Anregung nach § 24 GO - Flüchtlingsunterbringung im Ortsteil Dingden
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2026/0018 wird eine Anregung gemäß § 24 GO zur Flüchtlingsunterbringung im Ortsteil Dingden behandelt. Der zugrunde liegende Antrag richtet sich gegen den geplanten Bau einer Unterkunft an der Krechtinger Straße neben einem Kindergarten und fordert die Prüfung alternativer Standorte sowie eine planerische Überprüfung des Vorhabens.
Nach einem Beschluss des Rates wurden für das Jahr 2025 Mittel für Unterkünfte am Belenhorst und am Schwanenschlatt bereitgestellt. Für den Haushaltsplan ab 2026 ist die Errichtung zweier weiterer Standorte nach dem „Rheder Modell“ vorgesehen, wobei ein Standort in Dingden als Teil der Planung feststeht. Da die Entscheidung über den konkreten Standort im Ortsteil Dingden noch nicht endgültig getroffen wurde, schlägt die Verwaltung vor, die Argumente der Antragstellung in den weiteren Entscheidungsprozess aufzunehmen. Eine inhaltliche Befassung zum aktuellen Zeitpunkt wird von der Verwaltung nicht als zielführend bewertet, da Entscheidungen auf Basis der zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Sachverhalte erfolgen sollten.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegende Anregung zur Kenntnis zu nehmen und diese in die künftigen Beratungen über die Einrichtung von Flüchtlingsstandorten in Dingden einzubeziehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2026Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 04.02.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)