Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - Mustervereinbarung zwischen kreisangehörigen Kommunen und Kreisen als Jugendhilfeträger
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder in der Grundschule. In Hamminkeln wird das Angebot der Offenen Ganztagsschule bisher als freiwillige Leistung des Schulträgers bereitgestellt. Da die Zuständigkeiten zwischen dem Schulträger und dem Kreis Wesel als Jugendhilfeträger auseinanderfallen, besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, Verhandlungen mit dem Kreis Wesel aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, den Betrieb der Offenen Ganztagsschule nur unter der Bedingung eines entsprechenden Finanzausgleichs fortzuführen. Dabei wird angestrebt, dass die bisherige kommunale Beteiligung an den Kosten durch den Kreis übernommen wird.
Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport, die Gewährleistungsverantwortung für den Rechtsanspruch nicht auf die Stadt zu übertragen, sondern diese beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Kreis Wesel, zu belassen. Der Kreis Wesel hat als Alternative vorgeschlagen, die bisherigen Aufgaben des Schulträgers zu übernehmen, sofern eine eigene Elternbeitragssatzung sowie eine Umlage zur Deckung der anfallenden Personalkosten vereinbart werden.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)