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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage "Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Pkw-Garagen“ im Ortsteil Dingden, Az. 63-1010/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB

2026/0005 26.02.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen im Ortsteil Dingden vorgelegt. Das geplante Vorhaben sieht eine sogenannte Hinterlandbebauung vor, was von den politisch festgelegten Eckparametern für das Wohnquartier abweicht. Da der ursprüngliche Bebauungsplan für das Gebiet unwirksam wurde, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nun auf Grundlage des Baugesetzbuches.

Obwohl das Vorhaben nicht den Eckparametern hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche entspricht, empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Planung, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu beschließen. Als Vorteile werden die Schaffung von Wohnraum sowie die Förderung der Innenverdichtung angeführt. Mögliche Nachteile wie der Wegfall von Gartenflächen oder eine erhöhte Bodenversiegelung wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.

Die Vorlage enthält zudem Empfehlungen für Auflagen. So sollen die Garagen oder Stellplätze näher an die öffentliche Erschließungsstraße gerückt werden, um mögliche Störungen durch den Verkehr zu minimieren. Zudem müssen Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen getroffen werden. Ein Informationsgespräch mit betroffenen Nachbarn hat bereits stattgefunden, wobei die endgültigen Erklärungen der Anwohner noch ausstehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Bauvoranfrage unter diesen Bedingungen zuzustimmen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 26.02.2026
    Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
  • 04.02.2026
    Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Lackermann ist bei der Abstimmung nicht anwesend.