Kosten durch den Kreis übernommen wird.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport, die Gewährleistungsverantwortung für den Rechtsanspruch nicht auf die Stadt zu übertragen, sondern diese beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Kreis Wesel, zu belassen. Der Kreis Wesel hat als Alternative vorgeschlagen, die bisherigen Aufgaben des Schulträgers zu übernehmen, sofern eine eigene Elternbeitragssatzung sowie eine Umlage zur Deckung der anfallenden Personalkosten vereinbart werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.Sanierung kommunaler SportstättenZur Vorlage · 2025/0278-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Priorisierung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgelegt. Das Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht Zuschüsse von bis zu 45 Prozent für die Modernisierung öffentlicher Sportstätten vor. Die Projektskizzen müssen bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, in der ersten Förderphase lediglich zwei Projekte einzureichen. An erster Stelle steht die Sanierung der städtischen Hoogenbuschhalle, die durch den VfR Haffen-Mehr-Mehrhoog angestrebt wird. Das Vorhaben umfasst energetische Modernisierungen sowie die Erweiterung von Umkleidekabinen bei geschätzten Kosten von rund 1,6 Millionen Euro. An zweiter Stelle steht das Projekt des SV Brünen zur Schaffung eines Kunstrasenplatzes mit einem Volumen von etwa 861.000 Euro, dessen Finanzierung durch Bundesmittel, kommunale Mittel und Vereinsbeiträge als gesichert gilt.
Weitere Projekte in der Priorisierungsliste sind die Schaffung eines Kunstrasenplatzes beim SV Ringenberg sowie Anträge des SV Blau-Weiß-Dingden 1920 e.V. und des TC Brünen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Verfolgung der ersten beiden Prioritäten zu beauftragen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 10.Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 27a Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung eines JugendforumsZur Vorlage · 2025/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Grundlage der Neufassung des § 27a der Gemeindeordnung NRW wird die Einrichtung eines Jugendforums in Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen rechtlich verbindlich zu verankern. Im Rahmen einer vorangegangenen Befragung sowie einer Informationsveranstaltung im Oktober 2025 haben sich die beteiligten jungen Menschen für ein Jugendforum statt eines Jugendparlaments entschieden. Dabei wurde auch eine Erweiterung der Altersgruppe auf 12 bis 21 Jahre befürwortet.
Das geplante Forum soll als flexibles, projektorientiertes Beteiligungsmodell fungieren, das die Diskussion eigener Anliegen sowie die Entwicklung von Empfehlungen an den Rat und die Ausschüsse ermöglicht. Die Organisation der Arbeit übernimmt ein Vorstand, der jährlich aus der Vollversammlung gewählt wird. Den Vorstandsmitgliedern werden Anhörungs-, Rede- und Anregungsrechte in Kinder- und Jugendfragen eingeräumt. Zudem soll die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse angepasst werden, um die einjährige Wahlperiode des Vorstandes sowie die entsprechenden Rechte festzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jugendforum eine eigene Geschäftsordnung auszuarbeiten. Für die fachliche und organisatorische Begleitung sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel ist eine Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2026 vorgesehen. Ein erster gemeinsamer Termin zur weiteren Organisation der Beteiligung ist für Januar 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.Neubau/Ersatzbau von Flüchtlingsunterkünften im Ortsteil Dingden und RingenbergZur Vorlage · 2025/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Errichtung und den Ersatzneubau von Flüchtlingsunterkünften in den Ortsteilen Dingden und Ringenberg, um Unterbringungsplätze proportional zur Einwohnerzahl zu verteilen. Für das Haushaltsjahr 2025 sind Mittel vorgesehen, um den Ersatzneubau am Standort Belenhorst nach dem sogenannten „Rheder Modell“ voranzutreiben. Zudem ist die Errichtung einer Unterkunft am Standort „Am Schwanenschlatt“ geplant, wobei für diesen Bereich Voraussetzungen für eine temporäre Baugenehmigung bestehen.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden Finanzmittel in Höhe von 3,9 Millionen Euro für drei weitere Unterkünfte beantragt. Dies umfasst den Ersatzneubau am Standort Belenhorst sowie zwei zusätzliche Standorte in Dingden. Als mögliche Flächen stehen neben „Am Schwanenschlatt“ auch die Nikolaus-Groß-Straße und die Krechtinger Straße zur Verfügung. Bei der Nikolaus-Groß-Straße sind aufgrund eines angrenzenden Gewerbebetriebs Fragen des Emissionsschutzes offen, während für die Fläche an der Krechtinger Straße Aussichten auf eine unbefristete Baugenehmigung bestehen. Die Verwaltung schlägt vor, die zweite Unterkunft in Dingden am Standort Krechtinger Straße zu errichten. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwendung der Mittel für die Standorte Belenhorst und „Am Schwanenschlatt“ im Jahr 2025 sowie die Umsetzung der weiteren Projekte an der Belenhorst und der Krechtinger Straße ab 2026 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 12.Folgenutzung der alten Grundschule Hamminkeln, hier: teilweise Änderung der beschlossenen Nutzungsart und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der geplanten Nutzung der ehemaligen Grundschule Hamminkeln vor. Da das ursprüngliche Konzept eines Investors aufgrund fehlender Fördermittel wirtschaftlich nicht mehr umsetzbar ist, wird ein neuer Ansatz verfolgt. Die evangelische Kirchengemeinde hat die Bereitschaft signalisiert, die langfristige Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung mit insgesamt 90 Plätzen zu übernehmen. Die Stadt Hamminkeln bleibt in diesem Modell Bauherrin und Eigentümerin des Gebäudes.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Investor als Totalunternehmer für die Errichtung der Einrichtung im Erdgeschoss zu beauftragen. Die veranschlagten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung durch Landesmittel sowie Zuschüsse des Kreises Wesel angestrebt wird. Zudem sollen vorbereitende Maßnahmen im Obergeschoss für die künftige Nutzung als Verwaltungs- und Fraktionsräume durchgeführt werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von etwa 306.000 Euro vorgesehen. Die Planungen für das Obergeschoss sollen im Jahr 2026 weiter vertieft werden, um die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 13.Neubau Grundschule Hamminkeln, hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Instandhaltungskosten 2025Zur Vorlage · 2025/0257 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau der Grundschule Hamminkeln wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Instandhaltungskosten im Haushaltsjahr 2025 beantragt. Im Rahmen eines Vertrages mit der Firma Goldbeck übernimmt das Unternehmen nach der Inbetriebnahme die Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Die Abnahme des Gebäudes erfolgte am 1. August 2025, wodurch sich der Beginn der Instandhaltungsmaßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung vom 1. Oktober 2025 vorverlegt hat. Da im Haushaltsplan lediglich anteilige Kosten für drei Monate berücksichtigt wurden, ergibt sich durch die frühere Fertigstellung ein Anpassungsbedarf. Die tatsächlichen Brutto-Instandhaltungskosten für das Jahr 2025 belaufen sich auf 97.000 Euro, während bisher nur Mittel in Höhe von 51.000 Euro eingeplant waren.
Um den entstandenen Mehrbedarf von 46.000 Euro zu decken, ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Betrag unter Verwendung des Sachkontos für die Unterhaltung baulicher Anlagen bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 14.Veröffentlichung von Baugrundstücksangeboten in WertherbruchZur Vorlage · 2025/0245 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die öffentliche Ausschreibung von Baugrundstücken im Ortsteil Wertherbruch. Konkret geht es um vier Bauplätze für Einfamilienhäuser in der Wiesenstraße sowie eine Fläche für Mehrfamilienhausbebauung an der Provinzialstraße. Die Verwaltung bezieht sich dabei auf Ergebnisse einer Bedarfsabfrage, die durch lokale Interessengruppen durchgeführt wurde. Diese Umfrage ergab einen Bedarf an barrierefreien Wohnungen, insbesondere mit etwa 70 Quadratmetern Wohnfläche und Aufzugsanlagen, während das Interesse an Einfamilienhäusern laut Abfrage geringer ausfällt.
Bei der Vergabe der Grundstücke soll nicht nach dem Höchstgebot verfahren werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Verbundenheit der Bewerber zum Ortsteil sowie die Förderung junger Familien als Kriterien heranzuziehen. Für die Bauflächen an der Wiesenstraße wird ein Preis von 139,00 Euro pro Quadratmeter inklusive Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge festgesetzt. Die Fläche an der Provinzialstraße soll für 181,00 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Es gelten eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren sowie eine Veräußerungsbeschränkung von zehn Jahren. Für die Fläche an der Provinzialstraße müssen Bewerber zudem ihre Bebauungskonzeption und eine Stellungnahme zur späteren Vermarktung vorlegen. Ein bestehendes Leitungsrecht eines Wasserversorgungsverbandes ist bei der Preisgestaltung berücksichtigt worden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 15.Veröffentlichung eines Baugrundstücksangebots in DingdenZur Vorlage · 2025/0298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Baugrundstück im Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“ in Dingden erneut öffentlich auszuschreiben. Das betreffende Grundstück der Gemarkung Dingden, Flur 8, Flurstück 1352, umfasst eine Fläche von 5.167 Quadratmetern und ist für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Da bisherige Verkaufsversuche zu höheren Preisen aufgrund der Baukonjunktur und der Zinslage nicht zum Abschluss führten, wird eine Neuausschreibung angestrebt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kaufpreis von mindestens 280,45 Euro pro Quadratmeter, einschließlich des Kanalanschlussbeitrags, beizubehalten. Dabei soll die bisherige Forderung nach einem Anteil von 30 bis 50 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum aufgehoben werden, da die Verfügbarkeit von Fördermitteln derzeit als Vermarktungshindernis eingestuft wird. Die Absicht zur Errichtung von gefördertem Wohnraum kann jedoch bei der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt werden.
Zudem sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Geschossflächenzahl und der maximalen Anzahl an Wohneinheiten gelockert werden können. In Abstimmung mit dem Fachdienst Bauleitplanung wird in der Ausschreibung zudem eine mögliche Abweichung von der östlichen Baugrenze an der Ringstraße in Aussicht gestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Veräußerung unter diesen angepassten Bedingungen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und M. Wente sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und M. Wente sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 16.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung vom 18.12.2002 hier: Aktualisierung des StraßenreinigungsverzeichnissesZur Vorlage · 2025/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln plant eine Aktualisierung des Straßenreinigungsverzeichnisses, welches als Anlage zur Straßenreinigungssatzung vom 18. Dezember 2002 dient. Im Zuge der Neugründung des Fachdienstes 60 und der damit verbundenen Übernahme der Vertragsbetreuung wurde das bestehende Verzeichnis einer Überarbeitung unterzogen.
Die Maßnahmen umfassten redaktionelle Anpassungen, einen Abgleich der aktuellen Reinigungspraxis mit dem Verzeichnis sowie die Ergänzung fehlender Straßen und das Zusammenführen doppelt erfasster Abschnitte. Zudem wurde eine Plausibilitätsprüfung des gesamten Verzeichnisses durchgeführt. Während die inhaltlichen Zuweisungen der Reinigungspflichten weitgehend unverändert bleiben, wurden im Bereich der Diersfordter Straße Anpassungen vorgenommen. In Anbetracht des Grundschulneubaus und der daraus resultierenden Verkehrsströme wird der zu reinigende Abschnitt an der Diersfordter Straße zum 1. Januar 2026 verlängert. Die Reinigungspflicht reicht künftig bis zum Ende der Bebauung bei Hausnummer 73, statt wie bisher nur bis zum Hallenbad.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das aktualisierte Straßenverzeichnis in der vorliegenden Form als Anlage zur Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und M. Wente sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und M. Wente sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 17.15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2025/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verabschiedung der 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist die im Jahr 2025 neu vergebene Straßenreinigung. Zwar hat sich die Vergütung für die Unternehmen im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, allerdings sind in diesem neuen Vertrag nun auch die Kosten für die Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts enthalten.
Auf Basis dieser neuen Kalkulation wird eine Senkung des Gebührensatzes für das Jahr 2026 angestrebt. Der Satz soll sich von bisher 1,29 Euro pro Meter auf 1,13 Euro pro Meter reduzieren. In die Berechnung floss zudem ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2024 in Höhe von 3.199,43 Euro ein, der gebührenmindernd berücksichtigt wurde. Die erwarteten Erträge aus den Straßenreinigungsgebühren belaufen sich auf 67.700,00 Euro, ergänzt durch 9.110,00 Euro aus der internen Leistungsverrechnung.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Annahme der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung empfehlen. Die entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen sind für Anfang Dezember 2025 vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 18.22. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2025/0270 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der 22. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung Anpassungen der Gebühren für das Jahr 2026. Während sich die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallgefäße leicht verringern, steigt die Gebühr für 1100-Liter-Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm geringfügig an. Die Stabilisierung der Restabfallgebühren wird durch einen Überschuss aus dem Jahr 2024 ermöglicht. Bei den Altpapiergefässen sinken die Gebühren für die Größen 240 Liter und 1100 Liter, wobei die Erhebung aufgrund eines Fehlbetrags aus 2024 und geringer erwarteter Erträge aus der Verwertung weiterhin vorgesehen ist.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen bei den Freimengen für Kleinkinder vor. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Freimenge von 432 kg pro Kind bis zur Vollendung des 3,5. Lebensjahres jährlich festgesetzt werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Regelung zur Abtretung von Freimengen an Kindertagesstätten ersatzlos zu streichen. Grund hierfür sind Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und der Datenerfassung durch die Einrichtungen. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 19.10. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2025/0256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zehnten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vorgelegt. Grundlage der Vorlage sind die berechneten Gebührensätze für das Jahr 2026, die im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen aufweisen.
Bei den Wasser- und Bodenverbänden Mittlere Issel sowie Untere Issel Nord ist eine Erhöhung der Gebührensätze sowohl für befestigte als auch für übrige Flächen vorgesehen, da diese Verbände höhere Beiträge angekündigt haben. Bei anderen Verbänden, wie dem Raesfelder Isselverband oder dem Verband Obere Issel, verringern sich die Sätze geringfügig. Die Veränderungen bei den weiteren Verbänden resultieren aus Anpassungen der Flächen sowie geringfügigen Kostenänderungen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen der Vorlage zustimmen, damit der Rat die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung beschließt. Die Beratungen in den entsprechenden Gremien sind für Dezember 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 20.18. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2025/0272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 18. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Kalkulation berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2025 erfolgte Abwicklung des Abwasserbetriebes durch die Stadtwerke GmbH & Co. KG. Der kalkulierte Aufwand für das Jahr 2026 beläuft sich auf etwa 7,3 Millionen Euro und entspricht damit in etwa dem Vorjahr.
In die Gebührensätze für 2026 wurde der im Jahresabschluss 2024 entstandene Fehlbetrag von rund 458.000 Euro vollständig einberechnet. Ursächlich hierfür waren unter anderem höhere Stromkosten, geringere Schmutz- und Niederschlagswassermengen als geplant sowie die vollständige Berücksichtigung eines Fehlbetrages aus dem Jahr 2022. Innerhalb der Aufwandspositionen zeigen sich Verschiebungen durch verringerte Abschreibungen und Zinsen auf Altanlagenvermögen sowie gestiegene Personalaufwendungen.
Daraus resultieren neue Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,91 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2025 auf 4,21 Euro im Jahr 2026. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 1,36 Euro pro Quadratmeter auf 1,41 Euro. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Rat, die vorliegende Änderung der Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Puckert ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Puckert ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 21.21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2025/0273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen der Gebührensätze für das Jahr 2026 vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen sollen sich die Gebühren für Kleinkläranlagen von 43,46 Euro im Jahr 2025 auf 46,14 Euro im Jahr 2026 erhöhen. Für abflusslose Gruben ist eine Änderung von 30,01 Euro auf 31,03 Euro vorgesehen. Als Grund für die Anpassung wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2024 in Höhe von 7.158,00 Euro angeführt. Dieser entstand durch gestiegene Kosten beim Fäkalschlammtransport, welche in der Gebührenbedarfsrechnung für 2024 noch nicht berücksichtigt worden waren.
Die erwarteten Einnahmen aus den Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung werden auf rund 200.000 Euro geschätzt. Die Vorlage wird im Dezember 2025 nacheinander im Bauausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Kleta und Puckert sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Kleta und Puckert sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 22.5. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2025/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose. Bisher erfolgt die Berechnung der Gebühren auf Grundlage der Nutzfläche, was zu einer durchschnittlichen Gesamtgebühr von etwa 187 Euro führt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Erhebung künftig über eine Pro-Kopf-Pauschale abzuwickeln, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Neuberechnungen bei Umzügen zu vermeiden.
Die Höhe der Pauschalen orientiert sich an den Gesamtkosten aller Flüchtlingsunterkünfte aus dem Jahr 2024 sowie an den vom Kreis Wesel festgelegten maximal übernehmbaren Kosten nach SGB II und SGB XII. Dabei wird zwischen Bedarfsgemeinschaften mit bis zu vier Personen und solchen ab fünf Personen unterschieden. Für Gruppen bis zu vier Personen ist eine Pauschale von 175 Euro pro Person vorgesehen, für größere Gemeinschaften 145 Euro. Zusätzlich werden Kosten für Strom und Heizung in Höhe von jeweils 25 Euro pro Person erhoben. Die daraus resultierenden Gesamtgebühren belaufen sich laut Vorlage auf 225 Euro bzw. 195 Euro pro Person.
Die Fachdiensteleitung empfiehlt den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sowie den Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Kleta ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Kleta ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 23.Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Hamminkeln unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWBZur Vorlage · 2025/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen im Kommunalrecht Nordrhein-Westfalens, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, werden die bisherigen Regelungen zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte durch allgemeine Vergabegrundsätze ersetzt. Die Stadt Hamminkeln legt daher eine neue Satzung über die Vergabe von Aufträgen gemäß § 106 GWB vor. Ziel ist es, einen rechtssicheren Rahmen für die Gestaltung der lokalen Vergabepraxis zu schaffen, der den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die vorliegende Regelung sieht vor, dass Direktaufträge bei Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro netto möglich sind. Ab einer Auftragssumme von 5.000 Euro netto sollen die zentrale Vergabestelle sowie das Rechnungsprüfungsamt in den Vergabeprozess einbezogen werden. Die Dokumentation dieser Vergaben erfolgt über das interne Vergabemanagementsystem der Stadt. Für Aufträge oberhalb von 50.000 Euro netto kann die Verwaltung zwischen verschiedenen Verfahrensarten wie der öffentlichen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung oder der Verhandlungsvergabe wählen. Zudem wird festgelegt, dass bei entsprechender Bekanntmachung in allen Verfahrensarten Verhandlungen möglich sind und das Fehlen bestimmter Dokumente nicht mehr zum Ausschluss eines Angebots führt.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss empfehlen dem Rat, die neue Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 16.12.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 24.1. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2025/0260 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Änderung des Stellenplans für das Jahr 202<0xC2>5 zur Beratung vorgelegt. Hintergrund ist die Wahl des Ersten Beigeordneten zum Bürgermeister, wodurch die bisherige Beigeordnetenstelle sowie die Funktion des Kämmerers neu geregelt werden müssen. Da der Bürgermeister die Aufgaben des Kämmerers aus rechtlichen Gründen nicht in Personalunion wahrnehmen darf, wird die Einrichtung einer neuen A14-Stelle im Produkt Haushalt und Finanzen vorgeschlagen. Diese Stelle soll unter anderem das Fördermittelmanagement übernehmen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherige Beigeordnetenstelle von der Besoldungsgruppe A16 in die Gruppe A15 umzuwandeln, da ihr Aufgabenbereich durch die Ausgliederung der Kämmerei verkleinert wird.
Zudem wird die Schaffung einer befristeten Stelle (EG 11) im Bereich Klimaschutz beantragt. Diese Position soll für zwei Jahre das Klimafolgenanpassungsmanagement übernehmen und wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finanziert. Die Kosten für die Stellenplanänderung im Bereich der Beigeordneten und der Kämmerei führen zu einem jährlichen Mehraufwand von 55.000 Euro. Für die befristete Stelle im Klimaschutz werden Gesamtausgaben von rund 247.000 Euro veranschlagt, wovon etwa 198.000 Euro durch Zuwendungen gedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. 33 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. 33 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen - 25.Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 2025/0261 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Durch die Wahl des ehemaligen Beigeordneten zum Bürgermeister ist in Hamminkeln eine Beigeordnetenstelle vakant geworden. Die Verwaltung legt dem Rat einen Vorschlag zur Neubesetzung und Ausschreibung dieser Stelle vor, wobei der Rat über zwei Alternativen entscheiden kann. Im ersten Entwurf wird angestrebt, die Aufgaben der Kämmerei sowie das Fördermittelmanagement aus dem Geschäftskreis der Beigeordnetenstelle auszugliedern und durch eine neue Stelle in der Besoldungsgruppe A14 zu besetzen.
Der verbleibende Geschäftskreis der Beigeordnetenstelle soll künftig das Ordnungsamt, das Bürgerbüro, das Meldewesen sowie die Bereiche Soziales, Schule, Jugend, Kultur und Sport umfassen. Die Verwaltung schlägt für diese Stelle die Besoldungsgruppe A15 vor, wobei eine Beförderung in die Gruppe A16 bei einer Wiederwahl möglich ist. Als Qualifikationsmerkmal wird ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaften mit bestandener zweiter Staatsprüfung vorgeschlagen, um die juristische Beratung des Verwaltungsvorstands sicherzustellen. Weitere Kriterien für die Ausschreibung sind der Wohnsitz in Hamminkeln sowie eine Altersgrenze von maximal 57 Jahren zum Zeitpunkt der Berufung. Die Veröffentlichung soll über Internetportale erfolgen.
Der Rat entscheidet über den Ausschreibungstext und das Verfahren. Nach einer vorgeschlagenen vierwöchigen Bewerbungsfrist sollen die Unterlagen durch die Fraktionen geprüft werden. Ein möglicher Zeitplan sieht eine Wahl im Rat für Ende Februar 2026 vor.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. einstimmig
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. einstimmig - 26.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 2025/0263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat den Entwurf der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans einschließlich aller Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 zur Beratung vorgelegt. Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW wurde der Entwurf von der stellvertretenden Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt, um die Weiterleitung an den Rat zu ermöglichen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 zur Beratung an die Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterleitet. Nach einer entsprechenden Vorberatung in den Fraktionen sollen sich die zuständigen Fachausschüsse mit dem Haushaltsentwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung am 19. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Schulten-Borin ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Schulten-Borin ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 27.Vorlage des 3. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2025Zur Vorlage · 2025/0247 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende dritte Quartalsbericht der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2025 umfasst die Ergebnisse und Finanzrechnungen der Monate Januar bis September. In den ersten drei Quartalen wurden insgesamt 63 Prozent der für das Gesamtjahr geplanten Erträge verbucht.
Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 66 Prozent des Planansatzes erreicht. Dabei übersteigt die Gewerbesteuerveranlagung den Plan aktuell um 2,4 Millionen Euro. Während die Hundesteuer voraussichtlich unter dem Planwert liegen wird, werden die Vergnügungssteuer sowie die Steuer auf sexuelle Vergnügen die geplanten Ansätze überschreiten. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind bisher 52 Prozent der geplanten Erträge angefallen, wobei die Schulpauschale bereits in voller Höhe erfasst wurde.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte liegen bei 75 Prozent des Planwertes. Hierbei werden die Verwaltungsgebühren, unter anderem durch Baugenehmigungen für ein großes Bauprojekt, den Planansatz voraussichtlich übersteigen. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte verzeichnen einen Stand von 54 Prozent der Planung. In der Kategorie der Kostenerstattungen und Umlagen wurden bereits 189 Prozent des geplanten Betrages verbucht, was unter anderem auf eine Erstattung der Gemeinde Schermbeck zurückzuführen ist.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung)
- 28.Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2024 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 2025/0302-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln berät über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie über den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2024. Der Entwurf des Abschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Unterlagen unter Einbeziehung der Fachdienste Rechnungsprüfung geprüft und eine Stellungnahme gegenüber dem Rat abgegeben. Die Ergebnisrechnung weist für das Jahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 343.209,69 Euro aus, während die Bilanzsumme 271.693.744,63 Euro beträgt. Dieser Überschuss wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024. Zudem wird der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses und eines Beteiligungsberichtens beantragt. Die Stadt ist aufgrund fehlender vollkonsolidierungspflichtiger Aufgabenbereiche von dieser Pflicht befreit, weshalb der Anhang zum Jahresabschluss entsprechend ergänzt wurde.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. einstimmig - 29.Förderantrag Heimatpreis 2025Zur Vorlage · 2025/0288 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die Beantragung von Fördermitteln für den Heimatpreis 2026 entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, einen erneuten Förderantrag beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen einzureichen. Grundlage hierfür ist das Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen“.
Die Kriterien für die Vergabe des Preises wurden im Jahr 2019 durch den Rat festgelegt. Diese umfassen die Stärkung der lokalen Identität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, eine nachhaltige Natur- und Landschaftspflege sowie die Pflege der Stadt- und Kulturgeschichte durch ehrenamtliches Engagement. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist ein freiwilliges, gemeinnütziges und unentgeltliches Wirken.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits Bewerbungen von Vereinen und Initiativen vorlagen, welche das Engagement im Gemeinwesen dokumentieren. Mit dem Antrag wird die Fortführung der Förderung für das Jahr 2026 angestrebt, um Projekte im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie des Umweltschutzes in Hamminkeln weiterhin unterstützen zu können.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 30.Einführung einführender Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen zur Erhöhung der Transparenz und Zugänglichkeit; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2025Zur Vorlage · 2025/0282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, künftig einleitende Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen einzuführen. Diese sollen dem Rat, den Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit die wesentlichen Inhalte, Ziele, zentralen Entscheidungsfragen und etwaige finanzielle oder strategische Auswirkungen der Vorlagen kompakt darstellen. Ziel des Antrags ist es, den Zugang zu komplexen Themen für Ratsmitglieder und Bürger zu erleichtern und die Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse zu erhöhen. Zudem wurde die Verwaltung gebeten, ein Umsetzungskonzept zu erstellen und eine dauerhafte Verankerung in der Hauptsatzung zu prüfen.
Die Verwaltung lehnt den Antrag ab. Sie führt aus, dass die Art und Weise der Vorbereitung von Beschlüssen im Ermessen des Bürgermeisters liegt und der Rat keine verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung der Sitzungsvorlagen machen kann, da dies in die organisatorische Zuständigkeit der Verwaltung eingreife. Eine Regelung in der Hauptsatzung sei zudem unpassend, da es sich um eine interne Angelegenheit der Beschlussvorbereitung handelt. Als Alternative zur Änderung der Vorlagenstruktur schlägt die Verwaltung eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vor, etwa durch die Nutzung einer erweiterten Stelle in der Wirtschaftsförderung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 31.Live-Streaming von Rats- und Ausschusssitzungen, hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 25.09.2024 sowie vom 29.08.2025Zur Vorlage · 2025/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat die Einführung eines Live-Streamings für öffentliche Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Hamminkeln beantragt, um die Transparenz und Zugänglichkeit der politischen Arbeit zu erhöhen. Die Verwaltung soll hierfür ein Verfahren vorbereiten, das eine Übertragung über Portale wie YouTube vorsieht. Die Aufzeichnungen sollen für einen Zeitraum von vier Wochen abrufbar sein, und nach einem Jahr ist eine Evaluation des Prozesses vorgesehen.
Für die technische Umsetzung werden zwei Alternativen zur Entscheidung vorgelegt. Die erste Variante sieht die Durchführung durch eigenes Personal der zuständigen Fachabteilung vor. Dabei fallen einmalige Hardwarekosten von etwa 5.000 Euro sowie jährliche Gesamtkosten von circa 10.300 Euro an. Die zweite Alternative beinhaltet die Beauftragung eines externen Dienstleisters, um eine technisch hochwertigere Übertragung mit mehreren Kameras zu ermöglichen. Die Kosten für diese Variante könnten bei einer Einbeziehung aller Ausschussgremien bis zu 55.125 Euro pro Jahr erreichen.
Sollte der Rat keine Entscheidung zwischen den Varianten treffen können, besteht die Möglichkeit, zunächst eine Testaufzeichnung ohne Veröffentlichung durchzuführen. Rechtlich ist vor jeder Sitzung die Einholung von Einverständniserklärungen der anwesenden Personen erforderlich. Bei fehlender Zustimmung müssen Zuschauende so platziert werden, dass die Aufzeichnung nicht beeinträchtigt wird. Die Kosten für das Vorhaben sollen in den Haushalt 2026 aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. 33 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 2. 25 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen 3. 32 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. 33 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 2. 25 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen 3. 32 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen - 32.10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0294 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Die Anpassungen sind notwendig aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung sowie der Entschadenungsverordnung NRW und der geplanten Einführung von Live-Streaming bei Ratssitzungen und Ausschusssitzungen. Im Rahmen der Neuregelung wird der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan umbenannt und die Möglichkeit zur Bestellung einer Stellvertretung für die Gleichstellungsbeauftragte geschaffen. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Video- und Tonaufnahmen aus Sitzungen in die Satzung aufgenommen, sofern der Rat hierzu eine Entscheidung trifft.
Ein weiterer Punkt betrifft das Verfahren bei Anregungen und Beschwerden. Wenn ein zuständiger Ausschuss oder der Rat vor dem Haupt- und Finanzausschuss tagt, kann auf eine Vorberatung im Finanzwesen verzichtet werden, sofern die Mitteilung rechtzeitig vor der Einladung eingegangen ist. Im Bereich des Denkmalschutzes entfällt die Notwendigkeit einer satzungsgemäßen Bildung eines Denkmalausschusses, da die Aufgaben bereits dem Ausschuss für Umwelt und Planung übertragen wurden.
Die Vorlage regelt zudem die Erstattung von Fortbildungskosten für Vertreter in Drittorganisationen unter der Voraussetzung einer vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. Des Weiteren wird die Bereitstellung eines Tablets zur Nutzung des elektronischen Ratsinformationssystems als Leistungsgewährung an Mandatsträger aufgenommen. Abschließend wird die Berechnung des Verdienstausfallersatzes auf 18 Uhr begrenzt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 33.Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2025/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln zur Entscheidung vor. Hintergrund sind Änderungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die zum 1. November 2025 in Kraft getreten sind. Da viele Regelungen zur Ordnung in Sitzungen nunmehr durch das Landesrecht vorgegeben sind, kann die lokale Geschäftsordnung gestrafft werden.
Die Neufassung umfasst verschiedene Anpassungen, unter anderem zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zu den Einberufungsregelungen unter Berücksichtigung von Live-Streaming und dem elektronischen Ratsinformationssystem. Zudem werden die Teilnahmerechte ordentlicher Ausschussmitglieder als Zuhörer in nichtöffentlichen Sitzungen ausgeweitet. Weitere Änderungen betreffen die Vertretung des Bürgermeisters bei Einladungen, die Aufnahme von Zurückweisungsgründen für das Fragerecht von Ratsmitgliedern sowie die Erhöhung des Quorums bei geheimen Wahlen auf ein Fünftel der gesetzlichen Zahl. Auch das Antragsrecht auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten durch den Bürgermeister und die Fraktionen sowie Regelungen zum Datenschutz wurden integriert.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Nach der Beschlussfassung wird die Geschäftsordnung zusammen mit der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung auf der Internetseite der Stadt sowie im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 34.Neufassung der Ehrenordnung des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln berät über eine Neufassung der Ehrenordnung. Grundlage für die Überarbeitung ist eine aktualisierte Muster-Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom September 2025. Die Neufassung dient dazu, die Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes abzubilden, wonach Mitglieder in Organen und Ausschüssen Verpflichtungen zur Auskunft über bestimmte persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse unterliegen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage betrifft die Art der Veröffentlichung dieser Angaben. Bisher wurden die Informationen im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt veröffentlicht. Durch die Einführung des neuen Sitzungsdienstprogramms besteht nun die Möglichkeit, diese Daten über das Ratsinformationssystem auf der Internetseite der Stadt zugänglich zu machen. Es ist vorgesehen, dass die Mandatsträger ihre Angaben ab dem kommenden Jahr eigenständig im Gremieninformationssystem aktualisieren können, wodurch eine Veröffentlichung im Amtsblatt entfallen soll.
Die vorliegende Neufassung umfasst redaktionelle Anpassungen und dient der besseren Übersichtlichkeit der gesamten Ehrenordnung. Die Anlage zur Ehrenordnung, welche die Details zur Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse regelt, bleibt inhaltlich unverändert. Der Beschlussvorschlag sieht die Annahme der neuen Fassung vor.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 35.Bildung von ArbeitsgruppenZur Vorlage · 2025/0295 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln berät über die Bildung von Arbeitsgruppen für die neue Legislaturperiode, wie die Beschlussvorlage 2025/0295 der Fachdienste 10 vorsieht. Gemäß der Hauptsatzung können solche Gremien als beratende Organe eingesetzt werden, um bei der Planung und Entwicklung von Maßnahmen zu unterstützen, ohne die Entscheidungskompetenz des Rates oder seiner Ausschüsse zu berühren.
Die Verwaltung schlägt die Einrichtung der Arbeitsgruppen „Schule“, „Abfall“ und „Friedhof“ vor. Die Arbeitsgruppe „Schule“ soll mit elf Personen besetzt werden. Ihr Mitgliederkreis umfasst neben Vertretungen der politischen Fraktionen auch Mitglieder der Lehrerschaft von Grund- und Gesamtschulen, eine Vertretung der Schülervertretung sowie Vertreter der Stadtschulpflegschaft. Die Arbeitsgruppen „Abfall“ und „Friedhof“ sollen jeweils mit sieben Personen besetzt werden, wobei die Zusammensetzung durch Vertreter der Fraktionen erfolgt.
Die personelle Besetzung der Gruppen folgt den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die beratende Tätigkeit sachkundiger Bürger sind Sitzungsgelder sowie die Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall vorgesehen. Die Vorlage wurde in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmigDie Ratsmitglieder Götz und Hoffmann sind während der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmigDie Ratsmitglieder Götz und Hoffmann sind während der Abstimmung nicht anwesend. - 36.Besetzung des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere IsselZur Vorlage · 2025/0306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 20. November 2025 wurde ein Ratsmitglied auf Vorschlag der CDU-Fraktion sowohl als ordentliches Mitglied im Verbandsausschuss als auch als stellvertretendes Mitglied im Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel entsendet. Bei der Übermittlung der Beschlüsse an die Drittorganisationen wurde jedoch festgestellt, dass die Verbandssatzung eine gleichzeitige Besetzung beider Organe durch dieselbe Person ausschließt.
Aufgrund dieser Satzungsregelung ist eine Neubesetzung des stellvertretenden Sitzes im Verbandsvorstand notwendig. Die Nachfolgefeststellung in den Organen von Drittorganisationen erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen durch Mehrheitswahl im Rat, wobei der CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht zusteht. Die CDU-Fraktion hat für die stellvertretende Position im Verbandsvorstand einen neuen Kandidaten vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Rat diesen Vorschlag zur Besetzung des stellvertretenden Sitzes im Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden annimmt. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, die daraus resultierende Weisung an die Vertreter der Stadt im Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel zu übermitteln.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig - 37.Leitbild zur Verwaltungskultur der Stadt Hamminkeln; hier: Beteiligung des RatesZur Vorlage · 2025/0305 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln arbeitet an einem Leitbild zur Verwaltungskultur unter dem Titel „Vereint für Hamminkeln“. Hintergrund sind Ergebnisse einer früheren Mitarbeiterbefragung sowie ein seit Oktober 202läufiges externes Coaching. Ziel dieser Maßnahmen ist die Stärkung der Führungskompetenzen, die Verbesserung der fachdienstübergreifenden Zusammenarbeit und die Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit. Die Fachdiensteleitungen haben hierfür zentrale Werte wie Sachlichkeit, Respekt, Verlässlichkeit, Hilfsbereitschaft, Optimismus und Loyalität als Grundlage definiert. Aktuell erarbeiten interne Arbeitsgruppen konkrete Maßnahmen aus diesen Werten.
Die Verwaltung schlägt nun vor, den Rat der Stadt Hamminkeln in diesen Prozess einzubinden. Es soll eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe gebildet werden, die neben Vertretern des Verwaltungsvorstands auch die Fachdiensteleitungen umfasst. Die Fraktionen könnten jeweils bis zu zwei Mitglieder entsenden. Ziel ist es, eine Grundlage für ein vertrauensvolles Miteinander zwischen der Verwaltung und den politischen Gremien zu schaffen. Über die genaue Zusammensetzung sowie die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel soll im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen entschieden werden. In der Ratssitzung am 17. Dezember 2025 wird zunächst das grundsätzliche Interesse an einer Beteiligung abgefragt, während eine Entscheidung über die Bildung und Besetzung der Arbeitsgruppe für Februar 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 38.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 20.11.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 39.Mitteilungen und Anfragen
- 39.1Landesplanerische Abstimmung zum Standort Rewe im Ortsteil Dingden
- 39.2Biomüll
- 39.3Leitung im Jugendheim Bruno im Ortsteil Brünen
- 39.4Abholzung Innenhof Schloss Ringenberg
- 39.5iPads für die Schulen
- 39.6Betuwe
- 39.7PV-Anlage am Klärwerk
- 39.8Nutzung der Räume ehem. Sparkasse im Ortsteil Wertherbruch
- 39.9Energiebericht
- 39.10Straßenbankette