11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vom 04.10.1999
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die Verabschiedung der 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Hintergrund ist die Neufassung der Entschädigungsverordnung, wonach eine Erstattung von Reise- und Fahrkosten bei Dienstreisen eine entsprechende Grundlage in der Hauptsatzung erfordert. Die Verwaltung schlägt vor, den Paragrafen 9 zu ergänzen, um die Vergütung von Reisekosten im Rahmen der Mandatstätigkeit rechtlich abzusichern. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund einer Prüfung durch die gpaNRW, die geringe finanzielle Zuwendungen für Fraktionen in vergleichbaren Kommunen feststellte.
Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass für genehmigte Dienstreisen Fahrkostenerstattungen und Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz möglich sind, sofern keine Sitzungsgelder gewährt werden. Für Dienstreisen des Bürgermeisters, der Stellvertretungen sowie der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger gelten Reisen innerhalb Deutschlands als generell genehmigt, wenn sie zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte erforderlich sind. Auslandsdienreisen bis zu einer Dauer von einem Tag müssen dem Bürgermeister angezeigt werden; bei längeren Aufenthalten im Ausland ist die Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden Reisekosten in Höhe von 2.676 Euro beziehungsweise 3.195 Euro an die Fraktionen ausgezahlt, während für das Jahr 2025 keine Kosten geltend gemacht wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)