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Beschlussvorlage

Sanierung kommunaler Sportstätten

2025/0278-1 17.12.2025 Fachdienste 40

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (3. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Priorisierung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ vorgelegt. Das Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sieht Zuschüsse von bis zu 45 Prozent für die Modernisierung öffentlicher Sportstätten vor. Die Projektskizzen müssen bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage schlägt die Verwaltung vor, in der ersten Förderphase lediglich zwei Projekte einzureichen. An erster Stelle steht die Sanierung der städtischen Hoogenbuschhalle, die durch den VfR Haffen-Mehr-Mehrhoog angestrebt wird. Das Vorhaben umfasst energetische Modernisierungen sowie die Erweiterung von Umkleidekabinen bei geschätzten Kosten von rund 1,6 Millionen Euro. An zweiter Stelle steht das Projekt des SV Brünen zur Schaffung eines Kunstrasenplatzes mit einem Volumen von etwa 861.000 Euro, dessen Finanzierung durch Bundesmittel, kommunale Mittel und Vereinsbeiträge als gesichert gilt.

Weitere Projekte in der Priorisierungsliste sind die Schaffung eines Kunstrasenplatzes beim SV Ringenberg sowie Anträge des SV Blau-Weiß-Dingden 1920 e.V. und des TC Brünen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Verfolgung der ersten beiden Prioritäten zu beauftragen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.

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