Einrichtung von Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener Ortschaft im qualifizierten Straßennetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Straßenverkehrsbehörde hat in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Straßenbaulastträger StraßenNRW die Einrichtung von Fußgängerüberwegen innerhalb geschlossener Ortschaften im qualifizierten Straßennetz geprüft. Im Ortsteil Wertherbruch wurde die Provinzialstraße (L896) im Bereich der Schulstraße untersucht, um die Sicherheit für Schulkinder zu erhöhen. Eine Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird als nicht erforderlich eingestuft, da bereits eine Querungshilfe an der Kirche vorhanden ist und zusätzliche technische Anforderungen an die Beleuchtung entstehen würden. Als Alternative wird der Einbau einer Verkehrsinsel vorgeschlagen, die die Fahrbahn einengt und zur Geschwindigkeitsanpassung führt. Die Kosten für diese Maßnahme müsste die Stadt Hamminkeln tragen.
An der Bahnhofstraße (L602) in Höhe der Einmündung Hoogefeldstraße wurde die Erweiterung einer vorhandenen Querungsinsel geprüft. Eine Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist hier aufgrund technischer Vorgaben sowie der rechtlichen Beschränkung auf beidseitig verlaufende Gehwege nicht möglich. Eine Umwandlung des bestehenden gemeinsamen Geh- und Radwegs wurde aufgrund der damit verbundenen Unterhaltsverpflichtungen für die Stadt verworfen. Auch an der Bocholter Straße (L602) im Bereich Berkenhegge wurden keine weiteren verkehrsrechtlichen Maßnahmen als notwendig erachtet, da die vorhandenen Querungshilfen in der Nähe des Kreisverkehrs als ausreichend bewertet werden.
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