Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Beschlussvorlage zur Neufestsetzung der Steuerhebesätze vor. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Grundsteuerreform sowie die damit verbundene finanzielle Entwicklung des Haushalts. Da im Jahr 2025 durch den Verzicht auf eine Anpassung an aufkommensneutrale Sätze bei der Grundsteuer B ein Rückgang der Erträge um etwa eine Million Euro zu verzeichnen war und die mittelfristige Planung negative Jahresergebnisse sowie sinkende liquide Mittel ausweist, werden Erhöhungen vorgeschlagen.
Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B von 650 auf 771 und für die Grundsteuer C von 3.250 auf 3.855 angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt bei 313, und die Gewerbesteuer verbleibt bei 452. Eine Differenzierung der Grundsteuer B nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken wird aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht vorgenommen.
Zudem liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, eine automatische Anpassung der Grundsteuer B an Personalkosten- und Inflationssteigerungen zu prüfen, wobei Haushaltsüberschüsse zur Senkung der Steuer herangezogen werden sollen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlag im Rahmen einer neuen Arbeitsgruppe im Laufe des Jahres 2026 zu beraten. Durch die Anpassung der Hebesätze wird ein Mehrertrag bei der Grundsteuer B von rund 1,1 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2025 erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2026Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)