5. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose. Bisher erfolgt die Berechnung der Gebühren auf Grundlage der Nutzfläche, was zu einer durchschnittlichen Gesamtgebühr von etwa 187 Euro führt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Erhebung künftig über eine Pro-Kopf-Pauschale abzuwickeln, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Neuberechnungen bei Umzügen zu vermeiden.
Die Höhe der Pauschalen orientiert sich an den Gesamtkosten aller Flüchtlingsunterkünfte aus dem Jahr 2024 sowie an den vom Kreis Wesel festgelegten maximal übernehmbaren Kosten nach SGB II und SGB XII. Dabei wird zwischen Bedarfsgemeinschaften mit bis zu vier Personen und solchen ab fünf Personen unterschieden. Für Gruppen bis zu vier Personen ist eine Pauschale von 175 Euro pro Person vorgesehen, für größere Gemeinschaften 145 Euro. Zusätzlich werden Kosten für Strom und Heizung in Höhe von jeweils 25 Euro pro Person erhoben. Die daraus resultierenden Gesamtgebühren belaufen sich laut Vorlage auf 225 Euro bzw. 195 Euro pro Person.
Die Fachdiensteleitung empfiehlt den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sowie den Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Kleta ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 04.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen.