Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - Mustervereinbarung zwischen kreisangehörigen Kommunen und Kreisen als Jugendhilfeträger
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder in der Primarstufe. Da die Zuständigkeiten zwischen dem Schulträger und dem Jugendhilfeträger auseinanderfallen, stellt sich die Frage nach der Umsetzung der Gewährleistungsverantwortung. In Hamminkeln ist die Stadt als Schulträger zuständig, während der Kreis Wesel als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Verantwortung für die Bereitstellung von Plätzen trägt, sofern schulische Angebote nicht ausreichen.
Die vorliegende Beschlussvorlage thematisiert Entwürfe des Städte- und Gemeindebundes zur Regelung dieser Zusammenarbeit. Während andere Kommunen die bisherige Regelung zur Betrieb und Abrechnung der Offenen Ganztagsschulen beim Schulträger belassen möchten, strebt Hamminkeln eine Verhandlung mit dem Kreis Wesel an. Ziel der Verhandlungen soll es sein, den Betrieb der Offenen Ganztagsschule nur dann fortzuführen, wenn durch Zuschüsse des Kreises die Auskömmlichkeit sichergestellt ist. Zudem empfiehlt der Ausschuss, die Übernahme der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsverantwortung durch die Stadt abzulehnen und diese beim Kreis Wesel zu belassen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025Abstimmungsergebnis: Vertagt