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Beschlussvorlage

15. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011

2026/0012 26.02.2026 Fachdienste 32

🟢 Beschlossen 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 15. Satzungsänderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr vorgelegt. Grundlage für die Anpassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung. Die Neuregelung umfasst die Festlegung neuer Sätze für Personalkosten sowie für verschiedene Einsatzfahrzeuge, wie etwa Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Kommandowagen, jeweils berechnet nach 15-Minuten-Intervallen und pro Stunde.

Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen unter Berücksichtigung von Landeszuweisungen sowie die Kosten für die Gebäudenutzung umfassen. Zudem werden die Betriebskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, einbezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Mittelwerte der vorangegangenen Jahre, um eine sachgerechte Abrechnung zu gewährleisten.

Der Entwurf durchläuft die vorgesehenen Gremien: Nach der Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt am 22. Januar 2026 wird das Vorhaben im Haupt- und Finanzausschuss am 11. Februar 2026 sowie im Rat am 26. Februar 2026 behandelt. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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