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Mitteilungsvorlage

Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Weststraße (L602) in Höhe des Christophorus-Haus-Hamminkeln

2026/0009 22.01.2026 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Straßenverkehrsbehörde hat die Verkehrssituation auf der Weststraße (L602) in Höhe des Christophorus-Hauses Hamminkeln geprüft. Im Fokus stand die Frage, ob durch die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung und das neue Zusatzzeichen „Altenheim“ eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h möglich ist. Da sich die Weststraße außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, kann dieses Zusatzzeichen rechtlich nicht angewendet werden. Diese Einschätzung wird auch von der Straßenbaulastbehörde StraßenNRW geteilt.

Eine durchgeführte Verkehrsmessung ergab einen V85-Wert von 69 km/h, was unter der derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h liegt. Die Straßenbaulastbehörde stuft die tägliche Verkehrsbelastung von etwa 8.000 Fahrzeugen als gering ein, und auch die Polizei bewertet das Unfallpotenzial an dieser Stelle als unauffällig. Da für eine Geschwindigkeitsbeschränkung besondere örtliche Gefahrenlagen nachgewiesen werden müssten, besteht aktuell keine rechtliche Grundlage für die Anordnung des Zusatzzeichens.

Die Verwaltung prüft jedoch weitere Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung. Es wird derzeit untersucht, wie häufig Schüler an den Einmündungen Kesseldorfer Straße und Rickelsweg die Straße überqueren. Zudem finden weiterführende Gespräche mit dem Christophorus-Haus statt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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