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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und Vertreter/innen im BauausschussZur Vorlage · 2025/0285 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2025/0285 der Fachdienste 60 regelt die Einführung und förmliche Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Vertreter im Bauausschuss der Stadt Hamminkeln. Der Ausschussvorsitzende führt die Mitglieder in ihre Funktionen ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben innerhalb des Gremiums.
Die Verpflichtung kann gemäß den geltenden Bestimmungen dadurch erfolgen, dass die sachkundigen Bürger durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis bekunden. In diesem Rahmen wird eine Formel verwendet, in der sich die Mitglieder verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Die Erklärung umfasst zudem die Zusage, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Hamminkeln zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 2.Fragestunde für Einwohner/innen
- 3.Neubau/Ersatzbau von Flüchtlingsunterkünften im Ortsteil Dingden und RingenbergZur Vorlage · 2025/0255 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Errichtung und den Ersatzneubau von Flüchtlingsunterkünften in den Ortsteilen Dingden und Ringenberg, um Unterbringungsplätze proportional zur Einwohnerzahl zu verteilen. Für das Haushaltsjahr 2025 sind Mittel vorgesehen, um den Ersatzneubau am Standort Belenhorst nach dem sogenannten „Rheder Modell“ voranzutreiben. Zudem ist die Errichtung einer Unterkunft am Standort „Am Schwanenschlatt“ geplant, wobei für diesen Bereich Voraussetzungen für eine temporäre Baugenehmigung bestehen.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden Finanzmittel in Höhe von 3,9 Millionen Euro für drei weitere Unterkünfte beantragt. Dies umfasst den Ersatzneubau am Standort Belenhorst sowie zwei zusätzliche Standorte in Dingden. Als mögliche Flächen stehen neben „Am Schwanenschlatt“ auch die Nikolaus-Groß-Straße und die Krechtinger Straße zur Verfügung. Bei der Nikolaus-Groß-Straße sind aufgrund eines angrenzenden Gewerbebetriebs Fragen des Emissionsschutzes offen, während für die Fläche an der Krechtinger Straße Aussichten auf eine unbefristete Baugenehmigung bestehen. Die Verwaltung schlägt vor, die zweite Unterkunft in Dingden am Standort Krechtinger Straße zu errichten. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwendung der Mittel für die Standorte Belenhorst und „Am Schwanenschlatt“ im Jahr 2025 sowie die Umsetzung der weiteren Projekte an der Belenhorst und der Krechtinger Straße ab 2026 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 4.Folgenutzung der alten Grundschule Hamminkeln, hier: teilweise Änderung der beschlossenen Nutzungsart und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der geplanten Nutzung der ehemaligen Grundschule Hamminkeln vor. Da das ursprüngliche Konzept eines Investors aufgrund fehlender Fördermittel wirtschaftlich nicht mehr umsetzbar ist, wird ein neuer Ansatz verfolgt. Die evangelische Kirchengemeinde hat die Bereitschaft signalisiert, die langfristige Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung mit insgesamt 90 Plätzen zu übernehmen. Die Stadt Hamminkeln bleibt in diesem Modell Bauherrin und Eigentümerin des Gebäudes.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Investor als Totalunternehmer für die Errichtung der Einrichtung im Erdgeschoss zu beauftragen. Die veranschlagten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung durch Landesmittel sowie Zuschüsse des Kreises Wesel angestrebt wird. Zudem sollen vorbereitende Maßnahmen im Obergeschoss für die künftige Nutzung als Verwaltungs- und Fraktionsräume durchgeführt werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von etwa 306.000 Euro vorgesehen. Die Planungen für das Obergeschoss sollen im Jahr 2026 weiter vertieft werden, um die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 5.Neubau Grundschule Hamminkeln, hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Instandhaltungskosten 2025Zur Vorlage · 2025/0257 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Neubau der Grundschule Hamminkeln wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Instandhaltungskosten im Haushaltsjahr 2025 beantragt. Im Rahmen eines Vertrages mit der Firma Goldbeck übernimmt das Unternehmen nach der Inbetriebnahme die Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Die Abnahme des Gebäudes erfolgte am 1. August 2025, wodurch sich der Beginn der Instandhaltungsmaßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung vom 1. Oktober 2025 vorverlegt hat. Da im Haushaltsplan lediglich anteilige Kosten für drei Monate berücksichtigt wurden, ergibt sich durch die frühere Fertigstellung ein Anpassungsbedarf. Die tatsächlichen Brutto-Instandhaltungskosten für das Jahr 2025 belaufen sich auf 97.000 Euro, während bisher nur Mittel in Höhe von 51.000 Euro eingeplant waren.
Um den entstandenen Mehrbedarf von 46.000 Euro zu decken, ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Betrag unter Verwendung des Sachkontos für die Unterhaltung baulicher Anlagen bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 6.Turnhalle der Grundschule Mehrhoog, hier: aktueller Sachstand und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2025/0291 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung zur Sanierung der Turnhalle der Grundschule Mehrhoog wurde aufgrund neuer baulicher Erkenntnisse überarbeitet. Während die Kernsanierung des Schulgebäudes für die Offene Ganztagsschule wie geplant voranschreitet, hat sich für die angrenzende Sporthalle gezeigt, dass die ursprünglich vorgesehene energetische Sanierung technisch nicht umsetzbar und wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Statische Untersuchungen ergaben, dass das Tragwerk des Gebäudes aus den 1960er-Jahren die notwendigen Lasten für eine umfassende Dämmung oder großflächige Photovoltaikanlagen nicht aufnehmen kann.
Die Verwaltung prüft nun verschiedene Alternativen. Neben der ursprünglichen Sanierung stehen ein 1:1-Ersatzneubau sowie ein neuer, normgerechter Neubau zur Auswahl. Ein Ersatzneubau nach aktuellen Standards würde größere Sportflächen bieten, erfordert jedoch eine Erhöhung der Haushaltsmittel für das Jahr 2026 und führt zu einer zeitlichen Verschiebung des Baubeginns auf Herbst 2026. Als zusätzliche Option wird die Variante untersucht, die bestehende Halle abzureißen und stattdessen die Hogenbuschhalle für den Schulsport und Vereinsnutzung heranzuziehen. Hierzu steht eine Prüfung der Bedarfsdeckung durch den zuständigen Fachdienst noch aus.
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen hat Auswirkungen auf die zeitliche Planung der gesamten Sanierungsmaßnahmen. Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung der Maßnahmen am Schulgebäude erst nach einer Entscheidung zur Turnhalle durchzuführen, um separate Bauabschnitte zu vermeiden. Bestehende Fördermittel für die Sanierung müssen bei einer Abkehr vom ursprünglichen Plan gegebenenfalls zurückgezahlt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 7.Bildung von Arbeitsgruppen, hier: AG Abfall und AG FriedhofsangelegenheitenZur Vorlage · 2025/0300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Vorlage 2025/0300 die Bildung zweier Arbeitsgruppen beantragt, die sich mit den Themen Abfall sowie Friedhofsangelegenheiten befassen sollen. Diese Gremien sind als beratende Organe konzipiert, um die Ausschüsse und den Rat bei der Planung und der Entwicklung von Maßnahmen zu unterstützen, ohne dabei die Entscheidungskompetenz der zuständigen Gremien zu berühren.
Die vorgeschlagene Zusammensetzung der Arbeitsgruppen sieht jeweils Vertreter der betroffenen Fachdienste sowie je einen Vertreter der politischen Fraktionen vor. Die Leitung der Arbeitsgruppe Friedhöfe soll dem Fachdienst 23 zugeordnet werden, während die Arbeitsgruppe Abfall durch den Fachdienst 66-3 geführt werden soll. Es ist vorgesehen, dass die Gruppen grundsätzlich zweimal jährlich tagen, wobei bei Bedarf zusätzliche Sitzungen einberufen werden können. Zur effizienten Bearbeitung von Themen wie Vertragsinhalten oder Gebührenkalkulationen schlägt die Verwaltung vor, die Sitzungen nicht öffentlich durchzuführen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Bildung beider Arbeitsgruppen mit jeweils sieben Mitgliedern zu beschließen. Für die Teilnahme sachkundiger Bürgerinnen und Bürger sind Sitzungsgelder sowie die Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 8.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung vom 18.12.2002 hier: Aktualisierung des StraßenreinigungsverzeichnissesZur Vorlage · 2025/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln plant eine Aktualisierung des Straßenreinigungsverzeichnisses, welches als Anlage zur Straßenreinigungssatzung vom 18. Dezember 2002 dient. Im Zuge der Neugründung des Fachdienstes 60 und der damit verbundenen Übernahme der Vertragsbetreuung wurde das bestehende Verzeichnis einer Überarbeitung unterzogen.
Die Maßnahmen umfassten redaktionelle Anpassungen, einen Abgleich der aktuellen Reinigungspraxis mit dem Verzeichnis sowie die Ergänzung fehlender Straßen und das Zusammenführen doppelt erfasster Abschnitte. Zudem wurde eine Plausibilitätsprüfung des gesamten Verzeichnisses durchgeführt. Während die inhaltlichen Zuweisungen der Reinigungspflichten weitgehend unverändert bleiben, wurden im Bereich der Diersfordter Straße Anpassungen vorgenommen. In Anbetracht des Grundschulneubaus und der daraus resultierenden Verkehrsströme wird der zu reinigende Abschnitt an der Diersfordter Straße zum 1. Januar 2026 verlängert. Die Reinigungspflicht reicht künftig bis zum Ende der Bebauung bei Hausnummer 73, statt wie bisher nur bis zum Hallenbad.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das aktualisierte Straßenverzeichnis in der vorliegenden Form als Anlage zur Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Die Ratsmitglieder Coenen und M. Wente sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 9.15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2025/0271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Verabschiedung der 15. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist die im Jahr 2025 neu vergebene Straßenreinigung. Zwar hat sich die Vergütung für die Unternehmen im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, allerdings sind in diesem neuen Vertrag nun auch die Kosten für die Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts enthalten.
Auf Basis dieser neuen Kalkulation wird eine Senkung des Gebührensatzes für das Jahr 2026 angestrebt. Der Satz soll sich von bisher 1,29 Euro pro Meter auf 1,13 Euro pro Meter reduzieren. In die Berechnung floss zudem ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2024 in Höhe von 3.199,43 Euro ein, der gebührenmindernd berücksichtigt wurde. Die erwarteten Erträge aus den Straßenreinigungsgebühren belaufen sich auf 67.700,00 Euro, ergänzt durch 9.110,00 Euro aus der internen Leistungsverrechnung.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat die Annahme der Satzungsänderung in der vorgelegten Fassung empfehlen. Die entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen sind für Anfang Dezember 2025 vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.22. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2025/0270 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der 22. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung Anpassungen der Gebühren für das Jahr 2026. Während sich die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallgefäße leicht verringern, steigt die Gebühr für 1100-Liter-Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm geringfügig an. Die Stabilisierung der Restabfallgebühren wird durch einen Überschuss aus dem Jahr 2024 ermöglicht. Bei den Altpapiergefässen sinken die Gebühren für die Größen 240 Liter und 1100 Liter, wobei die Erhebung aufgrund eines Fehlbetrags aus 2024 und geringer erwarteter Erträge aus der Verwertung weiterhin vorgesehen ist.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen bei den Freimengen für Kleinkinder vor. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Freimenge von 432 kg pro Kind bis zur Vollendung des 3,5. Lebensjahres jährlich festgesetzt werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Regelung zur Abtretung von Freimengen an Kindertagesstätten ersatzlos zu streichen. Grund hierfür sind Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und der Datenerfassung durch die Einrichtungen. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.18. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2025/0272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 18. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Kalkulation berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2025 erfolgte Abwicklung des Abwasserbetriebes durch die Stadtwerke GmbH & Co. KG. Der kalkulierte Aufwand für das Jahr 2026 beläuft sich auf etwa 7,3 Millionen Euro und entspricht damit in etwa dem Vorjahr.
In die Gebührensätze für 2026 wurde der im Jahresabschluss 2024 entstandene Fehlbetrag von rund 458.000 Euro vollständig einberechnet. Ursächlich hierfür waren unter anderem höhere Stromkosten, geringere Schmutz- und Niederschlagswassermengen als geplant sowie die vollständige Berücksichtigung eines Fehlbetrages aus dem Jahr 2022. Innerhalb der Aufwandspositionen zeigen sich Verschiebungen durch verringerte Abschreibungen und Zinsen auf Altanlagenvermögen sowie gestiegene Personalaufwendungen.
Daraus resultieren neue Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,91 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2025 auf 4,21 Euro im Jahr 2026. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 1,36 Euro pro Quadratmeter auf 1,41 Euro. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen dem Rat, die vorliegende Änderung der Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Puckert ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 12.10. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2025/0256 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zehnten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vorgelegt. Grundlage der Vorlage sind die berechneten Gebührensätze für das Jahr 2026, die im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen aufweisen.
Bei den Wasser- und Bodenverbänden Mittlere Issel sowie Untere Issel Nord ist eine Erhöhung der Gebührensätze sowohl für befestigte als auch für übrige Flächen vorgesehen, da diese Verbände höhere Beiträge angekündigt haben. Bei anderen Verbänden, wie dem Raesfelder Isselverband oder dem Verband Obere Issel, verringern sich die Sätze geringfügig. Die Veränderungen bei den weiteren Verbänden resultieren aus Anpassungen der Flächen sowie geringfügigen Kostenänderungen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen der Vorlage zustimmen, damit der Rat die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung beschließt. Die Beratungen in den entsprechenden Gremien sind für Dezember 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 13.21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2025/0273 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 21. Änderung der Gebührensatzung zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen der Gebührensätze für das Jahr 2026 vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen sollen sich die Gebühren für Kleinkläranlagen von 43,46 Euro im Jahr 2025 auf 46,14 Euro im Jahr 2026 erhöhen. Für abflusslose Gruben ist eine Änderung von 30,01 Euro auf 31,03 Euro vorgesehen. Als Grund für die Anpassung wird ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2024 in Höhe von 7.158,00 Euro angeführt. Dieser entstand durch gestiegene Kosten beim Fäkalschlammtransport, welche in der Gebührenbedarfsrechnung für 2024 noch nicht berücksichtigt worden waren.
Die erwarteten Einnahmen aus den Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung werden auf rund 200.000 Euro geschätzt. Die Vorlage wird im Dezember 2025 nacheinander im Bauausschuss, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Die Ratsmitglieder Kleta und Puckert sind während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 10.12.2025 · Bauausschuss (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 14.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 01.10.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15.Mitteilungen und Anfragen