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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Erwerb eines Geschäftsanteiles an der"Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH"Zur Vorlage · 2026/0059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH vor. Hintergrund sind Anregungen aus dem Rat sowie die Notwendigkeit, Lösungen für den Mangel an öffentlich gefördertem Wohnraum zu finden, da die verfügbaren Mittel im Kreis Wesel nicht den Bedarf decken können. Da eine eigene Wohnungsbaugesellschaft erst ab einem Bestand von etwa 250 Wohneinheiten als wirtschaftlich sinnvoll gilt, wird eine Kooperation mit der Grafschaft Moers als Alternative betrachtet.
Das angestrebte Modell sieht vor, städtische Flächen, wie etwa in den Gebieten Hellefisch, Am Bokern oder Siemensweide, für die Errichtung von Wohnraum durch das Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Durch die Beteiligung an der Gesellschaft soll zudem die Möglichkeit entstehen, Einfluss auf die Mietzinshöhe zu nehmen. Für den Erwerb eines Anteils ist ein Antrag beim Mehrheitseigner, dem Kreis Wesel, erforderlich.
Der geschätzte Kurswert des Geschäftsanteils liegt bei rund 250.000 Euro. Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit der Fortführung der Verhandlungen zu betrauen und gleichzeitig die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Dies umfasst eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 sowie die entsprechende Bereitstellung von Barmitteln für das Jahr 2027. Eine endgültige Entscheidung über den Erwerb soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. einstimmig 2. einstimmig bei 5 Enthaltungen
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. 17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) 2. 17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen - 3.Anregung nach § 24 GO - Flüchtlingsunterbringung im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2026/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2026/0018 wird eine Anregung gemäß § 24 GO zur Flüchtlingsunterbringung im Ortsteil Dingden behandelt. Der zugrunde liegende Antrag richtet sich gegen den geplanten Bau einer Unterkunft an der Krechtinger Straße neben einem Kindergarten und fordert die Prüfung alternativer Standorte sowie eine planerische Überprüfung des Vorhabens.
Nach einem Beschluss des Rates wurden für das Jahr 2025 Mittel für Unterkünfte am Belenhorst und am Schwanenschlatt bereitgestellt. Für den Haushaltsplan ab 2026 ist die Errichtung zweier weiterer Standorte nach dem „Rheder Modell“ vorgesehen, wobei ein Standort in Dingden als Teil der Planung feststeht. Da die Entscheidung über den konkreten Standort im Ortsteil Dingden noch nicht endgültig getroffen wurde, schlägt die Verwaltung vor, die Argumente der Antragstellung in den weiteren Entscheidungsprozess aufzunehmen. Eine inhaltliche Befassung zum aktuellen Zeitpunkt wird von der Verwaltung nicht als zielführend bewertet, da Entscheidungen auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Sachverhalte erfolgen sollten.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen und diese in die künftigen Beratungen über die Einrichtung von Flüchtlingsstandorten in Dingden einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 04.02.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Erhalt des keramischen Kunstwerkes auf der Giebelseite der Turnhalle an der Grundschule in Mehrhoog hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2026/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger aus Mehrhoog hat einen Antrag gestellt, das keramische Kunstwerk an der Giebelseite der Turnhalle der Grundschule in Mehrhoog bei einer etwaigen Sanierung oder einem Abriss zu berücksichtigen. Das Mosaik ist Teil einer künstlerischen Gestaltung, die bereits in den Bauunterlagen von 1962 für die damalige evangelische Volksschule vorgesehen war.
Die Identität des Künstlers, der die Mosaike schuf, konnte durch die Verwaltung bislang nicht abschließend geklärt werden. Es liegen verschiedene Hinweise vor, die entweder auf einen niederländischen Künstler mit Bezug zur Bonhoeffer-Volksschule hindeuten oder eine andere Person aus Emmerich als Urheber nennen.
Die Verwaltung schlägt vor, die wirtschaftliche Tragbarkeit des Erhalts erst im Zuge der Klärung der Sanierungsfrage für das Gebäude zu prüfen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, das weitere Vorgehen bei der Sanierung der Sporthalle abzuwarten. Sollten die geplanten Baumaßnahmen den Erhalt des Kunstwerks gefährden, soll der Antrag erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Hünxe und der Stadt Voerde hier: Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen GeschwindigkeitsüberwachungZur Vorlage · 2026/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant gemeinsam mit der Gemeinde Hünxe und der Stadt Voerde eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung. Ab dem 1. April 2026 soll auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Durchführung der Messungen sowie die gesamte Abwicklung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Verwaltung in Hamminkeln erfolgen. Dies umfasst auch die Aktenführung, den Schriftwechsel und die Bereitstellung des erforderlichen Personals, wobei für die Aufgaben eine Stelle im Vollzeitbereich vorgesehen ist.
Die technische Umsetzung erfolgt über ein Mietmodell für semistationäre Messgeräte, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Wochenenden eingesetzt werden können. Die Gemeinden Hünxe und Voerde behalten dabei die Zuständigkeit für Aufgaben, die eine örtliche Präsenz erfordern, wie etwa die Abstimmung von Messstellen mit der Polizei oder die Fahrerermittlung vor Ort. Die anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden den beteiligten Kommunen auf Basis der tatsächlichen Einsatzzeiten erstattet. Einnahmen aus Bußgeldern verbleiben in der jeweiligen Kommune, in der der Verstoß festgestellt wurde. Für das Jahr 2026 rechnet die Stadt Hamminkeln mit einem Planwert von etwa 30.000 Euro an Bußgeldern. Die Vereinbarung bedarf nach dem Beschluss des Rates der Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 6.Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2026/0057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt eine Beschlussvorlage zur Neufestsetzung der Steuerhebesätze vor. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Grundsteuerreform sowie die damit verbundene finanzielle Entwicklung des Haushalts. Da im Jahr 2025 durch den Verzicht auf eine Anpassung an aufkommensneutrale Sätze bei der Grundsteuer B ein Rückgang der Erträge um etwa eine Million Euro zu verzeichnen war und die mittelfristige Planung negative Jahresergebnisse sowie sinkende liquide Mittel ausweist, werden Erhöhungen vorgeschlagen.
Ab dem 1. Januar 2026 sollen die Hebesätze für die Grundsteuer B von 650 auf 771 und für die Grundsteuer C von 3.250 auf 3.855 angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt bei 313, und die Gewerbesteuer verbleibt bei 452. Eine Differenzierung der Grundsteuer B nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken wird aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht vorgenommen.
Zudem liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, eine automatische Anpassung der Grundsteuer B an Personalkosten- und Inflationssteigerungen zu prüfen, wobei Haushaltsüberschüsse zur Senkung der Steuer herangezogen werden sollen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlag im Rahmen einer neuen Arbeitsgruppe im Laufe des Jahres 2026 zu beraten. Durch die Anpassung der Hebesätze wird ein Mehrertrag bei der Grundsteuer B von rund 1,1 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 7.15. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2026/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 15. Satzungsänderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr vorgelegt. Grundlage für die Anpassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung. Die Neuregelung umfasst die Festlegung neuer Sätze für Personalkosten sowie für verschiedene Einsatzfahrzeuge, wie etwa Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Kommandowagen, jeweils berechnet nach 15-Minuten-Intervallen und pro Stunde.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen unter Berücksichtigung von Landeszuweisungen sowie die Kosten für die Gebäudenutzung umfassen. Zudem werden die Betriebskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, einbezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Mittelwerte der vorangegangenen Jahre, um eine sachgerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Der Entwurf durchläuft die vorgesehenen Gremien: Nach der Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt am 22. Januar 2026 wird das Vorhaben im Haupt- und Finanzausschuss am 11. Februar 2026 sowie im Rat am 26. Februar 2026 behandelt. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 8.11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vom 04.10.1999Zur Vorlage · 2026/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die Verabschiedung der 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Hintergrund ist die Neufassung der Entschädigungsverordnung, wonach eine Erstattung von Reise- und Fahrkosten bei Dienstreisen eine entsprechende Grundlage in der Hauptsatzung erfordert. Die Verwaltung schlägt vor, den Paragrafen 9 zu ergänzen, um die Vergütung von Reisekosten im Rahmen der Mandatstätigkeit rechtlich abzusichern. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer Prüfung durch die gpaNRW, die geringe finanzielle Zuwendungen für Fraktionen in vergleichbaren Kommunen feststellte.
Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass für genehmigte Dienstreisen Fahrkostenerstattungen und Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz möglich sind, sofern keine Sitzungsgelder gewährt werden. Für Dienstreisen des Bürgermeisters, der Stellvertretungen sowie der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger gelten Reisen innerhalb Deutschlands als generell genehmigt, wenn sie zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte erforderlich sind. Auslandsdienreisen bis zu einer Dauer von einem Tag müssen dem Bürgermeister angezeigt werden; bei längeren Aufenthalten im Ausland ist die Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden Reisekosten in Höhe von 2.676 Euro beziehungsweise 3.195 Euro an die Fraktionen ausgezahlt, während für das Jahr 2025 keine Kosten geltend gemacht wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 9.Stellenplan für das Jahr 2026Zur Vorlage · 2026/0001 · Beschlussvorlage
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Der Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2026 sieht im Bereich der Beamten einen Rückgang von 2,50 Stellen gegenüber dem Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus dem Wegfall einer Stelle im Bereich der Sozialversicherungsangelegenheiten aufgrund eines Pensionseintritts sowie der Umwandlung einer A10-Stelle in eine befristete Tarifstelle für verschiedene Fachbereiche wie den Brandschutz, die Verkehrsangelegenheiten und das Personenstandsamt. Zudem wird ein 0,5-Stellenanteil für die IT-Unterstützung an Schulen geschaffen, während eine vakante Stelle der Besoldungsgruppe A14 aufgrund fehlender Bewerbungen im Ausschreibungsverfahren in eine Stelle der Entgeltgruppe 14 umgewandelt wird.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 8,16 Stellen vorgesehen. Zu den Neuerstellungen gehören Positionen im Brandschutz sowie eine Stelle für die kommunale Zusammenarbeit mit den Städten Hünxe und Voerde zur Geschwindigkeitsüberwachung, deren Kosten anteilig durch die Partnerkommunen refinanziert werden sollen. Im Bereich der Friedhöfe sind zwei Stellen geplant, um die Grabbereitung künftig durch eigenes Personal durchzuführen. Des Weiteren sieht der Plan die Bereitstellung von drei zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit sowie die Einrichtung einer Stelle zur fachlichen Begleitung des Jugendforums vor. Weitere Anpassungen betreffen die personelle Ausstattung der Büchereien, das Sekretariat an Grundschulen sowie personelle Veränderungen in der Wirtschaftsförderung und im Tourismus.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 10.Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 2026/0056 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2026/0056 behandelt die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 in Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde bereits im Dezember 2025 dem Rat vorgelegt, woraufhin den Fraktionen die Gelegenheit zur Beratung eingeräumt wurde.
Die Beratungen in den Fachausschüssen sind bis zum 11. Februar 2026 vorgesehen. Die Vorlage enthält eine Zusammenfassung der Änderungen, welche von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagen wurden. Diese Änderungsvorschläge sind als Anlagen der Sitzungsvorlage beigefügt. Der Haupt- und Finanzausschuss ist für die Beratung der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Änderungen zuständig.
Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu empfehlen. Zudem soll die entsprechend geänderte Haushaltssatzung erlassen werden. Die Sitzung des Rates zur Entscheidung ist für den 26. Februar 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) - 11.Besetzung der Arbeitsgruppe HaushaltZur Vorlage · 2026/0054 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2026/0054 befasst sich mit der Besetzung der Arbeitsgruppe „Haushalt“ der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 die Bildung verschiedener Arbeitsgruppen, darunter für die Themen Schule, Friedhof und Abfall, beschlossen hatte, steht nun die personelle Besetzung der Gruppe „Haushalt“ an. Die Wahl der Mitglieder soll in der Ratssitzung am 26. Februar 2026 erfolgen, wobei jede Fraktion jeweils eine Vertretung entsendet.
Das Verfahren zur Besetzung folgt den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei wird entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag angestrebt oder eine Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren durchgeführt. Der Bürgermeister nimmt an der personellen Besetzung ohne Stimmrecht teil.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat für die Arbeitsgruppe Vorschläge für die Besetzung mit Mitgliedern und Stellvertretern aus den Fraktionen CDU, SPD, FWI, AfD, Grüne, USD und FDP vorgelegt. Die endgültige Entscheidung über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe obliegt dem Rat.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Major ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 11.12.2025 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13.Mitteilungen und Anfragen
- 13.1Errichtung eines Haltepunktes der DB in Bocholt-Mussum