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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage "Errichtung eines Einfamilienhauses" im Ortsteil Hamminkeln, Az. 63-00937/25-05 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB

2025/0268 17.12.2025 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2025/268 wird über eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Außenbereich der Gemarkung Hamminkeln entschieden. Der Antrag bezieht sich auf das Flurstück 19 in der Flur 24 und stützt sich rechtlich auf die Regelungen des § 246e BauGB, welche die Beschleunigung des Wohnungsbaus zum Ziel haben.

Die zuständige Fachabteilung hat das Vorhaben geprüft und empfiehlt, der Anfrage nicht zuzustimmen. Die Verwaltung begründet dies mit dem Fehlen eines räumlichen Zusammenhangs zwischen dem Grundstück und dem bestehenden Siedlungskörper, da eine Gehölzstruktur eine funktionale Trennung zur Ortskante schafft. Zudem wird auf die Priorität der Innenentwicklung verwiesen, da im Stadtgebiet noch unbebaute Flächen im Innenbereich zur Verfügung stehen. Eine Bebauung des Grundstücks im Außenbereich könnte laut Verwaltung zu einer Zersiedelung führen und die Ortsrandlinie aufweichen.

Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung gemäß § 36a BauGB abzulehnen. Eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ist vor einer endgültigen Entscheidung durch den Rat vorgesehen.

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