15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verabschiedung der 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist die im Jahr 2025 neu vergebene Straßenreinigung. Zwar hat sich die Vergütung für die Unternehmen im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, allerdings sind in diesem neuen Vertrag nun auch die Kosten für die Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts enthalten.
Auf Basis dieser neuen Kalkulation wird eine Senkung des Gebührensatzes für das Jahr 2026 angestrebt. Der Satz soll sich von bisher 1,29 Euro pro Meter auf 1,13 Euro pro Meter reduzieren. In die Berechnung floss zudem ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2024 in Höhe von 3.199,43 Euro ein, der gebührenmindernd berücksichtigt wurde. Die erwarteten Erträge aus den Straßenreinigungsgebühren belaufen sich auf 67.700,00 Euro, ergänzt durch 9.110,00 Euro aus der internen Leistungsverrechnung.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Annahme der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung empfehlen. Die entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen sind für Anfang Dezember 2025 vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)