Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen und Vertreter/innen im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und EhrenamtZur Vorlage · 2026/0011 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2026/0011 regelt die Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Vertreter im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt. Der Vorgang sieht vor, dass die betreffenden Mitglieder durch den Ausschussvorsitzenden offiziell eingeführt und zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet werden.
Die Verpflichtung kann nach den geltenden Verwaltungsvorschriften dadurch erfolgen, dass die sachkundigen Bürger und ihre Vertreter durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis bekunden. In diesem Rahmen wird eine festgelegte Formel verlesen. Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten. Zudem wird die Zusage geleistet, die Pflichten zum Wohle der Stadt Hamminkeln zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung)
- 2.Fragestunde für Einwohner/innen
- 3.Beratung des Haushaltsplanes für das Jahr 2026Zur Vorlage · 2026/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2026 liegt zur Beratung vor. Nachdem der Rat am 17. Dezember 2025 beschlossen hatte, die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan mit den dazugehörigen Anlagen an die Fachausschüsse zu überweisen, erfolgt nun die inhaltliche Prüfung durch die zuständigen Gremien.
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt ist im Rahmen dieser Beratungsfolge für die Beratung des Produktbereichs 02, Sicherheit und Ordnung, zuständig. Die inhaltliche Auseinandersetzung bezieht sich auf die entsprechenden Seiten des Haushaltsplans. Zudem wird der Ausschuss über Anträge beraten, die nach der Aufstellung des Haushaltsplanes im Rahmen des Veränderungsdienstes eingegangen sind.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Kenntnis nimmt und dem Rat empfiehlt, die vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen. Die Vorlage wurde von der Fachdiensteleitung sowie dem Bürgermeister vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 4.15. Satzung zur Änderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2026/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur 15. Satzungsänderung des Tarifs zur Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr vorgelegt. Grundlage für die Anpassung ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsrechnung. Die Neuregelung umfasst die Festlegung neuer Sätze für Personalkosten sowie für verschiedene Einsatzfahrzeuge, wie etwa Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Kommandowagen, jeweils berechnet nach 15-Minuten-Intervallen und pro Stunde.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf den Vorhaltekosten, die Abschreibungen unter Berücksichtigung von Landeszuweisungen sowie die Kosten für die Gebäudenutzung umfassen. Zudem werden die Betriebskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, einbezogen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Mittelwerte der vorangegangenen Jahre, um eine sachgerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Der Entwurf durchläuft die vorgesehenen Gremien: Nach der Beratung im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt am 22. Januar 2026 wird das Vorhaben im Haupt- und Finanzausschuss am 11. Februar 2026 sowie im Rat am 26. Februar 2026 behandelt. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 5.Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Hünxe und der Stadt Voerde hier: Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen GeschwindigkeitsüberwachungZur Vorlage · 2026/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant gemeinsam mit der Gemeinde Hünxe und der Stadt Voerde eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung. Ab dem 1. April 2026 soll auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Durchführung der Messungen sowie die gesamte Abwicklung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Verwaltung in Hamminkeln erfolgen. Dies umfasst auch die Aktenführung, den Schriftwechsel und die Bereitstellung des erforderlichen Personals, wobei für die Aufgaben eine Stelle im Vollzeitbereich vorgesehen ist.
Die technische Umsetzung erfolgt über ein Mietmodell für semistationäre Messgeräte, die auch außerhalb der regulären Dienstzeiten sowie an Wochenenden eingesetzt werden können. Die Gemeinden Hünxe und Voerde behalten dabei die Zuständigkeit für Aufgaben, die eine örtliche Präsenz erfordern, wie etwa die Abstimmung von Messstellen mit der Polizei oder die Fahrerermittlung vor Ort. Die anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten werden den beteiligten Kommunen auf Basis der tatsächlichen Einsatzzeiten erstattet. Einnahmen aus Bußgeldern verbleiben in der jeweiligen Kommune, in der der Verstoß festgestellt wurde. Für das Jahr 2026 rechnet die Stadt Hamminkeln mit einem Planwert von etwa 30.000 Euro an Bußgeldern. Die Vereinbarung bedarf nach dem Beschluss des Rates der Genehmigung durch die zuständige Bezirksregierung.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 11.02.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 6.Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Ringenberger Straße in Höhe der Einmündungen Rosenstraße & An der WindmühleZur Vorlage · 2026/0006 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Straßenverkehrsbehörde hat die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Ringenberger Straße im Bereich der Einmündungen Rosenstraße und An der Windmühle geprüft. Im Rahmen einer Untersuchung wurde festgestellt, dass dieser Bereich aufgrund des neuen Standorts der Grundschule Hamminkeln nur noch in geringem Umfang von Schülern als Schulweg genutzt wird. Die zuständige Fachabteilung für die Schulwegplanung bestätigt diese Einschätzung. Zudem ist die vorhandene Bushaltestelle an der Kreuzung bereits als sichere Querungshilfe vorgesehen.
Eine durchgeführte Verkehrsmessung ergab, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Durchschnitt um etwa 10 km/h überschritten wird. Die Ergebnisse wurden dem Kreis Wesel übermittelt, wobei gleichzeitig die Einrichtung einer Messstelle an der Örtlichkeit angeregt wurde. Für eine verkehrsbehördliche Anordnung von Verkehrszeichen ist jedoch nach Maßgabe der StVO eine besondere Gefahrenlage erforderlich. Der zuständige Bezirksdienst der Polizei teilte mit, dass an dieser Kreuzung kein statistisch relevantes Unfallgeschehen oder ein erhöhtes Unfallpotenzial erkennbar ist.
Im Zuge der grundsätzlichen Überplanung und des anstehenden Ausbaus der Ringenberger Straße wird die Anlage eines Fußgängerüberwegs in der Nähe der genannten Einmündungen in Erwägung gezogen.
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Beratungsfolge
- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung)
- 7.Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Blumenkamper Straße in Höhe der Einmündungen Hellefisch & RathausstraßeZur Vorlage · 2026/0007 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach der Neueröffnung der Grundschule Hamminkeln an der Diersfordter Straße wurden von der Polizei sowie der zuständigen Fachabteilung für Schulwegplanung vermehrte Schülerströme über die Straßen Hellefisch und Rathausstraße gemeldet. Die Straßenverkehrsbehörde prüfte daraufhin die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Blumenkamper Straße zur Verbesserung der Querungssicherheit. In die fachliche Beurteilung der Verkehrssituation wurde die Polizei einbezogen. Aktuell liegen keine Hinweise auf ein erhöhtes Unfallaufkommen oder ein gesteigertes Unfallpotenzial an dieser Stelle vor.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Einmündungen Hellefisch und Rathausstraße ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Straßenverkehrsordnung rechtlich nicht zulässig. Der erforderliche Abstand zu Kreuzungs- und Einmündungsbereichen in Richtung Raiffeisenstraße kann nicht eingehalten werden. Zudem ist in der Gegenrichtung eine sichere Führung der Fußgänger nicht möglich, da die Querung in Grundstückzufahrten führen würde. Eine erneute Prüfung von Möglichkeiten für eine Querungsstelle wird nach Abschluss der Sanierung der Blumenkamper Straße erfolgen.
Zur sofortigen Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde für die Zeit der morgendlichen Schulwegüberquerungen ein Haltverbot an der Einmündung Hellefisch angeordnet, um die Sicht auf die Blumenkamper Straße zu verbessern.
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- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung)
- 8.Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Bahnhofstraße (L602) in Höhe der Einmündung Halderner Straße (K28)Zur Vorlage · 2026/0008 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat einen Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Bahnhofstraße (L602) in Höhe der Einmündung Halderner Straße (K28) im Ortsteil Mehrhoog gestellt. Die Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag geprüft und die Örtlichkeit gemeinsam mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Straßen.NRW besichtigt.
Im Rahmen der Prüfung wurde darauf hingewiesen, dass für Schulkinder der Grundschule an der Bonhoefferstraße in unmittelbarer Nähe bereits eine Lichtsignalanlage zur sicheren Querung der Bahnhofstraße vorhanden ist. Da die Bahnhofstraße als klassifizierte Landesstraße Teil des übergeordneten Straßennetzes ist, sind für verkehrstechnische Maßnahmen die Einbindung und Mitwirkung von Straßen.NRW erforderlich. Eine eigenständige Anordnung zusätzlicher Querungseinrichtungen durch die Straßenverkehrsbehörde ist rechtlich nicht möglich.
Nach Rückmeldung der Polizei ist an dieser Kreuzung derzeit kein erhöhtes Unfallaufkommen bekannt; die Situation wird als unauffällig eingestuft. Eine erneute Bewertung der örtlichen Gegebenheiten ist nach dem Ausbau der Fahrbahnverschwenkung im Zuge des Betuwe-Ausbaus vorgesehen.
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- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung)
- 9.Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Weststraße (L602) in Höhe des Christophorus-Haus-HamminkelnZur Vorlage · 2026/0009 · Mitteilungsvorlage
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Die Straßenverkehrsbehörde hat die Verkehrssituation auf der Weststraße (L602) in Höhe des Christophorus-Hauses Hamminkeln geprüft. Im Fokus stand die Frage, ob durch die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung und das neue Zusatzzeichen „Altenheim“ eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h möglich ist. Da sich die Weststraße außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, kann dieses Zusatzzeichen rechtlich nicht angewendet werden. Diese Einschätzung wird auch von der Straßenbaulastbehörde StraßenNRW geteilt.
Eine durchgeführte Verkehrsmessung ergab einen V85-Wert von 69 km/h, was unter der derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h liegt. Die Straßenbaulastbehörde stuft die tägliche Verkehrsbelastung von etwa 8.000 Fahrzeugen als gering ein, und auch die Polizei bewertet das Unfallpotenzial an dieser Stelle als unauffällig. Da für eine Geschwindigkeitsbeschränkung besondere örtliche Gefahrenlagen nachgewiesen werden müssten, besteht aktuell keine rechtliche Grundlage für die Anordnung des Zusatzzeichens.
Die Verwaltung prüft jedoch weitere Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung. Es wird derzeit untersucht, wie häufig Schüler an den Einmündungen Kesseldorfer Straße und Rickelsweg die Straße überqueren. Zudem finden weiterführende Gespräche mit dem Christophorus-Haus statt.
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- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung)
- 10.Einrichtung von Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener Ortschaft im qualifizierten StraßennetzZur Vorlage · 2026/0010 · Mitteilungsvorlage
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Die Straßenverkehrsbehörde hat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Straßenbaulastträger StraßenNRW die Einrichtung von Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener Ortschaften im qualifizierten Straßennetz geprüft. Im Ortsteil Wertherbruch wurde die Provinzialstraße (L896) im Bereich der Schulstraße untersucht, um die Sicherheit für Schulkinder zu erhöhen. Eine Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird als nicht erforderlich eingestuft, da bereits eine Querungshilfe an der Kirche vorhanden ist und zusätzliche technische Anforderungen an die Beleuchtung entstehen würden. Als Alternative wird der Einbau einer Verkehrsinsel vorgeschlagen, die die Fahrbahn einengt und zur Geschwindigkeitsanpassung führt. Die Kosten für diese Maßnahme müsste die Stadt Hamminkeln tragen.
An der Bahnhofstraße (L602) in Höhe der Einmündung Hoogefeldstraße wurde die Erweiterung einer vorhandenen Querungsinsel geprüft. Eine Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist hier aufgrund technischer Vorgaben sowie der rechtlichen Beschränkung auf beidseitig verlaufende Gehwege nicht möglich. Eine Umwandlung des bestehenden gemeinsamen Geh- und Radwegs wurde aufgrund der damit verbundenen Unterhaltsverpflichtungen für die Stadt verworfen. Auch an der Bocholter Straße (L602) im Bereich Berkenhegge wurden keine weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen als notwendig erachtet, da die vorhandenen Querungshilfen in der Nähe des Kreisverkehrs als ausreichend bewertet werden.
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- 22.01.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (1. Sitzung)
- 11.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 19.11.2024 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12.Mitteilungen und Anfragen