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Beschlussvorlage

Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses

2025/0287 11.12.2025 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 11.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig bei 1 Enthaltung

✦ KI-Zusammenfassung

Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hamminkeln steht die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden an. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gremiums, wobei die Vertretung durch Stellvertreter aus dem Kreis der Ausschussmitglieder erfolgt. Die vorliegende Beschlussvorlage 2025/0287 empfiehlt die Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Diese Empfehlung begründet sich mit der Notwendigkeit einer dauerhaften Vertretungsregelung, da eine kurzfristige Bestellung eines Ad-hoc-Vorsitzenden rechtlich nicht zulässig ist, falls sowohl der Vorsitzende als auch die erste Vertretung verhindert sein sollten.

Für die anstehende Wahl liegt ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen vor. Dieser sieht vor, ein Mitglied der CDU als ersten stellvertretenden Vorsitzenden und ein Mitglied der SPD als zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung, wobei eine einfache Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich ist. Sofern kein Fünftel der Ausschussmitglieder widerspricht, erfolgt die Abstimmung in offener Form.

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