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Beschlussvorlage

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 27a Gemeindeordnung NRW hier: Einrichtung eines Jugendforums

2025/0276 17.12.2025 Fachdienste 40

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Auf Grundlage der Neufassung des § 27a der Gemeindeordnung NRW wird die Einrichtung eines Jugendforums in Hamminkeln beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen rechtlich verbindlich zu verankern. Im Rahmen einer vorangegangenen Befragung sowie einer Informationsveranstaltung im Oktober 2025 haben sich die beteiligten jungen Menschen für ein Jugendforum statt eines Jugendparlaments entschieden. Dabei wurde auch eine Erweiterung der Altersgruppe auf 12 bis 21 Jahre befürwortet.

Das geplante Forum soll als flexibles, projektorientiertes Beteiligungsmodell fungieren, das die Diskussion eigener Anliegen sowie die Entwicklung von Empfehlungen an den Rat und die Ausschüsse ermöglicht. Die Organisation der Arbeit übernimmt ein Vorstand, der jährlich aus der Vollversammlung gewählt wird. Den Vorstandsmitgliedern werden Anhörungs-, Rede- und Anregungsrechte in Kinder- und Jugendfragen eingeräumt. Zudem soll die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse angepasst werden, um die einjährige Wahlperiode des Vorstandes sowie die entsprechenden Rechte festzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Jugendforum eine eigene Geschäftsordnung auszuarbeiten. Für die fachliche und organisatorische Begleitung sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel ist eine Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2026 vorgesehen. Ein erster gemeinsamer Termin zur weiteren Organisation der Beteiligung ist für Januar 2026 geplant.

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