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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 2025/0287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln steht die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden an. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gremiums, wobei die Vertretung durch Stellvertreter aus dem Kreis der Ausschussmitglieder erfolgt. Die vorliegende Beschlussvorlage 2025/0287 empfiehlt die Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Diese Empfehlung begründet sich mit der Notwendigkeit einer dauerhaften Vertretungsregelung, da eine kurzfristige Bestellung eines Ad-hoc-Vorsitzenden rechtlich nicht zulässig ist, falls sowohl der Vorsitzende als auch die erste Vertretung verhindert sein sollten.
Für die anstehende Wahl liegt ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen vor. Dieser sieht vor, ein Mitglied der CDU als ersten stellvertretenden Vorsitzenden und ein Mitglied der SPD als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei eine einfache Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich ist. Sofern kein Fünftel der Ausschussmitglieder widerspricht, erfolgt die Abstimmung in offener Form.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig bei 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig bei 1 Enthaltung - 2.Fragestunde für Einwohner/innen
- 3.Vorlage abgeschlossener Sponsoringverträge im Jahr 2025 hier: Sponsoring von acht orangefarbenen Bänken in allen Ortsteilen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0251 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gleichstellungsstelle hat eine Mitteilungsvorlage über die im Jahr 2025 abgeschlossenen Sponsoringverträge vorgelegt. Gegenstand der Information ist das Projekt zur Aufstellung von acht orangefarbenen Bänken in allen Ortsteilen der Stadt Hamminkeln, die als Zeichen gegen Gewalt an Frauen dienen. Jede dieser Bänke verfügt über eine Infotafel, die auf den jeweiligen Sponsor sowie mittels eines QR-Codes auf das bundesweite Hilfetelefon hinweist.
Die Realisierung des Vorhabens wurde durch verschiedene Sponsoren ermöglicht. Hierzu zählen das Hilfswerk des Lions Club Hamminkeln e.V., der Hamminkelner Verkehrsverein (HVV), die Hamminkelner Werbegemeinschaft (HWG), die Niederrheinische Sparkasse Rhein Lippe und die Volksbank Rhein Lippe eG sowie ein ehemaliger Bürgermeister. Mit dieser Mitteilung wird der jährlichen Informationspflicht des Haupt- und Finanzausschusses über abgeschlossene Sponsoringverträge gemäß der städtischen Dienanweisung nachgekommen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 4.Veröffentlichung von Baugrundstücksangeboten in WertherbruchZur Vorlage · 2025/0245 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die öffentliche Ausschreibung von Baugrundstücken im Ortsteil Wertherbruch. Konkret geht es um vier Bauplätze für Einfamilienhäuser in der Wiesenstraße sowie eine Fläche für Mehrfamilienhausbebauung an der Provinzialstraße. Die Verwaltung bezieht sich dabei auf Ergebnisse einer Bedarfsabfrage, die durch lokale Interessengruppen durchgeführt wurde. Diese Umfrage ergab einen Bedarf an barrierefreien Wohnungen, insbesondere mit etwa 70 Quadratmetern Wohnfläche und Aufzugsanlagen, während das Interesse an Einfamilienhäusern laut Abfrage geringer ausfällt.
Bei der Vergabe der Grundstücke soll nicht nach dem Höchstgebot verfahren werden. Stattdessen wird vorgeschlagen, die Verbundenheit der Bewerber zum Ortsteil sowie die Förderung junger Familien als Kriterien heranzuziehen. Für die Bauflächen an der Wiesenstraße wird ein Preis von 139,00 Euro pro Quadratmeter inklusive Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge festgesetzt. Die Fläche an der Provinzialstraße soll für 181,00 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Es gelten eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von fünf Jahren sowie eine Veräußerungsbeschränkung von zehn Jahren. Für die Fläche an der Provinzialstraße müssen Bewerber zudem ihre Bebauungskonzeption und eine Stellungnahme zur späteren Vermarktung vorlegen. Ein bestehendes Leitungsrecht eines Wasserversorgungsverbandes ist bei der Preisgestaltung berücksichtigt worden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Veröffentlichung eines Baugrundstücksangebots in DingdenZur Vorlage · 2025/0298 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, ein Baugrundstück im Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“ in Dingden erneut öffentlich auszuschreiben. Das betreffende Grundstück der Gemarkung Dingden, Flur 8, Flurstück 1352, umfasst eine Fläche von 5.167 Quadratmetern und ist für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Da bisherige Verkaufsversuche zu höheren Preisen aufgrund der Baukonjunktur und der Zinslage nicht zum Abschluss führten, wird eine Neuausschreibung angestrebt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kaufpreis von mindestens 280,45 Euro pro Quadratmeter, einschließlich des Kanalanschlussbeitrags, beizubehalten. Dabei soll die bisherige Forderung nach einem Anteil von 30 bis 50 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum aufgehoben werden, da die Verfügbarkeit von Fördermitteln derzeit als Vermarktungshindernis eingestuft wird. Die Absicht zur Errichtung von gefördertem Wohnraum kann jedoch bei der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt werden.
Zudem sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Geschossflächenzahl und der maximalen Anzahl an Wohneinheiten gelockert werden können. In Abstimmung mit dem Fachdienst Bauleitplanung wird in der Ausschreibung zudem eine mögliche Abweichung von der östlichen Baugrenze an der Ringstraße in Aussicht gestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Veräußerung unter diesen angepassten Bedingungen durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und M. Wente sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.22. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2025/0270 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der 22. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung Anpassungen der Gebühren für das Jahr 2026. Während sich die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallgefäße leicht verringern, steigt die Gebühr für 1100-Liter-Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm geringfügig an. Die Stabilisierung der Restabfallgebühren wird durch einen Überschuss aus dem Jahr 2024 ermöglicht. Bei den Altpapiergefässen sinken die Gebühren für die Größen 240 Liter und 1100 Liter, wobei die Erhebung aufgrund eines Fehlbetrags aus 2024 und geringer erwarteter Erträge aus der Verwertung weiterhin vorgesehen ist.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen bei den Freimengen für Kleinkinder vor. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Freimenge von 432 kg pro Kind bis zur Vollendung des 3,5. Lebensjahres jährlich festgesetzt werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Regelung zur Abtretung von Freimengen an Kindertagesstätten ersatzlos zu streichen. Grund hierfür sind Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und der Datenerfassung durch die Einrichtungen. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2025/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verabschiedung der 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist die im Jahr 2025 neu vergebene Straßenreinigung. Zwar hat sich die Vergütung für die Unternehmen im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, allerdings sind in diesem neuen Vertrag nun auch die Kosten für die Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts enthalten.
Auf Basis dieser neuen Kalkulation wird eine Senkung des Gebührensatzes für das Jahr 2026 angestrebt. Der Satz soll sich von bisher 1,29 Euro pro Meter auf 1,13 Euro pro Meter reduzieren. In die Berechnung floss zudem ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2024 in Höhe von 3.199,43 Euro ein, der gebührenmindernd berücksichtigt wurde. Die erwarteten Erträge aus den Straßenreinigungsgebühren belaufen sich auf 67.700,00 Euro, ergänzt durch 9.110,00 Euro aus der internen Leistungsverrechnung.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Annahme der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung empfehlen. Die entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen sind für Anfang Dezember 2025 vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.10. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2025/0256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zehnten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vorgelegt. Grundlage der Vorlage sind die berechneten Gebührensätze für das Jahr 2026, die im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen aufweisen.
Bei den Wasser- und Bodenverbänden Mittlere Issel sowie Untere Issel Nord ist eine Erhöhung der Gebührensätze sowohl für befestigte als auch für übrige Flächen vorgesehen, da diese Verbände höhere Beiträge angekündigt haben. Bei anderen Verbänden, wie dem Raesfelder Isselverband oder dem Verband Obere Issel, verringern sich die Sätze geringfügig. Die Veränderungen bei den weiteren Verbänden resultieren aus Anpassungen der Flächen sowie geringfügigen Kostenänderungen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen der Vorlage zustimmen, damit der Rat die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung beschließt. Die Beratungen in den entsprechenden Gremien sind für Dezember 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 9.18. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2025/0272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 18. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Kalkulation berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2025 erfolgte Abwicklung des Abwasserbetriebes durch die Stadtwerke GmbH & Co. KG. Der kalkulierte Aufwand für das Jahr 2026 beläuft sich auf etwa 7,3 Millionen Euro und entspricht damit in etwa dem Vorjahr.
In die Gebührensätze für 2026 wurde der im Jahresabschluss 2024 entstandene Fehlbetrag von rund 458.000 Euro vollständig einberechnet. Ursächlich hierfür waren unter anderem höhere Stromkosten, geringere Schmutz- und Niederschlagswassermengen als geplant sowie die vollständige Berücksichtigung eines Fehlbetrages aus dem Jahr 2022. Innerhalb der Aufwandspositionen zeigen sich Verschiebungen durch verringerte Abschreibungen und Zinsen auf Altanlagenvermögen sowie gestiegene Personalaufwendungen.
Daraus resultieren neue Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,91 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2025 auf 4,21 Euro im Jahr 2026. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 1,36 Euro pro Quadratmeter auf 1,41 Euro. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Rat, die vorliegende Änderung der Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Puckert ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 10.21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2025/0273 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen der Gebührensätze für das Jahr 2026 vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen sollen sich die Gebühren für Kleinkläranlagen von 43,46 Euro im Jahr 2025 auf 46,14 Euro im Jahr 2026 erhöhen. Für abflusslose Gruben ist eine Änderung von 30,01 Euro auf 31,03 Euro vorgesehen. Als Grund für die Anpassung wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2024 in Höhe von 7.158,00 Euro angeführt. Dieser entstand durch gestiegene Kosten beim Fäkalschlammtransport, welche in der Gebührenbedarfsrechnung für 2024 noch nicht berücksichtigt worden waren.
Die erwarteten Einnahmen aus den Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung werden auf rund 200.000 Euro geschätzt. Die Vorlage wird im Dezember 2025 nacheinander im Bauausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Kleta und Puckert sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.5. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2025/0284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose. Bisher erfolgt die Berechnung der Gebühren auf Grundlage der Nutzfläche, was zu einer durchschnittlichen Gesamtgebühr von etwa 187 Euro führt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Erhebung künftig über eine Pro-Kopf-Pauschale abzuwickeln, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Neuberechnungen bei Umzügen zu vermeiden.
Die Höhe der Pauschalen orientiert sich an den Gesamtkosten aller Flüchtlingsunterkünfte aus dem Jahr 2024 sowie an den vom Kreis Wesel festgelegten maximal übernehmbaren Kosten nach SGB II und SGB XII. Dabei wird zwischen Bedarfsgemeinschaften mit bis zu vier Personen und solchen ab fünf Personen unterschieden. Für Gruppen bis zu vier Personen ist eine Pauschale von 175 Euro pro Person vorgesehen, für größere Gemeinschaften 145 Euro. Zusätzlich werden Kosten für Strom und Heizung in Höhe von jeweils 25 Euro pro Person erhoben. Die daraus resultierenden Gesamtgebühren belaufen sich laut Vorlage auf 225 Euro bzw. 195 Euro pro Person.
Die Fachdiensteleitung empfiehlt den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sowie den Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Kleta ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 12.Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Hamminkeln unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWBZur Vorlage · 2025/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen im Kommunalrecht Nordrhein-Westfalens, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, werden die bisherigen Regelungen zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte durch allgemeine Vergabegrundsätze ersetzt. Die Stadt Hamminkeln legt daher eine neue Satzung über die Vergabe von Aufträgen gemäß § 106 GWB vor. Ziel ist es, einen rechtssicheren Rahmen für die Gestaltung der lokalen Vergabepraxis zu schaffen, der den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die vorliegende Regelung sieht vor, dass Direktaufträge bei Liefer-, Dienst- und Bauleistungen bis zu einem Wert von 50.000 Euro netto möglich sind. Ab einer Auftragssumme von 5.000 Euro netto sollen die zentrale Vergabestelle sowie das Rechnungsprüfungsamt in den Vergabeprozess einbezogen werden. Die Dokumentation dieser Vergaben erfolgt über das interne Vergabemanagementsystem der Stadt. Für Aufträge oberhalb von 50.000 Euro netto kann die Verwaltung zwischen verschiedenen Verfahrensarten wie der öffentlichen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung oder der Verhandlungsvergabe wählen. Zudem wird festgelegt, dass bei entsprechender Bekanntmachung in allen Verfahrensarten Verhandlungen möglich sind und das Fehlen bestimmter Dokumente nicht mehr zum Ausschluss eines Angebots führt.
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss empfehlen dem Rat, die neue Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 16.12.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.1. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2025Zur Vorlage · 2025/0260 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Änderung des Stellenplans für das Jahr 202<0xC2>5 zur Beratung vorgelegt. Hintergrund ist die Wahl des Ersten Beigeordneten zum Bürgermeister, wodurch die bisherige Beigeordnetenstelle sowie die Funktion des Kämmerers neu geregelt werden müssen. Da der Bürgermeister die Aufgaben des Kämmerers aus rechtlichen Gründen nicht in Personalunion wahrnehmen darf, wird die Einrichtung einer neuen A14-Stelle im Produkt Haushalt und Finanzen vorgeschlagen. Diese Stelle soll unter anderem das Fördermittelmanagement übernehmen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherige Beigeordnetenstelle von der Besoldungsgruppe A16 in die Gruppe A15 umzuwandeln, da ihr Aufgabenbereich durch die Ausgliederung der Kämmerei verkleinert wird.
Zudem wird die Schaffung einer befristeten Stelle (EG 11) im Bereich Klimaschutz beantragt. Diese Position soll für zwei Jahre das Klimafolgenanpassungsmanagement übernehmen und wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz finanziert. Die Kosten für die Stellenplanänderung im Bereich der Beigeordneten und der Kämmerei führen zu einem jährlichen Mehraufwand von 55.000 Euro. Für die befristete Stelle im Klimaschutz werden Gesamtausgaben von rund 247.000 Euro veranschlagt, wovon etwa 198.000 Euro durch Zuwendungen gedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. 33 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 14.Ausschreibung einer BeigeordnetenstelleZur Vorlage · 2025/0261 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Durch die Wahl des ehemaligen Beigeordneten zum Bürgermeister ist in Hamminkeln eine Beigeordnetenstelle vakant geworden. Die Verwaltung legt dem Rat einen Vorschlag zur Neubesetzung und Ausschreibung dieser Stelle vor, wobei der Rat über zwei Alternativen entscheiden kann. Im ersten Entwurf wird angestrebt, die Aufgaben der Kämmerei sowie das Fördermittelmanagement aus dem Geschäftskreis der Beigeordnetenstelle auszugliedern und durch eine neue Stelle in der Besoldungsgruppe A14 zu besetzen.
Der verbleibende Geschäftskreis der Beigeordnetenstelle soll künftig das Ordnungsamt, das Bürgerbüro, das Meldewesen sowie die Bereiche Soziales, Schule, Jugend, Kultur und Sport umfassen. Die Verwaltung schlägt für diese Stelle die Besoldungsgruppe A15 vor, wobei eine Beförderung in die Gruppe A16 bei einer Wiederwahl möglich ist. Als Qualifikationsmerkmal wird ein Universitätsstudium der Rechtswissenschaften mit bestandener zweiter Staatsprüfung vorgeschlagen, um die juristische Beratung des Verwaltungsvorstands sicherzustellen. Weitere Kriterien für die Ausschreibung sind der Wohnsitz in Hamminkeln sowie eine Altersgrenze von maximal 57 Jahren zum Zeitpunkt der Berufung. Die Veröffentlichung soll über Internetportale erfolgen.
Der Rat entscheidet über den Ausschreibungstext und das Verfahren. Nach einer vorgeschlagenen vierwöchigen Bewerbungsfrist sollen die Unterlagen durch die Fraktionen geprüft werden. Ein möglicher Zeitplan sieht eine Wahl im Rat für Ende Februar 2026 vor.
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- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig 3. einstimmig
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 15.Einführung einführender Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen zur Erhöhung der Transparenz und Zugänglichkeit; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2025Zur Vorlage · 2025/0282 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, künftig einleitende Zusammenfassungen in öffentlichen Verwaltungsvorlagen einzuführen. Diese sollen dem Rat, den Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit die wesentlichen Inhalte, Ziele, zentralen Entscheidungsfragen und etwaige finanzielle oder strategische Auswirkungen der Vorlagen kompakt darstellen. Ziel des Antrags ist es, den Zugang zu komplexen Themen für Ratsmitglieder und Bürger zu erleichtern und die Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse zu erhöhen. Zudem wurde die Verwaltung gebeten, ein Umsetzungskonzept zu erstellen und eine dauerhafte Verankerung in der Hauptsatzung zu prüfen.
Die Verwaltung lehnt den Antrag ab. Sie führt aus, dass die Art und Weise der Vorbereitung von Beschlüssen im Ermessen des Bürgermeisters liegt und der Rat keine verbindlichen Vorgaben zur Gestaltung der Sitzungsvorlagen machen kann, da dies in die organisatorische Zuständigkeit der Verwaltung eingreife. Eine Regelung in der Hauptsatzung sei zudem unpassend, da es sich um eine interne Angelegenheit der Beschlussvorbereitung handelt. Als Alternative zur Änderung der Vorlagenstruktur schlägt die Verwaltung eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vor, etwa durch die Nutzung einer erweiterten Stelle in der Wirtschaftsförderung. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 16.Live-Streaming von Rats- und Ausschusssitzungen, hier: Anträge der CDU-Fraktion vom 25.09.2024 sowie vom 29.08.2025Zur Vorlage · 2025/0286 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion hat die Einführung eines Live-Streamings für öffentliche Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Hamminkeln beantragt, um die Transparenz und Zugänglichkeit der politischen Arbeit zu erhöhen. Die Verwaltung soll hierfür ein Verfahren vorbereiten, das eine Übertragung über Portale wie YouTube vorsieht. Die Aufzeichnungen sollen für einen Zeitraum von vier Wochen abrufbar sein, und nach einem Jahr ist eine Evaluation des Prozesses vorgesehen.
Für die technische Umsetzung werden zwei Alternativen zur Entscheidung vorgelegt. Die erste Variante sieht die Durchführung durch eigenes Personal der zuständigen Fachabteilung vor. Dabei fallen einmalige Hardwarekosten von etwa 5.000 Euro sowie jährliche Gesamtkosten von circa 10.300 Euro an. Die zweite Alternative beinhaltet die Beauftragung eines externen Dienstleisters, um eine technisch hochwertigere Übertragung mit mehreren Kameras zu ermöglichen. Die Kosten für diese Variante könnten bei einer Einbeziehung aller Ausschussgremien bis zu 55.125 Euro pro Jahr erreichen.
Sollte der Rat keine Entscheidung zwischen den Varianten treffen können, besteht die Möglichkeit, zunächst eine Testaufzeichnung ohne Veröffentlichung durchzuführen. Rechtlich ist vor jeder Sitzung die Einholung von Einverständniserklärungen der anwesenden Personen erforderlich. Bei fehlender Zustimmung müssen Zuschauende so platziert werden, dass die Aufzeichnung nicht beeinträchtigt wird. Die Kosten für das Vorhaben sollen in den Haushalt 2026 aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. 33 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung 2. 25 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen 3. 32 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 17.10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0294 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Die Anpassungen sind notwendig aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung sowie der Entschadenungsverordnung NRW und der geplanten Einführung von Live-Streaming bei Ratssitzungen und Ausschusssitzungen. Im Rahmen der Neuregelung wird der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan umbenannt und die Möglichkeit zur Bestellung einer Stellvertretung für die Gleichstellungsbeauftragte geschaffen. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Video- und Tonaufnahmen aus Sitzungen in die Satzung aufgenommen, sofern der Rat hierzu eine Entscheidung trifft.
Ein weiterer Punkt betrifft das Verfahren bei Anregungen und Beschwerden. Wenn ein zuständiger Ausschuss oder der Rat vor dem Haupt- und Finanzausschuss tagt, kann auf eine Vorberatung im Finanzwesen verzichtet werden, sofern die Mitteilung rechtzeitig vor der Einladung eingegangen ist. Im Bereich des Denkmalschutzes entfällt die Notwendigkeit einer satzungsgemäßen Bildung eines Denkmalausschusses, da die Aufgaben bereits dem Ausschuss für Umwelt und Planung übertragen wurden.
Die Vorlage regelt zudem die Erstattung von Fortbildungskosten für Vertreter in Drittorganisationen unter der Voraussetzung einer vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. Des Weiteren wird die Bereitstellung eines Tablets zur Nutzung des elektronischen Ratsinformationssystems als Leistungsgewährung an Mandatsträger aufgenommen. Abschließend wird die Berechnung des Verdienstausfallersatzes auf 18 Uhr begrenzt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 18.Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2025/0293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln zur Entscheidung vor. Hintergrund sind Änderungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die zum 1. November 2025 in Kraft getreten sind. Da viele Regelungen zur Ordnung in Sitzungen nunmehr durch das Landesrecht vorgegeben sind, kann die lokale Geschäftsordnung gestrafft werden.
Die Neufassung umfasst verschiedene Anpassungen, unter anderem zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zu den Einberufungsregelungen unter Berücksichtigung von Live-Streaming und dem elektronischen Ratsinformationssystem. Zudem werden die Teilnahmerechte ordentlicher Ausschussmitglieder als Zuhörer in nichtöffentlichen Sitzungen ausgeweitet. Weitere Änderungen betreffen die Vertretung des Bürgermeisters bei Einladungen, die Aufnahme von Zurückweisungsgründen für das Fragerecht von Ratsmitgliedern sowie die Erhöhung des Quorums bei geheimen Wahlen auf ein Fünftel der gesetzlichen Zahl. Auch das Antragsrecht auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten durch den Bürgermeister und die Fraktionen sowie Regelungen zum Datenschutz wurden integriert.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Nach der Beschlussfassung wird die Geschäftsordnung zusammen mit der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung auf der Internetseite der Stadt sowie im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 19.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 02.10.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 20.Mitteilungen und Anfragen