Bauvoranfrage "Errichtung von Mehrfamilienhäusern" in Brünen, Az. 63-00726/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern in Brünen auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“. Das Vorhaben sieht die Errichtung von insgesamt acht Wohneinheiten auf zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken vor, wobei pro Gebäude vier Einheiten geplant sind. Damit weicht der Antrag von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans ab, der lediglich zwei Wohneinheiten pro Gebäude vorsieht.
Zudem ist die Errichtung von Stellplätzen und Zufahrten innerhalb der 25 Meter umfassenden Abstandsfläche zum angrenzenden Wald vorgesehen. Eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze wird ebenfalls beantragt. Die Verwaltung bewertet, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch gegeben sind, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ein wesentlicher Aspekt ist die Schaffung von neuem Wohnraum durch kleinere Wohneinheiten im Sinne der gesetzlichen Bestrebungen zur Wohnraumsicherung.
Hinsichtlich der Abstandsflächen zum Wald wird auf eine mögliche Zustimmung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW für Stellplätze hingewiesen. Die Auswirkungen auf das Ortsbild sowie die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden als gegeben betrachtet. Die Zustimmung eines benachbarten Grundstückseigentümers liegt vor. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, der Gemeinde die Zustimmung gemäß § 36a BauGB zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 03.12.2025Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)