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Beschlussvorlage

Folgenutzung der alten Grundschule Hamminkeln, hier: teilweise Änderung der beschlossenen Nutzungsart und weitere Vorgehensweise

2025/0289 17.12.2025 Fachdienste 60

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt eine Änderung der geplanten Nutzung der ehemaligen Grundschule Hamminkeln vor. Da das ursprüngliche Konzept eines Investors aufgrund fehlender Fördermittel wirtschaftlich nicht mehr umsetzbar ist, wird ein neuer Ansatz verfolgt. Die evangelische Kirchengemeinde hat die Bereitschaft signalisiert, die langfristige Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung mit insgesamt 90 Plätzen zu übernehmen. Die Stadt Hamminkeln bleibt in diesem Modell Bauherrin und Eigentümerin des Gebäudes.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Investor als Totalunternehmer für die Errichtung der Einrichtung im Erdgeschoss zu beauftragen. Die veranschlagten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 2,8 Millionen Euro, wobei eine Finanzierung durch Landesmittel sowie Zuschüsse des Kreises Wesel angestrebt wird. Zudem sollen vorbereitende Maßnahmen im Obergeschoss für die künftige Nutzung als Verwaltungs- und Fraktionsräume durchgeführt werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von etwa 306.000 Euro vorgesehen. Die Planungen für das Obergeschoss sollen im Jahr 2026 weiter vertieft werden, um die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 17.12.2025
    Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
  • 10.12.2025
    Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)