Sanierung kommunaler Sportstätten
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen für die Jahre 2025 und 2026 Fördermittel zur Modernisierung der sportlichen Infrastruktur zur Verfügung. Das Programm sieht nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der Kosten vor, wobei die Fördersumme zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro liegen kann. Die Einreichung von Projektskizzen muss bis zum 15. Januar 2026 erfolgen.
Für die Stadt Hamminkeln liegen verschiedene Vorhaben zur Prüfung vor. Dazu gehört die geplante Umwandlung eines Tennenplatzes in der Sportanlage des SV Brünen in ein Kunstrasenspielfeld mit geschätzten Kosten von rund 861.703 Euro. Weitere Anträge betreffen Schwarz-Weiss Ringenberg sowie Blau-Weiß-Dingden, wobei bei letzterem die Obergrenze für kommunale Zuschüsse innerhalb eines Zehnjahreszeitraums erreicht ist. Zudem liegt ein Antrag des VfR Mehrhoog auf die Schaffung neuer Umkleidekabinen in der Hogenbuschhalle vor, während der HSV ebenfalls ein Vorhaben vorbereitet.
Die Verwaltung empfiehlt eine Abstimmung zur Priorisierung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der dringenden Erforderlichkeit und der Vereinsstrukturen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport schlägt dem Rat vor, die Verwaltung mit der Festlegung einer Prioritätenliste oder der Erarbeitung einer neuen Liste gemeinsam mit dem Stadtsportverband bis zum 9. Januar 2026 zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025Abstimmungsergebnis: a) Vertagung in den Rat: einstimmig. b) einstimmig.