Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und Vertreter im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und SportZur Vorlage · 2025/0280 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvlage 2025/0280 behandelt die Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Vertreter im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport. Der Vorgang sieht vor, dass die Mitglieder durch die Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt werden, wobei eine feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GO NRW (a.F.) kann die Verpflichtung so gestaltet werden, dass die sachkundigen Bürger durch das Erheben ihrer Hände aus den Sitzen ihr Einverständnis erklären. Die Mitglieder verpflichten sich dabei mit einer festgelegten Formel dazu, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. In diesem Rahmen wird zugesichert, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Hamminkeln zu erfüllen.
Die Vorlage wurde von der Fachdiensteleitung und dem Bürgermeister unterzeichnet. Die Beratung im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport ist für den 4. Dezember 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung)
- 2.Fragestunde für Einwohner/innen
- 3.Schulentwicklungsplanung Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2025/0274 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit der Sicherstellung der schulischen Infrastruktur und Lernbedingungen. Diese Planung umfasst ein jährliches Monitoring, um notwendige Investitionen sowie organisatorische Maßnahmen frühzeitig zu identifizieren. Ziel ist die Bereitstellung angemessener Schulgebäude und Sachmittel für ein leistungsfähiges Schulsystem.
Ein wesentlicher Aspekt der aktuellen Erhebungen ist der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) für zukünftige Erstklässler, wobei die Entwicklung des Buchungsverhaltens der Eltern beobachtet wird. Im Bereich der Grundschulbauten werden aufgrund bereits laufender und geplanter Maßnahmen, wie etwa beim Um- oder Neubau der Grundschule Dingden, keine wesentlichen Veränderungen in der Planung erwartet.
Für ein aktuelles Herbstmonitoring hat die Verwaltung ein Beratungsbüro beauftragt. Die Ergebnisse zu den aktuellen Schülerzahlen sowie entsprechende Prognosen werden im anstehenden Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport vorgestellt. Auf Basis dieser Monitoring-Ergebnisse soll im kommenden Jahr die Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2020 bis 2025 fortgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung)
- 4.Klassenbildung an Grundschulen: Kommunale Klassenrichtzahl zum Schuljahr 2026/27Zur Vorlage · 2025/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln zum Schuljahr 2026/27 vorgelegt. Grundlage der Planung sind die aktuellen Anmeldezahlen der verschiedenen Standorte. Nach dem Stand vom 11. Dezember 2025 belaufen sich die Anmeldungen auf insgesamt 328 Schülerinnen und Schüler.
Obwohl die Berechnung nach den geltenden Vorgaben theoretisch bis zu 15 Eingangsklassen ermöglichen würde, sieht der vorliegende Vorschlag die Bildung von maximal 14 Klassen vor. Die Verteilung der Klassen soll wie folgt erfolgen: Zwei Klassen an der Hermann-Landwehr-Schule in Brünen, vier Klassen an der Katholischen Grundschule Dingden, vier Klassen an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln sowie vier Klassen an der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog, wovon eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet werden soll.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, diese Anzahl von 14 Klassen zum Stichtag am 15. Januar 2026 an das Land Nordrhein-Westfalen zu melden. Für den Standort Dingden ist zudem eine Abstimmung mit der Schulleitung geplant, um die räumliche Unterbringung angesichts geplanter baulicher Veränderungen an der Krechtinger Straße sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 5.Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - Mustervereinbarung zwischen kreisangehörigen Kommunen und Kreisen als JugendhilfeträgerZur Vorlage · 2025/0269 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder in der Primarstufe. Da die Zuständigkeiten zwischen dem Schulträger und dem Jugendhilfeträger auseinanderfallen, stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Gewährleistungsverantwortung. In Hamminkeln ist die Stadt als Schulträger zuständig, während der Kreis Wesel als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verantwortung für die Bereitstellung von Plätzen trägt, sofern schulische Angebote nicht ausreichen.
Die vorliegende Beschlussvorlage thematisiert Entwürfe des Städte- und Gemeindebundes zur Regelung dieser Zusammenarbeit. Während andere Kommunen die bisherige Regelung zur Betrieb und Abrechnung der Offenen Ganztagsschulen beim Schulträger belassen möchten, strebt Hamminkeln eine Verhandlung mit dem Kreis Wesel an. Ziel der Verhandlungen soll es sein, den Betrieb der Offenen Ganztagsschule nur dann fortzuführen, wenn durch Zuschüsse des Kreises die Auskömmlichkeit sichergestellt ist. Zudem empfiehlt der Ausschuss, die Übernahme der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsverantwortung durch die Stadt abzulehnen und diese beim Kreis Wesel zu belassen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 6.StadtsportverbandZur Vorlage · 2025/0277 · Mitteilungsvorlage
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Der Stadtsportverband hat im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 13. November 2025 über die personelle Situation in seinem Vorstand beraten. Da seit der letzten Jahreshauptversammlung keine weiteren Personen für die Vorstandsarbeit zur Verfügung standen, wurde auch die mögliche Auflösung des Verbandes thematisiert.
Es konnte eine Interimslösung bis zum Frühjahr 2026 gefunden werden, bei der Mitglieder kommissarisch im Vorstand mitwirken sollen. Dabei wurde die Bedeutung des Verbandes als Netzwerkfunktion, etwa im Hinblick auf Bundesfördermittel zur Sanierung kommunaler Sportstätten, hervorgehoben.
Für die kommende Legislaturperiode strebt der Stadtsportverband eine beratende Funktion im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport an. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, diese beratende Teilnahme als sachkundige Einwohner gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Sitzung am 20. November 2025 zu ermöglichen. Für dieses Mandat wurden Mitglieder des Vorstandes vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung)
- 7.Sanierung kommunaler SportstättenZur Vorlage · 2025/0278 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen für die Jahre 2025 und 2026 Fördermittel zur Modernisierung der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung. Das Programm sieht nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der Kosten vor, wobei die Fördersumme zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro liegen kann. Die Einreichung von Projektskizzen muss bis zum 15. Januar 2026 erfolgen.
Für die Stadt Hamminkeln liegen verschiedene Vorhaben zur Prüfung vor. Dazu gehört die geplante Umwandlung eines Tennenplatzes in der Sportanlage des SV Brünen in ein Kunstrasenspielfeld mit geschätzten Kosten von rund 861.703 Euro. Weitere Anträge betreffen Schwarz-Weiss Ringenberg sowie Blau-Weiß-Dingden, wobei bei letzterem die Obergrenze für kommunale Zuschüsse innerhalb eines Zehnjahreszeitraums erreicht ist. Zudem liegt ein Antrag des VfR Mehrhoog auf die Schaffung neuer Umkleidekabinen in der Hogenbuschhalle vor, während der HSV ebenfalls ein Vorhaben vorbereitet.
Die Verwaltung empfiehlt eine Abstimmung zur Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der dringenden Erforderlichkeit und der Vereinsstrukturen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport schlägt dem Rat vor, die Verwaltung mit der Festlegung einer Prioritätenliste oder der Erarbeitung einer neuen Liste gemeinsam mit dem Stadtsportverband bis zum 9. Januar 2026 zu beauftragen.
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- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: a) Vertagung in den Rat: einstimmig. b) einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: a) Vertagung in den Rat: einstimmig. b) einstimmig. - 8.Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 27a Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung eines JugendforumsZur Vorlage · 2025/0276 · Beschlussvorlage
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Auf Grundlage der Neufassung des § 27a der Gemeindeordnung NRW wird die Einrichtung eines Jugendforums in Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen rechtlich verbindlich zu verankern. Im Rahmen einer vorangegangenen Befragung sowie einer Informationsveranstaltung im Oktober 2025 haben sich die beteiligten jungen Menschen für ein Jugendforum statt eines Jugendparlaments entschieden. Dabei wurde auch eine Erweiterung der Altersgruppe auf 12 bis 21 Jahre befürwortet.
Das geplante Forum soll als flexibles, projektorientiertes Beteiligungsmodell fungieren, das die Diskussion eigener Anliegen sowie die Entwicklung von Empfehlungen an den Rat und die Ausschüsse ermöglicht. Die Organisation der Arbeit übernimmt ein Vorstand, der jährlich aus der Vollversammlung gewählt wird. Den Vorstandsmitgliedern werden Anhörungs-, Rede- und Anregungsrechte in Kinder- und Jugendfragen eingeräumt. Zudem soll die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse angepasst werden, um die einjährige Wahlperiode des Vorstandes sowie die entsprechenden Rechte festzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jugendforum eine eigene Geschäftsordnung auszuarbeiten. Für die fachliche und organisatorische Begleitung sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel ist eine Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2026 vorgesehen. Ein erster gemeinsamer Termin zur weiteren Organisation der Beteiligung ist für Januar 2026 geplant.
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- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 9.Flüchtlingssituation in HamminkelnZur Vorlage · 2025/0279 · Mitteilungsvorlage
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Die Fachdienste 50 legten eine Mitteilungsvorlage zur aktuellen Flüchtlingssituation in Hamminkeln vor, die im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport am 4. Dezember 2025 behandelt wird. Mit Stand vom 11. November 2025 leben in der Stadt 1.195 Personen aus 40 verschiedenen Nationen. Die größten Gruppen stammen aus Syrien, der Ukraine und Afghanistan, gefolgt von Personen aus dem Irak, der Türkei, dem Iran und Nigeria.
Hinsichtlich des rechtlichen Status befinden sich 134 Personen im Asylverfahren, während für 81 Personen die Ablehnung des Verfahrens feststeht und eine Ausreiseverpflichtung besteht. In den vergangenen sechs Monaten lag die durchschnittliche Zuweisungsquote bei etwa 21 Personen pro Monat. Bezüglich der künftigen Aufnahmeverpflichtungen weist die Vorlage auf unterschiedliche Berechnungsgrundlagen hin: Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz besteht eine Verpflichtung zur Aufnahme von weiteren 101 Personen, während nach der Quote für Personen mit Wohnsitzzuweisung kein weiterer Aufnahmebedarf besteht. Die Verwaltung merkt an, dass sämtliche Aufnahmequoten dynamisch sind.
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- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung)
- 10.5. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose vom 09.06.2017Zur Vorlage · 2025/0284 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose. Bisher erfolgt die Berechnung der Gebühren auf Grundlage der Nutzfläche, was zu einer durchschnittlichen Gesamtgebühr von etwa 187 Euro führt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Erhebung künftig über eine Pro-Kopf-Pauschale abzuwickeln, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Neuberechnungen bei Umzügen zu vermeiden.
Die Höhe der Pauschalen orientiert sich an den Gesamtkosten aller Flüchtlingsunterkünfte aus dem Jahr 2024 sowie an den vom Kreis Wesel festgelegten maximal übernehmbaren Kosten nach SGB II und SGB XII. Dabei wird zwischen Bedarfsgemeinschaften mit bis zu vier Personen und solchen ab fünf Personen unterschieden. Für Gruppen bis zu vier Personen ist eine Pauschale von 175 Euro pro Person vorgesehen, für größere Gemeinschaften 145 Euro. Zusätzlich werden Kosten für Strom und Heizung in Höhe von jeweils 25 Euro pro Person erhoben. Die daraus resultierenden Gesamtgebühren belaufen sich laut Vorlage auf 225 Euro bzw. 195 Euro pro Person.
Die Fachdiensteleitung empfiehlt den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sowie den Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Kleta ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen. - 11.Bildung einer Arbeitsgruppe SchuleZur Vorlage · 2025/0253 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Bildung einer Arbeitsgruppe „Schule“ vorgelegt. Auf Grundlage der Hauptsatzung ist der Rat dazu berechtigt, solche Arbeitskreise mit beratender Funktion einzusetzen. Die Aufgabe dieser Gruppe beschränkt sich auf die Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen, wobei die Entscheidungsgewalt bei den ordentlichen Gremien wie dem Rat und den Ausschüssen verbleibt.
Die vorgeschlagene Besetzung der Arbeitsgruppe umfasst insgesamt elf Personen. Die Zusammensetzung soll Vertreter jeder im Rat vertretenen Fraktion sowie Mitglieder der Lehrerschaft aus den Grundschulen und der Gesamtschule beinhalten. Zudem sind eine Vertretung der Schülervertretung der Gesamtschule sowie die Vertretung der Stadtschulpflegschaft vorgesehen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Arbeitsgruppe in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form zu beschließen. Für die Teilnahme sachkundiger Bürger können Sitzungsgelder sowie die Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfällen anfallen.
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- 04.12.2025 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 24.09.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13.Mitteilungen und Anfragen