21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen der Gebührensätze für das Jahr 2026 vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen sollen sich die Gebühren für Kleinkläranlagen von 43,46 Euro im Jahr 2025 auf 46,14 Euro im Jahr 2026 erhöhen. Für abflusslose Gruben ist eine Änderung von 30,01 Euro auf 31,03 Euro vorgesehen. Als Grund für die Anpassung wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2024 in Höhe von 7.158,00 Euro angeführt. Dieser entstand durch gestiegene Kosten beim Fäkalschlammtransport, welche in der Gebührenbedarfsrechnung für 2024 noch nicht berücksichtigt worden waren.
Die erwarteten Einnahmen aus den Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung werden auf rund 200.000 Euro geschätzt. Die Vorlage wird im Dezember 2025 nacheinander im Bauausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Kleta und Puckert sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)