10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Die Anpassungen sind notwendig aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung sowie der Entschadenungsverordnung NRW und der geplanten Einführung von Live-Streaming bei Ratssitzungen und Ausschusssitzungen. Im Rahmen der Neuregelung wird der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan umbenannt und die Möglichkeit zur Bestellung einer Stellvertretung für die Gleichstellungsbeauftragte geschaffen. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Video- und Tonaufnahmen aus Sitzungen in die Satzung aufgenommen, sofern der Rat hierzu eine Entscheidung trifft.
Ein weiterer Punkt betrifft das Verfahren bei Anregungen und Beschwerden. Wenn ein zuständiger Ausschuss oder der Rat vor dem Haupt- und Finanzausschuss tagt, kann auf eine Vorberatung im Finanzwesen verzichtet werden, sofern die Mitteilung rechtzeitig vor der Einladung eingegangen ist. Im Bereich des Denkmalschutzes entfällt die Notwendigkeit einer satzungsgemäßen Bildung eines Denkmalausschusses, da die Aufgaben bereits dem Ausschuss für Umwelt und Planung übertragen wurden.
Die Vorlage regelt zudem die Erstattung von Fortbildungskosten für Vertreter in Drittorganisationen unter der Voraussetzung einer vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. Des Weiteren wird die Bereitstellung eines Tablets zur Nutzung des elektronischen Ratsinformationssystems als Leistungsgewährung an Mandatsträger aufgenommen. Abschließend wird die Berechnung des Verdienstausfallersatzes auf 18 Uhr begrenzt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)