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Beschlussvorlage

22. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

2025/0270 17.12.2025 Fachdienste 20

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant mit der 22. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung Anpassungen der Gebühren für das Jahr 2026. Während sich die Gebühren für 120-Liter- und 240-Liter-Restabfallgefäße leicht verringern, steigt die Gebühr für 1100-Liter-Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm geringfügig an. Die Stabilisierung der Restabfallgebühren wird durch einen Überschuss aus dem Jahr 2024 ermöglicht. Bei den Altpapiergefässen sinken die Gebühren für die Größen 240 Liter und 1100 Liter, wobei die Erhebung aufgrund eines Fehlbetrags aus 2024 und geringer erwarteter Erträge aus der Verwertung weiterhin vorgesehen ist.

Zudem sieht die Vorlage Änderungen bei den Freimengen für Kleinkinder vor. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll die Freimenge von 432 kg pro Kind bis zur Vollendung des 3,5. Lebensjahres jährlich festgesetzt werden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Regelung zur Abtretung von Freimengen an Kindertagesstätten ersatzlos zu streichen. Grund hierfür sind Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung und der Datenerfassung durch die Einrichtungen. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die Satzungsänderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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