Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Ringenberger Straße in Höhe der Einmündungen Rosenstraße & An der Windmühle
✦ KI-Zusammenfassung
Die Straßenverkehrsbehörde hat die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Ringenberger Straße im Bereich der Einmündungen Rosenstraße und An der Windmühle geprüft. Im Rahmen einer Untersuchung wurde festgestellt, dass dieser Bereich aufgrund des neuen Standorts der Grundschule Hamminkeln nur noch in geringem Umfang von Schülern als Schulweg genutzt wird. Die zuständige Fachabteilung für die Schulwegplanung bestätigt diese Einschätzung. Zudem ist die vorhandene Bushaltestelle an der Kreuzung bereits als sichere Querungshilfe vorgesehen.
Eine durchgeführte Verkehrsmessung ergab, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Durchschnitt um etwa 10 km/h überschritten wird. Die Ergebnisse wurden dem Kreis Wesel übermittelt, wobei gleichzeitig die Einrichtung einer Messstelle an der Örtlichkeit angeregt wurde. Für eine verkehrsbehördliche Anordnung von Verkehrszeichen ist jedoch nach Maßgabe der StVO eine besondere Gefahrenlage erforderlich. Der zuständige Bezirksdienst der Polizei teilte mit, dass an dieser Kreuzung kein statistisch relevantes Unfallgeschehen oder ein erhöhtes Unfallpotenzial erkennbar ist.
Im Zuge der grundsätzlichen Überplanung und des anstehenden Ausbaus der Ringenberger Straße wird die Anlage eines Fußgängerüberwegs in der Nähe der genannten Einmündungen in Erwägung gezogen.
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