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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 1.1Pumptrack (1)
- 1.2Pumptrack (2)
- 1.3Polizeiaktion im Ortsteil Mehrhoog
- 2.Wahl einer/eines Ersten BeigeordnetenZur Vorlage · 2026/0051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln bereitet die Wahl einer neuen Ersten Beigeordneten bzw. eines Ersten Beigeordneten vor. Nachdem bereits im Dezember 2025 die Ausschreibung der Stelle beschlossen wurde, liegt nun das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens vor. Die Position umfasst zudem die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters, da keine weiteren Beigeordnetenstellen in der Verwaltung existieren.
Im Rahmen der Ausschreibung, die von Dezember 2025 bis Januar 2026 lief, gingen zwölf Bewerbungen ein. Davon erfüllten sechs Personen die geforderten Qualifikationen, insbesondere ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie die zweite Staatsprüfung. Nach Vorstellungsgesprächen in einer nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses im Februar 2026 wurde die Entscheidung über eine Beschlussempfehlung auf eine Sondersitzung des Gremiums am 25. Februar 2026 vertagt.
Die eigentliche Wahl findet in der Ratssitzung am 26. Februar 2026 statt. Die Amtszeit der gewählten Person beträgt acht Jahre. Die Wahl erfolgt grundsätzlich offen, sofern nicht von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder eine geheime Abstimmung beantragt wird. Nach Abschluss des Verfahrens und Ablauf der Einspruchsfrist durch die Aufsichtsbehörde obliegt dem Bürgermeister die Vereidigung der gewählten Person.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Hünxe und der Stadt Voerde hier: Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen GeschwindigkeitsüberwachungZur Vorlage · 2026/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant gemeinsam mit der Gemeinde Hünxe und der Stadt Voerde eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung. Ab dem 1. April 2026 soll auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Durchführung der Messungen sowie die gesamte Abwicklung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Verwaltung in Hamminkeln erfolgen. Dies umfasst auch die Aktenführung, den Schriftwechsel und die Bereitstellung des erforderlichen Personals, wobei für die Aufgaben eine Stelle im Vollzeitbereich vorgesehen ist.
Die technische Umsetzung erfolgt über ein Mietmodell für semistationäre Messgeräte, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Wochenenden eingesetzt werden können. Die Gemeinden Hünxe und Voerde behalten dabei die Zuständigkeit für Aufgaben, die eine örtliche Präsenz erfordern, wie etwa die Abstimmung von Messstellen mit der Polizei oder die Fahrerermittlung vor Ort. Die anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden den beteiligten Kommunen auf Basis der tatsächlichen Einsatzzeiten erstattet. Einnahmen aus Bußgeldern verbleiben in der jeweiligen Kommune, in der der Verstoß festgestellt wurde. Für das Jahr 2026 rechnet die Stadt Hamminkeln mit einem Planwert von etwa 30.000 Euro an Bußgeldern. Die Vereinbarung bedarf nach dem Beschluss des Rates der Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 4.Beteiligung von Interessensvertretungen zu den Themen Wirtschaftsförderung und StadtmarketingZur Vorlage · 2026/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Vertreter der Hamminkelner Gewerbevereine haben eine kontinuierlichere Einbindung in die politische Willensbildung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing angeregt. Zur Umsetzung wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Bestellung sachkundiger Einwohner sowie die Hinzuziehung von Vertretungen in Einzelfällen geprüft.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Bestellung einzelner Personen als sachkundige Einwohner die Vielfalt der gewerblichen Interessen nicht ausreichend abbilden könnte. Zudem würde eine Erweiterung des bereits besetzten Ausschusses einen einstimmigen Ratsbeschluss erfordern, was mit dem Risiko verbunden wäre, bestehende Ausschussmandate zu verändern. Auch die Hinzuziehung von Vertretungen in Einzelfällen wird aufgrund der mangelnden Flexibilität für eine dauerhafte Beratung als ungeeignet bewertet.
Als Alternative wird die Einrichtung informeller Beteiligungsformate vorgeschlagen. Hierbei sollen Vereine und Organisationen aus den Bereichen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, wie etwa Gewerbe- oder Kulturvereine, quartalsmäßig über die zuständige Stelle der Wirtschaftsförderung zu einem offenen Austauschformat in Form eines Forums eingeladen werden. Diese Form der Beteiligung soll im Vorfeld der Ausschusssitzungen stattfinden, um Anregungen gebündelt in die politische Beratung einzubringen. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Durchführung dieses regelmäßigen, informellen Beteiligungsformats zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 28.01.2026 · Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Fortschreibung Medienentwicklungsplanung 2026 -2030Zur Vorlage · 2026/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für den Zeitraum 2026 bis 2030. Im Zentrum der Neugestaltung steht eine Änderung bei der Beschaffung digitaler Endgeräte an den Schulen. Aufgrund der finanziellen Situation der Kommune und des gestiegenen Verwaltungsaufwandes durch Schadensmeldungen wird ein Modell angestrebt, das überwiegend durch die Eltern finanziert wird.
Das vorgeschlagene Konzept sieht vor, dass iPads künftig über Kauf- oder Leasingmodelle der Eltern erworben werden. Um die soziale Abfederung zu gewährleisten, soll ein kommunaler Bildungszuschuss sowie eine zusätzliche Förderung für bedürftige Familien entwickelt werden. Für Eltern, die keine eigenen Geräte zur Verfügung stellen können, wird weiterhin ein Angebot an Leihgeräten bestehen. Zudem ist eine Neustrukturierung des Supports und der Administration vorgesehen, wobei die Aufgaben künftig durch den Geräteanbieter übernommen werden könnten, um den kommunalen Haushalt zu entlasten.
Ein Beratungsbüro hat bereits Befragungen bei Lehrkräften durchgeführt und Workshops mit Elternvertretungen abgehalten. Die Ergebnisse dieser Prozesse werden im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport am 29. Januar 2026 vorgestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der detaillierten Ausarbeitung des Modells sowie der Entwicklung von Zuschussvarianten zu beauftragen. Eine Entscheidung über eine bevorzugte Umsetzungsvariante ist für die Sitzung am 7. Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. 26 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen 2. 34 Ja-Stimmen, 12 Enthaltungen 3. 34 Ja-Stimmen, 12 Enthaltungen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:15 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. 26 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen 2. 34 Ja-Stimmen, 12 Enthaltungen 3. 34 Ja-Stimmen, 12 Enthaltungen - 6.Erhalt des keramischen Kunstwerkes auf der Giebelseite der Turnhalle an der Grundschule in Mehrhoog hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2026/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger aus Mehrhoog hat einen Antrag gestellt, das keramische Kunstwerk an der Giebelseite der Turnhalle der Grundschule in Mehrhoog bei einer etwaigen Sanierung oder einem Abriss zu berücksichtigen. Das Mosaik ist Teil einer künstlerischen Gestaltung, die bereits in den Bauunterlagen von 1962 für die damalige evangelische Volksschule vorgesehen war.
Die Identität des Künstlers, der die Mosaike schuf, konnte durch die Verwaltung bislang nicht abschließend geklärt werden. Es liegen verschiedene Hinweise vor, die entweder auf einen niederländischen Künstler mit Bezug zur Bonhoeffer-Volksschule hindeuten oder eine andere Person aus Emmerich als Urheber nennen.
Die Verwaltung schlägt vor, die wirtschaftliche Tragbarkeit des Erhalts erst im Zuge der Klärung der Sanierungsfrage für das Gebäude zu prüfen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, das weitere Vorgehen bei der Sanierung der Sporthalle abzuwarten. Sollten die geplanten Baumaßnahmen den Erhalt des Kunstwerks gefährden, soll der Antrag erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Turnhalle Grundschule Mehrhoog, hier aktueller Sachstand und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2026/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung für die energetische Sanierung der Turnhalle der Grundschule Mehrhoog muss aufgrund statischer Einschränkungen angepasst werden. Da das bestehende Tragwerk die Lasten für eine umfassende Dämmung nicht aufnehmen kann, ist das Erreichen des angestrebten Energetikstandards durch eine reine Sanierung technisch nicht möglich. Es wird nun geprüft, ob die Turnhalle ersatzlos abgebrochen und stattdessen die Hogenbuschhalle zur Deckung des Bedarfs genutzt werden kann. In diese Prüfung fließen auch die Stellungnahmen der Schulleitung sowie der lokalen Sportvereine ein. Zudem soll die Erhaltung eines keramischen Kunstwerks am Gebäude berücksichtigt werden.
Parallel dazu steht die Kernsanierung der Räumlichkeiten der Offenen Ganztagsschule (OGS) an, welche energetische Modernisierungen und eine barrierefreie Gestaltung vorsieht. Die Verwaltung rät dazu, die Entscheidung über die Turnhalle abzuwarten, um Bauverzögerungen bei der OGS zu vermeiden. Während die Schulleitung und die betroffenen Vereine den Erhalt der Sporthalle am aktuellen Standort aus organisatorischen Gründen befürworten, weisen die zuständigen Fachdienste auf die Notwendigkeit klimafreundlicher Sanierungsmaßnahmen hin, um langfristig den Klimaschutzzielen der Stadt zu entsprechen und Sanierungsstau zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 13 Stimmenthaltung(en)
- 05.02.2026 · Bauausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 33 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 13 Stimmenthaltung(en) - 8.Anregung nach § 24 GO - Flüchtlingsunterbringung im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2026/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2026/0018 wird eine Anregung gemäß § 24 GO zur Flüchtlingsunterbringung im Ortsteil Dingden behandelt. Der zugrunde liegende Antrag richtet sich gegen den geplanten Bau einer Unterkunft an der Krechtinger Straße neben einem Kindergarten und fordert die Prüfung alternativer Standorte sowie eine planerische Überprüfung des Vorhabens.
Nach einem Beschluss des Rates wurden für das Jahr 2025 Mittel für Unterkünfte am Belenhorst und am Schwanenschlatt bereitgestellt. Für den Haushaltsplan ab 2026 ist die Errichtung zweier weiterer Standorte nach dem „Rheder Modell“ vorgesehen, wobei ein Standort in Dingden als Teil der Planung feststeht. Da die Entscheidung über den konkreten Standort im Ortsteil Dingden noch nicht endgültig getroffen wurde, schlägt die Verwaltung vor, die Argumente der Antragstellung in den weiteren Entscheidungsprozess aufzunehmen. Eine inhaltliche Befassung zum aktuellen Zeitpunkt wird von der Verwaltung nicht als zielführend bewertet, da Entscheidungen auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Sachverhalte erfolgen sollten.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen und diese in die künftigen Beratungen über die Einrichtung von Flüchtlingsstandorten in Dingden einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en) - 9.Entscheidung über die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b., 36a, 246e BauGB)Zur Vorlage · 2026/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sogenannten „Bau-Turbo“. Diese Leitlinien sollen als verbindliche Grundlage für die Bewertung und Entscheidung über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB dienen. Damit soll eine rechtssichere und transparente Anwendung der gesetzlichen Regelungen gewährleistet werden, welche die erleichterten planungsrechtlichen Voraussetzungen bis zum Ende des Jahres 2030 ermöglichen.
Die Leitlinien legen fest, dass Wohnbauvorhaben vorrangig im Innenbereich oder in siedlungsnahen Außenbereichen zu prüfen sind, während die Nutzung von Grün-, Schutz-, Gewerbe- und Agrarflächen ausgeschlossen bleibt. Ein zentrales Element ist die Einführung einer strukturierten, vorgelagerten Bauberatung durch die zuständige Fachabteilung. Diese soll bereits vor der Antragstellung die Einhaltung städtebaulicher, umweltbezogener und infrastruktureller Anforderungen klären. Während die Verwaltung für leitlinienkonforme Vorhaben befugt sein soll, die Zustimmung eigenständig zu erteilen, müssen Anträge, die von den Leitlinien abweichen oder eine besondere städtebauliche Bedeutung haben, dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Evaluation der Anwendung der Leitlinien ist bis spätestens Dezember 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Möllenbeck war während der Abstimmung nicht anwesend.
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Möllenbeck war während der Abstimmung nicht anwesend. - 10.Bauvoranfrage "Neubau eines Doppelhauses mit zwei Pkw-Garagen“ im Ortsteil Dingden, Az. 63-1009/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen im Ortsteil Dingden. Der Antrag beinhaltet die Frage, ob eine Befreiung von der Einschossigkeit zugunsten einer zweigeschossigen Bauweise möglich ist. Da der ursprüngliche Bebauungsplan für das betreffende Wohngebiet rechtlich unwirksam wurde, gilt das Grundstück nun als Innenbereich gemäß Baugesetzbuch.
Obwohl politische Eckparameter für das Gebiet eine eingeschossige Bebauung vorsehen, sind diese für die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB nicht bindend. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die übrigen Eckparameter eingehalten werden. Öffentliche Belange wie die Verkehrs- und Kanalerschließung sowie der Flächennutzungplan sind nicht beeinträchtigt.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, der Befreiung gemäß § 36a BauGB zuzustimmen. Als Auflage soll sichergestellt werden, dass entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen getroffen werden. Im weiteren Bauantragsverfahren ist zudem eine Anpassung der Garagenstandorte erforderlich. Ein Informationsgespräch mit betroffenen Nachbarn hat bereits stattgefunden; weitere Anregungen der Öffentlichkeit sind möglich.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 11.Bauvoranfrage "Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Pkw-Garagen“ im Ortsteil Dingden, Az. 63-1010/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen im Ortsteil Dingden vorgelegt. Das geplante Vorhaben sieht eine sogenannte Hinterlandbebauung vor, was von den politisch festgelegten Eckparametern für das Wohnquartier abweicht. Da der ursprüngliche Bebauungsplan für das Gebiet unwirksam wurde, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nun auf Grundlage des Baugesetzbuches.
Obwohl das Vorhaben nicht den Eckparametern hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche entspricht, empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Planung, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu beschließen. Als Vorteile werden die Schaffung von Wohnraum sowie die Förderung der Innenverdichtung angeführt. Mögliche Nachteile wie der Wegfall von Gartenflächen oder eine erhöhte Bodenversiegelung wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt.
Die Vorlage enthält zudem Empfehlungen für Auflagen. So sollen die Garagen oder Stellplätze näher an die öffentliche Erschließungsstraße gerückt werden, um mögliche Störungen durch den Verkehr zu minimieren. Zudem müssen Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen getroffen werden. Ein Informationsgespräch mit betroffenen Nachbarn hat bereits stattgefunden, wobei die endgültigen Erklärungen der Anwohner noch ausstehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Bauvoranfrage unter diesen Bedingungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Lackermann ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 12.Bauvoranfrage "Errichtung von Einfamilienhäusern" im Ortsteil Loikum - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In dem Ortsteil Loikum liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit einer Garage vor. Der Antrag umfasst die Anwendung der Regelungen des § 246e BauGB, um eine Bebauung zu ermöglichen, die von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 1 Loikum abweicht. Das Vorhaben sieht eine zweireihige Bebauung mit einer erhöhten Geschossflächenzahl von 0,49 gegenüber dem bisherigen Wert von 0,2 sowie eine Steigerung der Dachneigung auf 45 Grad vor. Zudem würde die zulässige Bautiefe von 14 Metern auf 24 Meter ansteigen.
Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als Möglichkeit zur Innenverdichtung und zur Schaffung von Wohnraum im Sinne des Grundsatzes „Innen vor Außen“. Als mögliche Nachteile werden der Verlust von Gartenflächen sowie eine erhöhte Bodenversiegelung angeführt. Da die Bebauung jedoch primär Wohnzwecken dient und keine erheblichen Umweltauswirkungen oder wesentliche Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind, empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Ausschuss für Umwelt und Planung, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu beschließen und den Rat der Stadt Hamminkeln entsprechend zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 45 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Boland ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 45 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 13.1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2026/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ im Ortsteil Hamminkeln zu fassen. Gegenstand der Vorlage ist eine Anpassung der geplanten Bauform auf einem Grundstück in diesem Bereich.
Ursprünglich war die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau vorgesehen. Da jedoch für diesen Bereich derzeit keine ausreichenden Fördermittel zur Verfügung stehen und das entsprechende Förderprogramm überzeichnet ist, wurde eine Modifikation des Antrags eingereicht. Der Antragsteller bietet nun an, eine Reihe von Häusern im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu erstellen. Durch die geringere Bausumme sollen die Chancen auf eine Zuteilung der Fördermittel erhöht werden.
Im Zuge dieser Änderung ist vorgesehen, die bislang geplanten fünf Reihenhäuser im rückwärtigen Grundstücksbereich durch vier Doppelhaushälften zu ersetzen. Dies soll der Nachfrage nach Doppelhaushälften auf dem Wohnungsmarkt Rechnung tragen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Bebauung städtebaulich vertretbar ist und sich in das Umfeld einfügt. Die Verpflichtung zur Errichtung des geförderten Wohnungsbaus soll dabei gesondert vertraglich geregelt werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 14.3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" im Ortsteil Hamminkeln - Erneuter Aufstellungsbeschluss im vereinfachten Verfahren (§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2026/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Dies dient der rechtlichen Klarstellung, da im ursprünglichen Beschluss der Hinweis auf das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB fehlte. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Pumptracks im Ortsteil Hamminkeln, südlich des Hallenbades.
Im Rahmen der Beteiligung wurden verschiedene Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anwohnern geäußert. Ein zentraler Punkt betrifft den Lärmschutz. Obwohl ein Fachgutachten bestätigt, dass die Richtwerte auch bei einer höheren Nutzerfrequenz eingehalten werden, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Errichtung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan zu ermöglichen, um die Akzeptanz zu erhöhen. Weitere Anregungen, etwa zur Regulierung von Nutzungszeiten oder zum Verbot von Musik, werden als ordnungsrechtliche Aufgaben eingestuft, die nicht über den Bebauungsplan geregelt werden können. Die Planung sieht zudem einen lärmmindernden Bodenbelag sowie die Sicherung von Grünflächen vor.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en) - 15.Folgenutzung einer Freifläche im Ortsteil Dingden an der Straße Up de Woort im Bereich der Schulbushaltestelle im Rahmen einer WohnbebauungZur Vorlage · 2026/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ortsteil Dingden soll eine etwa 1.500 Quadratmeter große Fläche an den Straßen „Up de Woort“ und „Dorfbruch“ für eine Wohnbebauung neu geordnet werden. Die betroffene Fläche umfasst Grundstücke in Privatbesitz sowie im Eigentum der Stadt Hamminkeln. In den bestehenden Bebauungsplänen sind für diesen Bereich derzeit noch Grünflächen zur Nutzung als Spielplatz, Wasserflächen für einen Entwässerungsgraben sowie Verkehrsflächen festgesetzt. Diese Planfestsetzungen wurden bislang nicht umgesetzt und weisen keine faktische Nutzung auf.
Die Verwaltung empfiehlt, die Fläche einheitlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) zu entwickeln. Hierzu wurde geprüft, ob die Neuerung über einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB oder über das Verfahren nach § 264e BauGB erfolgen soll. Während das zweite Verfahren eine projektbezogene Abweichung ermöglicht, bietet das Verfahren nach § 13a BauGB eine dauerhafte und rechtssichere Grundlage für die städtebauliche Ordnung sowie die Erschließung der Flächen.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Weg der Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 13a BauGB weiterzuverfolgen. Ziel ist es, die bisherigen Festsetzungen aufzuheben und eine einheitliche Wohnbebauung zu ermöglichen. Bei einer entsprechenden Entscheidung des Rates soll die Verwaltung mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 16.Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Ringenberg – Errichtung einer FreiflächenphotovoltaikanlageZur Vorlage · 2026/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Ringenberg vor, um die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Das geplante Projekt umfasst das Flurstück 97 in der Gemarkung Ringenberg, welches sich östlich der Bundesautobahn 3 und nördlich der Hamminkelner Straße befindet. Die Fläche erfüllt die Kriterien des städtischen Standortkonzepts für Solarenergieanlagen, da sie innerhalb eines von 500 Metern Entfernung zu Fernstraßen festgelegten Bereichs liegt. Ein Teil des Gebiets fällt zudem unter den gesetzlich privilegierten Bereich entlang der Autobahn.
Da das Vorhabengebiet auch ein Landschaftsschutzgebiet umfasst, ist die artenschutzrechtliche Situation noch zu klären. In einem früheren Verfahren für Windenergieanlagen in diesem Bereich wurden artenschutzrechtliche Bedenken geltend gemacht, was zur Ablehnung des damaligen Antrags führte. Die Verwaltung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob diese Bedenken auch auf die Photovoltaikanlage übertragbar sind. Daher schlägt die zuständige Fachabteilung vor, dem Antrag zunächst zuzustimmen, unter der Bedingung, dass der Vorhabenträger eine artenschutzrechtliche Vorprüfung erbringt. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag entsprechend zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 17.Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5 "Schüllemorgen" im Ortsteil Ringenberg - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2026/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung des seit 1999 rechtsverbindlichen Plans, da die für die Umsetzung erforderliche öffentliche Erschließung durch eine neue Straße aufgrund von Eigentumsbeschränkungen nicht gesichert werden kann. Da die benötigten Flächen nicht im Eigentum der Stadt stehen und ein Grunderwerb bisher nicht realisiert werden konnte, sieht die Verwaltung keine langfristige Perspektive für die Umsetzung des Plans vor.
Mit der Aufhebung würde das Gebiet künftig den Regelungen für unbeplante Innenbereiche gemäß § 34 BauGB unterliegen. Dies ermöglicht Vorhaben, sofern diese die Anforderungen an die Einordnung in die Umgebung erfüllen und eine gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. Die Aufhebung bedeutet keine generelle Bausperre, führt jedoch dazu, dass den Hinterliegergrundstücken das spezifische Baurecht aus dem Bebauungsplan entzogen wird. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das Verfahren einzuleiten sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 18.Straßen- und Wegekonzept, hier: Aktualisierung des Konzeptes und USD-Antrag vom 27.11.2025Zur Vorlage · 2026/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0037 sieht eine Aktualisierung des Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Hamminkulas sowie die Berücksichtigung eines Antrags der USD-Fraktion vor. Um die Transparenz zu erhöhen, wird die Liste zum Straßenausbau um Informationen zum Straßenzustand und zu den geplanten Terminen ergänzt. Die Übersicht der beabsichtigten beitragspflichtigen Baumaßnahmen wurde zudem an den aktuellen Haushaltsplanentwurf angepasst. In diesem Zusammenhang wurden einzelne Maßnahmen aufgrund hoher Investitionskosten in spätere Jahre verschoben, während vier neue Vorhaben aufgenommen wurden. Andere Projekte wurden aufgrund mangelnder Planungstiefe vorerst aus der Liste entfernt und werden nur noch im Vorbericht aufgeführt.
Die Einordnung der Maßnahmen hinsichtlich einer möglichen Beitragserhebung stellt eine vorläufige Einschätzung dar, die sich bei detaillierterer Prüfung ändern kann. Im Bauausschuss soll zudem die Vorgehensweise bei Straßenbefahrungen sowie die Festlegung von Prioritäten durch ein externes Unternehmen vorgestellt werden. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Bearbeitung von Anregungen zur Instandsetzung im Bereich Postweg sowie zu Straßenmarkierungen in 30er-Zonen. Die Verwaltung behandelt diese Punkte als laufende Geschäfte, wobei die Umsetzung am Postweg über die bestehende Priorisierung erfolgt und eine Prüfung der Markierungen durch den Tiefbau vorgesehen ist. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungen am Konzept in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 05.02.2026 · Bauausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 19.Grabbereitung auf den städtischen Friedhöfen hier: Grundsatzentscheidung und Auswirkungen auf den städtischen HaushaltZur Vorlage · 2026/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Grabbereitung auf den fünf städtischen Friedhöfen in Hamminkeln ab dem 1. Januar 202rag durch den Regiebetrieb Bauhof intern durchzuführen. Der bestehende Vertrag mit einem externen Dienstleister läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Voraussetzung für die interne Umsetzung ist die Anschaffung eines Friedhofsbaggers.
Im Fokus der Planung steht die Beschaffung eines gebrauchten und werksüberholten Fahrzeugs, für das ein Angebot von knapp 100.000 Euro vorliegt. Dennoch empfiehlt die Verwaltung, im Haushalt 2026 einen Betrag von 178.500 Euro bereitzustellen. Diese Summe deckt auch die Kosten für ein Neufahrzeug ab, falls ein gebrauchtes Modell zum erforderlichen Zeitpunkt nicht verfügbar ist. Eine interne Grabbereitung mit einem gebrauchten Bagger könnte die jährlichen Gesamtkosten im Vergleich zur externen Vergabe um etwa 13.000 Euro reduzieren.
Um den personellen Aufwand für die Grabbereitung sowie die weiteren Aufgaben in der Grünpflege und im Winterdienst zu bewältigen, wird die Ergänzung des Stellenplans um eine Vollzeitstelle beantragt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die interne Grabbereitung nach Ablauf des aktuellen Vertrages einzuführen, die zusätzliche Stelle zu berücksichtigen und die Finanzmittel für den Bagger bereitzustellen, wobei die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs prioritär geprüft werden soll.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
- 05.02.2026 · Bauausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimme(n), 11 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung - 20.Erwerb eines Geschäftsanteiles an der"Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH"Zur Vorlage · 2026/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH vor. Hintergrund sind Anregungen aus dem Rat sowie die Notwendigkeit, Lösungen für den Mangel an öffentlich gefördertem Wohnraum zu finden, da die verfügbaren Mittel im Kreis Wesel nicht den Bedarf decken können. Da eine eigene Wohnungsbaugesellschaft erst ab einem Bestand von etwa 250 Wohneinheiten als wirtschaftlich sinnvoll gilt, wird eine Kooperation mit der Grafschaft Moers als Alternative betrachtet.
Das angestrebte Modell sieht vor, städtische Flächen, wie etwa in den Gebieten Hellefisch, Am Bokern oder Siemensweide, für die Errichtung von Wohnraum durch das Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Durch die Beteiligung an der Gesellschaft soll zudem die Möglichkeit entstehen, Einfluss auf die Mietzinshöhe zu nehmen. Für den Erwerb eines Anteils ist ein Antrag beim Mehrheitseigner, dem Kreis Wesel, erforderlich.
Der geschätzte Kurswert des Geschäftsanteils liegt bei rund 250.000 Euro. Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit der Fortführung der Verhandlungen zu betrauen und gleichzeitig die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Dies umfasst eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 sowie die entsprechende Bereitstellung von Barmitteln für das Jahr 2027. Eine endgültige Entscheidung über den Erwerb soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig bei 5 Enthaltungen
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. 17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig bei 5 Enthaltungen - 21.15. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2026/0012 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 15. Satzungsänderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr vorgelegt. Grundlage für die Anpassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung. Die Neuregelung umfasst die Festlegung neuer Sätze für Personalkosten sowie für verschiedene Einsatzfahrzeuge, wie etwa Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Kommandowagen, jeweils berechnet nach 15-Minuten-Intervallen und pro Stunde.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen unter Berücksichtigung von Landeszuweisungen sowie die Kosten für die Gebäudenutzung umfassen. Zudem werden die Betriebskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, einbezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Mittelwerte der vorangegangenen Jahre, um eine sachgerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Der Entwurf durchläuft die vorgesehenen Gremien: Nach der Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt am 22. Januar 2026 wird das Vorhaben im Haupt- und Finanzausschuss am 11. Februar 2026 sowie im Rat am 26. Februar 2026 behandelt. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 22.11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vom 04.10.1999Zur Vorlage · 2026/0058-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund ist die Neufassung der Entschadenungsverordnung, wonach die Erstattung von Reise- und Fahrkosten für Mandatsträger eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung voraussetzt.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des § 9 soll die Grundlage geschaffen werden, um Auslagen wie Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Fahrkosten für genehmigte Dienstreisen im Rahmen der Mandatstätigkeit zu erstatten. Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands gelten diese als generell durch den Rat genehmigt, sofern sie zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte erforderlich sind. Auslandsdienreisen bis zu einer Dauer von einem Tag müssen dem Bürgermeister vorab angezeigt werden; bei Reisen von mehr als einem Tag ist die Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Zudem sieht die Änderung eine Begrenzung der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen auf 25 pro Jahr vor. Dies umfasst neben dem Sitzungsgeld auch den Ersatz von Fahrkosten, Reisekostenentschädigungen sowie Verdienstausfallersatz. Die bisherige Regelung zur Beschränkung des Sitzungsgeldes in § 9 Abs. 3 wird durch diese Neuregelung ersetzt. In den Jahren 2023 und 2024 beliefen sich die ausgezahlten Reisekosten für Fraktionen auf 2.676 Euro beziehungsweise 3.195 Euro.
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- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 23.Stellenplan für das Jahr 2026Zur Vorlage · 2026/0001-1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2026 sieht im Bereich der Beamten einen Rückgang von 2,50 Stellen gegenüber dem Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert aus Pensionierungen, der Umwandlung von Stellen sowie dem Wegfall einer Besoldungsgruppe, nachdem sich im Auswahlverfahren für eine Kämmererstelle keine verbeamtete Person durchgesetzt hat. Gleichzeitig werden neue Teilstellen für die IT-Verwaltung und den Bereich Sozialversicherungsangelegenheiten geschaffen, um Absolulenten der Ausbildung zu übernehmen.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 8,16 Stellen geplant. Zu den Neuerstellungen gehören Positionen für den Brandschutz sowie eine Stelle für die kommunale Zusammenarbeit mit den Städten Hünxe und Voerde im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung, deren Kosten anteilig refinanziert werden. Zudem sieht der Plan die Einrichtung von drei Stellen für die Schulsozialarbeit in Grundschulen sowie eine fachliche Begleitung für das Jugendforum vor. Im Bereich der Friedhöfe wird eine Stelle zur Sicherstellung der Grünflächenpflege beantragt, da die Finanzierung einer bisherigen Stelle über das Jobcenter ausläuft. Während die geplante Übernahme der Grabbereitung durch eigenes Personal nach Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse nicht umgesetzt wird, werden auch Stellen im Bereich der Bibliotheken und des Badebetriebs angepasst.
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- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en) - 24.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2026/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Beschlussvorlage zur Neufestsetzung der Steuerhebesätze vor. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Grundsteuerreform sowie die damit verbundene finanzielle Entwicklung des Haushalts. Da im Jahr 2025 durch den Verzicht auf eine Anpassung an aufkommensneutrale Sätze bei der Grundsteuer B ein Rückgang der Erträge um etwa eine Million Euro zu verzeichnen war und die mittelfristige Planung negative Jahresergebnisse sowie sinkende liquide Mittel ausweist, werden Erhöhungen vorgeschlagen.
Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B von 650 auf 771 und für die Grundsteuer C von 3.250 auf 3.855 angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt bei 313, und die Gewerbesteuer verbleibt bei 452. Eine Differenzierung der Grundsteuer B nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken wird aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht vorgenommen.
Zudem liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, eine automatische Anpassung der Grundsteuer B an Personalkosten- und Inflationssteigerungen zu prüfen, wobei Haushaltsüberschüsse zur Senkung der Steuer herangezogen werden sollen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlag im Rahmen einer neuen Arbeitsgruppe im Laufe des Jahres 2026 zu beraten. Durch die Anpassung der Hebesätze wird ein Mehrertrag bei der Grundsteuer B von rund 1,1 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 25.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 2026/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0056 behandelt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde bereits im Dezember 2025 dem Rat vorgelegt, woraufhin den Fraktionen die Gelegenheit zur Beratung eingeräumt wurde.
Die Beratungen in den Fachausschüssen sind bis zum 11. Februar 2026 vorgesehen. Die Vorlage enthält eine Zusammenfassung der Änderungen, welche von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagen wurden. Diese Änderungsvorschläge sind als Anlagen der Sitzungsvorlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Beratung der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Änderungen zuständig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu empfehlen. Zudem soll die entsprechend geänderte Haushaltssatzung erlassen werden. Die Sitzung des Rates zur Entscheidung ist für den 26. Februar 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) - 26.Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Nordrhein-Westfalen für gute Infrastruktur", hier: Aktueller Sachstand gem. Ratsbeschluss vom 20.11.2025Zur Vorlage · 2026/0055 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorge 2026/0055 informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“. Dies erfolgt auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 20. November 2025, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, Projekte, Prioritäten, Zeitrahmen und regelmäßige Berichte zu den geförderten Maßnahmen darzustellen. Die Grundlage für diesen Beschluss bildete ein Antrag der CDU-Fraktion.
Nach aktuellem Stand sollen die Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ vorrangig für die Erneuerung der Grundschule Dingden eingesetzt werden. Im Haushaltsplanentwurf ist diese Investitionspauschale in Höhe von rund 13,7 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 als Einzahlung vorgesehen. Über den Stand der Umsetzung sowie über größere Bauprojekte wird die Verwaltung im Rahmen der zuständigen Ausschüsse und durch turnusmäßige Mitteilungsvorlagen regelmäßig berichten.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung)
- 27.Bildung und Besetzung der Arbeitsgruppe Leitbild VerwaltungskulturZur Vorlage · 2026/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0065 sieht die Bildung und Besetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Leitbild Verwaltungskultur“ vor. Grundlage ist das Leitbild „Vereint für Hamminkeln“, welches im Dezember 2025 nach einem externen Coaching vorgestellt wurde. Dieses soll als Basis für einen werteorientierten Dienst sowie eine entsprechende Verwaltungskultur dienen und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den politischen Gremien, wie dem Rat und seinen Ausschüssen, einbeziehen.
Es ist die Einrichtung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe geplant, an der neben dem Verwaltungsvorstand auch Fachdiensteleitungen teilnehmen sollen. Den Fraktionen wird die Möglichkeit eingeräumt, jeweils bis zu zwei Ratsmitglieder in diese Gruppe zu entsenden. Der Prozess soll zunächst unter Beteiligung eines externen Coachings durchgeführt werden.
Der Rat hat der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Einrichtung der Arbeitsgruppe bereits zugestimmt. Die Details zur Besetzung sowie die Abstimmung über Haushaltsmittel sollen im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen erfolgen. Im Veränderungsdienst zum Haushaltsplan 2026 sind 7.500 Euro für ein externes Coaching vorgesehen. Über den weiteren Verlauf des Prozesses nach der Auftaktveranstaltung wird nach der ersten Sitzung entschieden, wobei die vollständige Ausschöpfung des Budgets nicht feststeht.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 28.Besetzung der Arbeitsgruppe HaushaltZur Vorlage · 2026/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0054 befasst sich mit der Besetzung der Arbeitsgruppe „Haushalt“ der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Bildung verschiedener Arbeitsgruppen, darunter für die Themen Schule, Friedhof und Abfall, beschlossen hatte, steht nun die personelle Besetzung der Gruppe „Haushalt“ an. Die Wahl der Mitglieder soll in der Ratssitzung am 26. Februar 2026 erfolgen, wobei jede Fraktion jeweils eine Vertretung entsendet.
Das Verfahren zur Besetzung folgt den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei wird entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag angestrebt oder eine Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren durchgeführt. Der Bürgermeister nimmt an der personellen Besetzung ohne Stimmrecht teil.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat für die Arbeitsgruppe Vorschläge für die Besetzung mit Mitgliedern und Stellvertretern aus den Fraktionen CDU, SPD, FWI, AfD, Grüne, USD und FDP vorgelegt. Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe obliegt dem Rat.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Major ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Major ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 29.Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates und DrittorganisationenZur Vorlage · 2026/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung verschiedener Ausschüsse und Organe von Drittorganisationen aufgrund von Mandatsverzichten. Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sind sowohl ein ordentliches als auch ein stellvertretendes Mandat vakant geworden. Die AfD-Fraktion schlägt vor, das ausgeschiedene Mitglied durch einen sachkundigen Bürger zu ersetzen und die frei gewordene Stellvertretung mit dem zuvor ausscheidenden Mitglied zu besetzen. Ebenso wird die Nachbesetzung in der Arbeitsgruppe Schule sowie im Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst behandelt, wobei ein Ratsmitglied als Nachfolger vorgeschlagen wird.
Für den Sparkassen Zweckverband Wesel-Dinslaken ist eine Neubesetzung erforderlich, da ein bisher gewähltes Ratsmitglied aufgrund einer Unvereinbarkeit von Ämtern nicht in der Verbandsversammlung verbleiben darf. Die CDU-Fraktion schlägt hierfür ein ordentliches Mitglied sowie eine neue Stellvertretung vor. Zudem wird die Besetzung eines Vorstandsitzes im Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd (Gruppe Erschwerer) behandelt.
Die Vorlage erläutert zudem die rechtlichen Änderungen im Kommunalrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Fraktionen bei Ausschüssen nun ein direktes Nachbesetzungsrecht besitzen. Bei der Besetzung von Organen in Drittorganisationen bleibt jedoch ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. 38 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen 2. 43 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen 3. 43 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen 4. zur KenntnisRatsmitgl
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. 38 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen 2. 43 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen 3. 43 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen 4. zur KenntnisRatsmitgl - 30.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 17.12.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 31.Mitteilungen und Anfragen
- 31.1Internetseite "Alfred Besbü"
- 31.2Pausenzeiten Grundschule Hamminkeln
- 31.3Vandalismus Grundschule Brünen und Dingden